Die meisten Studenten sind auf einen Job neben der Universität angewiesen. Neben festen Arbeitsverhältnissen bietet vor allem die freiberufliche Beschäftigung eine hohe Attraktivität für angehende Fachkräfte. Abgesehen von flexiblen Arbeitszeiten finden viele Studenten vor allem den Gestaltungsspielraum ausgesprochen reizvoll. Es gibt eine Vielzahl von freiberuflichen Tätigkeiten, die Studenten ausführen können. Ob aber tatsächlich der Status eines Freiberuflers vorliegt, hängt von der Art der Tätigkeit und der Einstufung des zuständigen Finanzamtes ab. Die meisten Studenten erfüllen die Voraussetzungen für einen Katalogberuf, der zu einer freiberuflichen Tätigkeit berechtigt, nicht. Für sie kommen daher vor allem Tätigkeitsberufe aus dem künstlerischen, wissenschaftlichen und schriftstellerischen Bereich infrage. Auch eine freiberufliche Tätigkeit im unterrichtenden Sektor ist möglich.
Grundsätzlich lassen sich ein Studium und eine freiberufliche Tätigkeit sehr gut miteinander vereinen. Es gibt mehrere Argumente, die für die freiberufliche Arbeit neben dem Studium sprechen. Zum einen lassen sich die Arbeitszeiten flexibel gestalten, sodass sie auf die Zeiten in der Universität abgestimmt werden können. Zum anderen sorgt die Tätigkeit als Freiberufler während des Studiums für eine gewisse finanzielle Absicherung.
Zwei weitere Aspekte machen die Arbeit als Freiberufler vor allem mit Blick auf die Zukunft attraktiv. So können Studenten in dieser Zeit erste Erfahrung sammeln und Networking betreiben. Die während dieser Zeit geknüpften Kontakte können sich nach dem Studium als ausgesprochen hilfreich für die berufliche Zukunft erweisen. Viele Studenten können über Jahre hinweg von ihrem eigenen Netzwerk profitieren.
Auch die Erfahrung, die mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater während dieser Zeit gemacht werden, zahlen sich nach dem Studium aus. Vielen Studenten gelingt es durch die freiberufliche Tätigkeit einen Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen zu legen.
Den vielen Vorteilen stehen natürlich auch einige Nachteile gegenüber, die sich allerdings durch eine gute Planung und Organisation weitgehend aufwiegen.
Studentische Freiberufler können in verschiedenen Bereichen arbeiten. In der Regel erfüllen sie die Voraussetzungen der Katalogberufe nicht. In einem Katalogberuf, zu denen allen voran Ärzte, Anwälte und Steuerberater gehören, können nur Fachkräfte freiberuflich arbeiten, die einen entsprechenden Abschluss mitbringen. Dies ist bei Studenten oft nicht der Fall.
Studentische Freiberufler konzentrieren sich daher vorwiegend auf Tätigkeitsberufe, die sowohl im unterrichtenden und wissenschaftlichen als auch im erzieherischen und künstlerischen Bereich angesiedelt sein können. Auch eine Arbeit im schriftstellerischen Sektor ist möglich.
Typische freiberufliche Tätigkeiten, die sich für Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen anbieten, sind Nachhilfe- und Musiklehrer. Auch als Sprach- oder Tanzlehrer lässt sich ein Standbein aufbauen. Weiterhin bietet sich ein Einstieg als freiberuflicher Fotograf oder Texter an. Projekte finden als freiberuflicher Student geht recht einfach über Portale wie beispielsweise freelancermap.de.
Um erfolgreich als Freiberufler zu arbeiten, solltest du Schritt für Schritt den Weg in die Nebentätigkeit planen. Grundsätzlich muss die freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden. Vier Schritte sind bei der freiberuflichen Arbeit das A und O.
Als Freiberufler arbeiten Studenten selbstständig und unterscheiden sich dadurch deutlich von den Fachkräften, die in einem Angestelltenverhältnis tätig sind. Am Anfang stellt sich die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Für eine typische freiberufliche Tätigkeit muss keine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
Gewerbetreibende handeln entweder mit Waren oder bieten Dienstleistungen an, die sie aber nicht ausschließlich in Eigenarbeit erbringen. Im Zweifelsfall sollten Studenten beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die angedachte Tätigkeit noch der freiberuflichen Arbeit unterliegt. Eine klassische freiberufliche Arbeit als Texter oder Fotograf erfordert keine Gewerbeanmeldung.
Unumgänglich ist bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Anmeldung beim Finanzamt. Diese kann entweder direkt bei der zuständigen Finanzbehörde oder per Post erfolgen. Für die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.
Bei den insgesamt acht Seiten müssen einige Dinge beachtet werden. Online gibt es eine Reihe von Ausfüllhilfen für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die den Aufwand deutlich minimieren. Ist der Fragebogen beim Finanzamt eingegangen, erhältst du nach etwa zwei bis vier Wochen deine persönliche Steuernummer, die auf Rechnungen vermerkt werden muss. Wird die Steuernummer schneller benötigt, ist ein Anruf erforderlich.
In erster Linie wird eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, um Geld zu verdienen. Hast du die ersten Aufgaben erledigt, erwarten deine Auftraggeber eine korrekte Rechnung. Wichtig ist, dass die Rechnung alle wichtigen Daten enthält, denn nur dann ist sie auch wirklich rechtsgültig. Für die Rechnungsstellung gibt es spezielle Software, aber auch verschiedene Onlinevorlagen.
Wenn du keine Software für deine Rechnungsstellung im Einsatz hast oder Excel nicht zu deinen Lieblingstools gehört, kannst du beispielsweise auch einen online Rechnungsgenerator nutzen. Wichtig ist bei der Erstellung der Rechnung, dass neben der vollständigen Anschrift und dem Namen von Auftraggeber und Dienstleister auch die Steuernummer sowie das Rechnungsdatum vorhanden sind.
Weiterhin braucht jede Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer und muss erklären, welche Dienstleistung erbracht wurde. Neben dem Zeitpunkt des Projektabschlusses sind zudem die korrekten Steuersätze, eventuelle Vorauszahlungen und Entgelte nachvollziehbar aufzuführen.
Auch wer seine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ausführt, muss dies auf der Rechnung vermerken. In diesem Fall wird generell auf § 19 Abs. 1 UStG hingewiesen. Bei Kleinstbetragsrechnungen von weniger als 150 Euro muss keine Steuernummer angegeben werden. Auch auf die fortlaufende Rechnungsnummer kann hier verzichtet werden.
Für Freiberufler ist es generell ausreichend, wenn sie für die Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Hierfür werden die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres erfasst und einander gegenübergestellt. Die EÜR wird generell gemeinsam mit der Steuererklärung eingereicht. Beides muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Auf Antrag ist eine Fristverlängerung möglich.
Basis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind generell Belege in Form von Quittungen und Rechnungen. Diese müssen zwar aufbewahrt, aber nicht beim Finanzamt eingereicht werden. Für die EÜR steht ein Formular von der Finanzbehörde zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt generell über ELSTER auf elektronischem Weg.
Liegen die Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit unter der Marke von 17.500 Euro, ist eine formlose Gewinnermittlung möglich. In diesem Fall muss das Formular nicht verwendet werden. Die EÜR kann ganz einfach per Excel angelegt und dann dem Finanzamt zugeschickt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Studenten, die freiwillig oder familienversichert sind, können diese Absicherung unter einigen Voraussetzungen auch weiterhin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Studenten, die Mitglied einer studentischen Pflegeversicherung sind.
Für den Fortbestand des Versicherungsschutzes muss lediglich sichergestellt werden, dass die Wochenarbeitszeit nicht bei mehr als 20 Stunden liegt. Weiterhin müssen die Verdienstgrenzen für Studenten eingehalten werden. Wenn die Wochenarbeitszeit mehr als 20 Stunden umfasst oder der Gewinn über den Verdienstgrenzen liegt, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sich Studenten eigenständig absichern.
Die meisten Studenten werden durch Kindergeld und Bafög während der Studienzeit finanziell unterstützt. Zumindest an dem Kindergeldbezug ändert die freiberufliche Tätigkeit nichts. Hier kann ohne Verdienstgrenze gearbeitet werden. Bei Bafög-Empfängern ist dies anders. In diesem Fall sollte das Einkommen die Summe von 5.400 Euro nicht übersteigen.
Wer als Bafög-Empfänger mehr verdient, muss Kürzungen hinnehmen. Werden Studenten nicht mehr als Werkstudent behandelt, haben sie überhaupt keinen Bafög-Anspruch.
Für Studenten bietet die freiberufliche Tätigkeit angefangen vom Verdienst über das Sammeln von Erfahrungen bis hin zum Networking eine Vielzahl an Chancen. Häufig können Studenten lange von dieser Zeit zehren und legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. Werden einige Schritte bedacht und die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit gut organisiert, ist der Weg in diese Tätigkeit leicht. Dabei gilt es schon zu Beginn an Themen wie die Rechnungsstellung und die EÜR zu denken.
Autor/in: Benjamin FinkTags: Freiberufler, Freiberuflich Arbeiten, Nebenjob, Selbstständigkeit, Studium