Tipps gegen leere Taschen in der Ausbildung

Tipps gegen leere Taschen in der Ausbildung

Während der Ausbildung reicht das Gehalt oft vorne und hinten nicht. Doch mit Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Nebenjob kann die Ebbe in der Kasse gefüllt werden.

Kindergeld auch während der Ausbildung

Auch während der Ausbildung haben Azubis, bzw. ihre Eltern Anspruch auf Kindergeld – bis zum Ende der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass der Azubi nicht mehr als 8.004 Euro plus Werbekostenpauschale von 920 Euro im Jahr verdient. [insert related]

Wird diese Einkommensgrenze überschritten, entfällt das Kindergeld und muss, wenn es bereits gezahlt wurde, wieder zurückgezahlt werden. Wer mit über 25 Jahren noch in der Ausbildung ist, hat nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er bereits Zivil- oder Wehrdienst geleistet hat.

184 Euro für die ersten zwei Kinder

Um Kindergeld zu bekommen müssen Sie bzw. Ihre Eltern einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Derzeit überweist die Familienkasse pro Monat für die ersten zwei Kinder 184 Euro, für ein drittes Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Wer nicht mehr zu Hause wohnt und sich mit seinen Eltern verkracht hat, kann einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen – dann wird das Geld direkt an den Azubi ausgezahlt.

Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe

Gegen Ebbe im Geldbeutel kann auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) helfen. Die kann in Anspruch nehmen, wer eine betriebliche Ausbildung macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Doch auch wer in der Nähe des Elternhauses wohnt, muss nicht leer ausgehen. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ausbildung älter als 18 Jahre oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben, können Sie ebenfalls eine BAB erhalten.
Der Antrag auf BAB wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, in der Stadt, in der der Azubi seinen Wohnsitz hat. Beachten Sie: Für eine schulische Ausbildung kann keine BAB gewährt werden.

Weitere Voraussetzung für BAB ist, dass der Azubi von keiner anderen Behörde/Amt eine vergleichbare Leistung bekommt und die erforderlichen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Höhe der BAB hängt vom Gesamtbedarf und dem anzurechnenden Einkommen ab. Neben dem Einkommen des Auszubildenden wird auch das Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit können Sie feststellen, ob Sie berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen.

Wohngeld als Zuschuss zur Miete

Wer bei der Ausbildungsbeihilfe leer ausgeht, hat während der Ausbildung immer noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Anspruch auf Wohngeld hat, wer „dem Grunde nach“ keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kann, z.B. weil er schon die zweite Ausbildung macht oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernt. Ein Azubi bekommt jedoch kein Wohngeld, wenn er oder sie Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat. Der Azubi muss außerdem über 18 Jahre alt sein und darf nicht mehr zu Hause wohnen.

Wohngeld ist ein „Zuschuss“ zur Miete. Berechnet wird das Wohngeld nach festgelegten Bedarfssätzen. Den Antrag dafür muss der Azubi bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich die Wohnung befindet.

Eltern sind unterhaltspflichtig

Eltern sind bis zum Ende der Ausbildung unterhaltspflichtig für ihre volljährigen Kinder. Das gilt insbesondere, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil Ihre Eltern zu viel verdienen. Im Notfall kann der Unterhalt der Eltern sogar vor Gericht eingeklagt werden.

Fahrtkosten können vom Betrieb erstattet werden

Wer während seiner Ausbildung viel unterwegs ist und dafür viel an Orten eingesetzt wird, die nicht im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsort angegeben sind, kann sich die Mehrkosten vom Ausbildungsbetrieb bezahlen lassen. Auch sonst kann es sich lohnen, den Ausbilder nach einem Fahrgeldzuschuss zu fragen. In manchen Bundesländern zahlt der Staat außerdem Fahrtkosten für den Schulweg. Fragen kostet nichts!

Mit Nebenjob die Kasse füllen

Wer die Voraussetzungen für Zuschüsse nicht erfüllt, dem bleibt immer noch die Möglichkeit, mit einem zusätzlichen [intlink id=“818″ type=“post“]Nebenjob[/intlink] das finanzielle Polster aufzustocken. Das ist erlaubt, der Ausbildungsbetrieb muss aber darüber informiert werden. Der Ausbilder kann den Nebenjob nur verbieten, wenn dadurch die Ausbildung beeinträchtigt wird, z.B. weil der Azubi nachts arbeitet.

Außerdem darf eine bestimmte Zahl an Wochenarbeitsstunden nicht überschritten werden. Minderjährige Azubis stehen noch unter dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch bei Volljährigen gibt es eine Grenze, sie liegt bei höchstens 48 Stunden Arbeit wöchentlich.
Als Nebenjob empfiehlt sich ein 400-Euro-Job, da der Verdienst nicht auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet wird und dafür wenig Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Spartipps für Azubis

Azubis können außerdem an vielen Stellen sparen. Zum Beispiel bei folgenden Dingen:

  • Kostenloses Giro-Konto abschließen
  • Spezialtarife für Handy und Internet
  • Verbilligter Eintritt mit dem Schülerausweis, z.B. in Schwimmbädern, aber auch bei Veranstaltungen
  • Vergünstigte Tickets bei öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Besondere Tarife bei KfZ-Versicherungen, wenn die Eltern dort bereits versichert sind
  • Vergünstigungen bei Zeitschriften- oder Zeitungsabos
  • Vermögenswirksame Leistungen
Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 5. Januar 2011

Tags: , , , , , , ,