Was ist eigentlich ein Betriebsrat?

Was ist eigentlich ein Betriebsrat?

Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer – soviel ist den meisten bekannt. In vielen großen Unternehmen gehört der Betriebsrat auch fest zum Arbeitsalltag, in kleineren Firmen ist die Interessensvertretung weniger üblich. Doch wie gründet sich eigentlich ein Betriebsrat und welche Rechte und Pflichten hat er?

Die Geschichte

Die Rolle des Betriebsrates ist geschichtsträchtig. Die ersten Betriebsräte Deutschlands gingen aus den sogenannten Selbstverwaltungskörperschaften der Novemberevolution von 1918/19 hervor. Damit ist dieses Organ direkt mit der Demokratiebewegung verknüpft.

Erstmals gesetzlich festgehalten wurde der Betriebsrat in der Weimarer Republik mit dem 1920 in Kraft getretenen Betriebsrätegesetz. Im Nationalsozialismus verboten, gehört der Betriebsrat seit 1952 wieder fest zur deutschen Unternehmenslandschaft. Seitdem haben zahlreiche Reformen und Gesetzesänderungen seine Rolle immer wieder neu gestaltet, letztmals 2001.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Betriebsrat ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Firmen ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten dürfen diese Mitarbeitervertretung wählen. Der Betriebsrat besteht in solch kleinen Unternehmen aus nur einem Kollegen. Die Anzahl der Betriebsräte steigt jedoch mit der Mitarbeiterzahl.

Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter ab 18. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen sowie Auszubildende. Sogar Leiharbeiter sind berechtigt, an der Wahl teilzunehmen, wenn sie länger als 3 Monate im Unternehmen zum Einsatz kommen. Leitende Angestellte dürfen allerdings nicht mitwählen.

Als Betriebsrat kandidieren dürfen alle Arbeitnehmer, die auch wahlberechtigt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass sie seit mindestens 6 Monaten in dem Unternehmen angestellt sind. Von der Kandidatur ausgeschlossen sind wiederum die leitenden Angestellten.

Mitarbeiter, die die Betriebsratswahl organisieren oder sich zur Wahl stellen, genießen einen gesetzlichen Kündigungsschutz von sechs Monaten. So will das Gesetz sicherstellen, dass der Arbeitgeber nicht durch Kündigungen in die Wahl eingreift oder diese verhindert. Bereits gewählte Betriebsräte haben zudem einen gesonderten Kündigungsschutz von einem Jahr.

Wichtig: Einen Betriebsrat zu wählen, ist nicht verpflichtend. Jedoch können die Mitarbeiter ohne einen Betriebsrat bestimmte Rechte nicht wahrnehmen.

Die Aufgaben des Betriebsrates

Mit der Rolle der Interessensvertretung der Belegschaft geht viel Verantwortung einher. Generell setzt sich der Betriebsrat für die Interessen der Mitarbeiter ein. Er kümmert sich beispielsweise darum, dass Arbeitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz eingehalten werden. Außerdem trägt der Betriebsrat Anregungen der Mitarbeiter an Führungspersonen weiter. Der Betriebsrat stellt also eine Art Vermittler zwischen Belegschaft und Arbeitgeber dar. Dazu gehört auch, Informationen über den Stand des Unternehmens einzuholen und an die Mitarbeiter weiterzugeben, beispielsweise über geplante Umstrukturierungen.

Zentrale Aufgabe des Betriebsrates ist es auch, über Regelungen des Arbeitsalltages mitzubestimmen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitszeiten
  • Pausenzeiten
  • Urlaubsregelungen
  • Gestaltung der Aufenthaltsräume

Außerdem darf der Betriebsrat mitreden, wenn Mitarbeiter gekündigt oder versetzt werden sollen. Insbesondere bei betriebsbedingten Entlassungen überprüft er die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter nach sozialen Gesichtspunkten.

Um den Aufgaben und Pflichten des Betriebsrates gerecht zu werden, sind Kenntnisse über zahlreiche gesetzliche Vorschriften erforderlich. Wichtig ist dabei natürlich in erster Linie das Arbeitsrecht. Um sich auf die Arbeit als Betriebsrat vorzubereiten und das notwendige Wissen zu erwerben, gibt es spezielle Seminare. Die Teilnahme an solchen Weiterbildungen ist übrigens das gute Recht von Betriebsräten, denn sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen.

Betriebsräte in der Realität

Tatsächlich gibt es nur in 9 % der Betriebe auch einen Betriebsrat. Besonders in kleinen Unternehmen sind Betriebsräte selten. Je größer der Betrieb, desto eher wird auch eine Arbeitnehmervertretung gewählt. Außerdem gibt es Branchen, in denen Betriebsräte traditionell üblicher sind als in anderen, beispielsweise im Bergbau oder der Abfallwirtschaft.

Tendenziell werden Betriebsräte immer seltener, seit 1993 ist die Anzahl stetig gesunken. Betriebsräte sind bei Arbeitgebern nicht gerade beliebt. 2009 wurde etwa bekannt, dass Abteilungsleiter bei einer Baumarktkette Mitarbeiter aus Filialen mit Arbeitnehmervertretung als „betriebsratsverseucht“ bezeichneten – der Begriff schaffte es zum Unwort des Jahres. Auch werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter unter Druck gesetzt wurden, weil sie einen Betriebsrat neu gründen wollten, so etwa 2013 bei der Kette Vapiano.

Doch nicht nur Gegenwehr schlägt den Betriebsräten entgegen. Manchmal versuchen Unternehmen auch, mächtige Betriebsräte mit unlauteren Mitteln zu umgarnen. Legendär ist beispielsweise die Korruptionsaffäre bei VW, bei der Betriebsräte etwa mit Luxusreisen und Prostituierten bestochen wurden, um deren Entscheidungen zu beeinflussen.

Der Betriebsrat ist also auch heute noch – fast 100 Jahre nach der mühevollen Etablierung durch die Arbeiterbewegung – ein heiß umkämpftes Organ. Und obwohl er immer seltener gewählt wird, ist der Betriebsrat unverzichtbar wenn es darum geht, die Rechte und Interessen von Arbeitnehmern zu wahren.

Autor/in: Geraldine Zimmermann
Veröffentlicht am 17. Dezember 2014

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