Private Krankenversicherung für Studenten

Private Krankenversicherung für Studenten

Der Start ins Studium ist für alle Erstsemester eine spannende Angelegenheit, denn zumeist ist er gleichbedeutend mit dem Beginn eines eigenständigen Lebens. Das bedeutet zumeist auch den Umzug in eine neue Stadt, die Eingewöhnung in ein neues Umfeld und das Kennenlernen neuer Leute. Das Leben zwischen Hörsaal, Partys und eigener Wohnung ist aufregend und eröffnet ganz neue Freiheiten, aber natürlich dürfen demgegenüber die Pflichten nicht vergessen werden. Eine dieser lästig klingenden Pflichten ist die Versicherungspflicht, von der auch Studenten nicht entbunden sind.

Allgemeine Versicherungspflicht für Studenten

Schon für die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule müssen angehende Studenten einen Nachweis ihrer Krankenversicherung erbringen, denn mit der Immatrikulation beginnt auch ihre Versicherungspflicht. Wie im Grunde für jeden Arbeitnehmer besteht aber auch für Studenten die Möglichkeit, sich zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. In vielen Fällen müssen Studenten allerdings gar keine eigene Versicherung abschließen, denn bis zum 25. Lebensjahr sind sie weiterhin durch die Familienversicherung abgesichert. Praktischerweise fallen dann auch keine extra Kosten an. Spätestens mit dem 30. Geburtstag oder wenn das Studium länger als 14 Fachsemester dauert, müssen sich Studenten aber doch selbst versichern. Die andere Option ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht, um eine private Krankenversicherung wahrzunehmen. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.

Bedingungen für einen Wechsel der Krankenversicherung

Wer bei Studienbeginn die Befreiung von der Versicherungspflicht und den Wechsel zu einer privaten Krankenkasse in Erwägung zieht, muss sich rechtzeitig entscheiden. Denn die Möglichkeit besteht lediglich in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung oder nach dem Ende der Familienversicherung. Darüber hinaus ist diese Entscheidung unwiderruflich und somit mindestens für die gesamte Dauer des Studiums gültig. Danach ist der weitere berufliche Werdegang ausschlaggebend für einen Verbleib in der privaten Krankenversicherung oder die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer nach dem Studium eine selbständige Tätigkeit ausübt oder freiberuflich arbeitet, muss sich nämlich zwangsläufig auch weiterhin privat versichern. Die einzige Ausnahme, die einen Wechsel im Verlauf des Studiums ermöglicht, ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bachelor- und dem Beginn des Masterstudiums. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten müssen aber mindestens vier Wochen liegen und es darf keine Immatrikulation vorliegen. In diesem Fall erlischt die Befreiung von der Versicherungspflicht vom Beginn des Studiums und ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Wird andererseits ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung angestrebt, muss die Befreiung erneut beantragt werden.

Kosten für eine private Krankenversicherung

Die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse ist mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine gesetzliche Krankenversicherung. Mit den für 2016 angekündigten Beitragserhöhungen und dem Heraufsetzen der Einkommensgrenze werden sie sogar noch einmal teurer. Dafür winken jedoch bessere Leistungen im Krankheitsfall. Für Studenten gibt es dennoch Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung zu günstigeren Konditionen abzuschließen und von dem im Vergleich dann besseren Preis-Leistungsverhältnis zu profitieren. Diese Vorteile sind zum Beispiel für die sogenannten „Beamtenkinder“ durchaus erreichbar, bei denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist. In einem solchen Fall können Studenten über die Beihilferegelung mitversichert werden – die deckt in der Regel etwa 80 Prozent der Versicherungskosten ab. Als Kostenfaktor für die Studenten fällt somit nur die verbleibende „Restversicherung“ an. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese Variante nur möglich ist, solange die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Das heißt mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet gleichzeitig die Möglichkeit, die elterliche Beihilfe für die Krankenversicherung zu nutzen. Studenten ab einem Alter jenseits der 30 oder bei denen das Studium über das 14. Semester hinausgeht, können sich nicht länger über die günstigen Studententarife der gesetzlichen Krankenkasse freuen. Dann lohnt sich der Preisvergleich der Anbieter, denn eine private Krankenversicherung kann unter Umständen weniger Kosten verursachen. Dabei gelten aber dieselben Regeln wie bei Erstsemestern: Der Wechsel zur privaten Krankenkasse ist mindestens für die Dauer des Studiums wirksam, abhängig von der Berufswahl sogar darüber hinaus.

Leistungen für privat versicherte Studenten

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung geschieht normalerweise wegen der im Vergleich höherwertigen Leistungen. Gerade für Studenten gilt es jedoch zu beachten, dass die Unterschiede zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse im Hinblick auf den Umfang der Leistungen kaum ins Gewicht fallen. Im Zweifelsfall müssen für bessere Leistungen dann doch höhere Kosten aufgewendet werden. Zusätzlich ist die Kostenerstattung für privat Versicherte mit einem größeren Aufwand verbunden. Hinsichtlich der Gefahr einer psychischen Erkrankung ist eine gesetzliche Krankenversicherung sogar von Vorteil, denn während von diesen auch längerfristige Psychotherapien bezahlt werden, übernehmen private Krankenversicherungen eine solche Behandlung oftmals nicht. Wer als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, aber trotzdem gerne von den Leistungen der privaten Versicherung profitieren möchte, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Ein Wechsel der Krankenversicherung sollte vor allem frühzeitig in Betracht gezogen werden, solange der Gesundheitszustand einen Eintritt noch zulässt. Entscheidend ist nämlich eine Gesundheitsprüfung von Versicherungsseite. Sollten irgendwann doch einmal gesundheitliche Probleme, möglicherweise sogar mit einem chronischen Hintergrund, entstehen, kann das Versicherungsverhältnis nicht mehr aufgelöst werden. Zumindest solange die Beitragszahlungen eingehen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 3. November 2015

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