Welche Schritte sind nötig, um eine GbR zu gründen?

Welche Schritte sind nötig, um eine GbR zu gründen?

Zunehmend verspüren jüngere Menschen in Deutschland den Wunsch, sich selbstständig zu machen. Oft sind es zwei, drei Leute, die ihre Ideen gern am Markt umsetzen würden. Doch wie sollen sie starten, in welcher Form sich rechtssicher zusammentun? Geld ist in den meisten Fällen wenig vorhanden und so wäre eine GbR für sie genau das Richtige.

Die GbR – einfachste Form einer Personengesellschaft

Im Grunde ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ein einfaches Konstrukt. Sobald mindestens zwei Personen geschäftlich zusammenarbeiten, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu erreichen, stellen sie eine GbR dar. Dies bedarf nicht mal eines schriftlichen Vertrages. Hauptsache sie sind sich einig und ihr Gewerbe ist registriert. Nach deutschem Recht haben sie die einfachste Form einer Personengesellschaft gewählt. Beide fungieren sie als deren Gesellschafter. Dabei kann es sich sowohl um Selbstständige als auch Freiberufler handeln. Häufig anzutreffen beispielsweise bei einer Rechtsanwaltssozietät oder ärztlichen Praxisgemeinschaft. Die Vorteile einer solchen Vereinigung liegen auf der Hand:

  • Die Beteiligten können das Unternehmen schnell und unkompliziert gründen.
  • Sie haben wenig Formalitäten zu erledigen.
  • Die Kosten sind gering.
  • Die Buchhaltung ist problemlos und es wird kein Mindestkapital fällig.

Insbesondere der letzte Punkt ist vielen wichtig. Jedoch sollten sie bedenken, dass sie bei Verbindlichkeiten immer mit ihrem Privatvermögen haften.

Schritte zur Gründung einer GbR

Partner, die ihr Geschäft im Rahmen einer GbR betreiben wollen, haben bezogen auf die Gründung nur wenige Hürden zu überwinden. Trotzdem sollten sie strukturiert vorgehen. Folgende Schritte sind dazu notwendig:

Erstens sind grundsätzliche Fragen zu klären. Die Beteiligten müssen das Ziel ihrer Geschäftstätigkeit bestimmen und festlegen, wem dabei welche Aufgaben zufallen. Zudem sind Finanzen zu besprechen und der GbR ein Name zu geben.

Zweitens ist erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Den halten die Gründer am besten schriftlich fest, damit es später, weil er nur mündlich besprochen wurde, zu keinen Streitigkeiten kommt. Hier fließen alle im Punkt eins getroffenen Festlegungen ein, zusätzlich kommen Vereinbarungen über Urlaub, Arbeitszeit etc. dazu.

Drittens müssen die Gründer, wenn jeder dem Gesellschaftsvertrag zugestimmt hat, ihr Geschäft / ihre GbR beim Gewerbeamt anmelden. Danach erfolgt die Registrierung bei der Handels- bzw. Handwerkskammer.

Viertens wird erforderlich, dass sich die Gesellschafter ein gemeinsames Geschäftskonto anlegen. Die Anmeldung beim Finanzamt übernimmt in der Regel das Gewerbeamt. Schneller geht es allerdings, wenn die Gründer dies selbst tun.

Ist alles erledigt, kann es losgehen. Größere behördlich verordnete Verpflichtungen haben die Gesellschafter einer GbR keine. So brauchen sie beispielsweise den Jahresabschluss im Unternehmensregister nicht veröffentlichen, wie das bei einer GmbH der Fall ist. Eine normale Steuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt. Beachten sollten sie jedoch, jede Änderung des Geschäftszweckes oder der Struktur dem Gewerbeamt mitzuteilen.

Kosten bei der Gründung einer GbR

Die finanziellen Aufwendungen zur Gründung einer GbR fallen vergleichsweise gering aus. Die Gesellschafter brauchen weder einen Notar noch ein Gericht zu bemühen. Kosten entstehen ihnen lediglich:

  • Wenn sie den Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen,
  • wenn sie ihr Gewerbe registrieren (20 bis 30 Euro pro Gesellschafter),
  • wenn sie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ihrem Steuerberater überlassen und
  • wenn Pflichtbeiträge bei der IHK oder Handwerkskammer fällig werden. Diese jedoch können im Gründungsjahr sogar entfallen.
Autor/in: Benjamin Fink
Veröffentlicht am 30. April 2020

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