Zahlreiche Ausschüsse und Kommissionen bearbeiten permanent Vorschläge für die verschiedensten Bildungs- und Kulturbereiche. Die Kultusministerkonferenz muss dann zu einer Einigung kommen.
Der Präambel ihrer Geschäftsordnung zu Folge sieht die Kultusministerkonferenz (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ihre Hauptaufgabe darin, die „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ zu behandeln. Um dies zu verwirklichen, treffen sich die Kultusminister bzw. Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Kultur aller Länder etwa drei bis vier Mal im Jahr zu Plenartagungen. Vorarbeiten zu diesen Plenarsitzungen werden unter anderem in den drei permanenten Hauptausschüssen:
sowie in den zahlreichen kleineren Ausschüssen und Arbeitsgruppen geleistet. Außerdem werden besonders wichtige Themen von fünf ständigen Kommissionen bearbeitet:
Das Etat der Kultusministerkonferenz beträgt jährlich ca. 50 Millionen Euro.
Sowohl im Plenum als auch in den Sitzungen hat jedes einzelne Bundesland bei Abstimmungen eine Stimme, wenn der entsprechende Beschluss finanzielle Auswirkungen haben kann oder es um „die Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen“ geht. Hier gilt in der Kultusministerkonferenz das Prinzip der Einstimmigkeit – erst wenn alle zustimmen, wird ein Entwurf beschlossen. In den vergangenen Jahren stand die Kultusministerkonferenz vor allem wegen der Rechtsschreibreform und der Debatte um die Notwendigkeit einer grundlegenden Bildungsreform in Deutschland nach dem schlechten Abschneiden der deutschen Schüler im PISA-Test im Fokus der Öffentlichkeit.
Autor/in: Miriam BaxTags: KMK, Kultusministerkonferenz