Seminare zum Arbeitsrecht als Rüstzeug für kompetente Betriebsräte

Seminare zum Arbeitsrecht als Rüstzeug für kompetente Betriebsräte

Mitglieder eines Betriebsrates sollten sich mit dem Thema Arbeitsrecht bestens auskennen. Die Betriebsräte können ihr gesamtes Potenzial nur dann ausschöpfen, wenn ihre Mitglieder rechtlich auf dem neuesten Stand sind und geltendes Recht im Sinne der Arbeitnehmer anwenden können. Dank eines breit gefächerten Schulungsangebots stehen für jedes Betriebsratsmitglied optimale Weiterbildungsseminare zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Betriebsratsschulungen vollständig zu übernehmen und den Betriebsrat für den Besuch der Weiterbildungen freizustellen.

Betriebsratsmitglieder müssen die Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsrecht kennen

Ein Arbeitsgesetzbuch, das alle Aspekte zusammenfasst, gibt es in Deutschland nicht. Entsprechende Bemühungen – wie beispielsweise die Regelung im Artikel 30 des Einigungsvertrages – führten bis heute zu keinem greifbaren Ergebnis. Das bedeutet für Betriebsratsmitglieder, dass sie sich mit einer Vielzahl von deutschen Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen müssen. Hinzu kommen in steigendem Umfang Richtlinien aus dem Europarecht.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und sollte jedem Betriebsratsmitglied vertraut sein. Darüber hinaus müssen die Mitbestimmungsgesetze zur Regelung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat, wie beispielsweise das Montan-Mitbestimmungsgesetz, den Mitgliedern des Betriebsrates bekannt sein. Zu der langen Liste der weiteren relevanten Rechtsquellen gehören unter anderem diese Gesetze:

  • Kündigungsschutzgesetz
  • Tarifvertragsgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Bundeselterngeldgesetz

Dazu kommen Teile des Sozialgesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie auch Teile des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel der Art. 9, Abs. 3 GG, wo die Vertragsfreiheit geregelt ist. Unter der Vertragsfreiheit versteht man hierbei das Recht, im Hinblick auf gemeinsame Zielsetzungen sich zusammenzuschließen sowie das Recht, Vereinigungen nicht beizutreten und freiwillig auszusteigen. Gerade die Koalitionsfreiheit ist im Hinblick auf Vereinbarungen von Tarifverträgen von hoher Bedeutung! Tarifvertragsparteien sind auf der einen Seite die Arbeitnehmerseite in Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Arbeitgeberverbände, die sich durch einen räumlichen Geltungsbereich in Flächentarifverträgen zusammenschließen. Im Betriebsverfassungsgesetz ist eine Verpflichtung des Betriebsrats mit den Gewerkschaften geregelt (§2 Abs.1 Betr.VG ). Eine Gewerkschaft ist im Betriebsrat vertreten, wenn mindestens ein Mitglied des Betriebsrats in der Gewerkschaft vertreten ist.

Weiterbildungen zum Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder

Viele Seminaranbieter wie das ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten bieten neuen Betriebsratsmitgliedern grundlegenden Informationen zu den Aufgaben des Betriebsrates und seiner Rolle im Unternehmen. Neu gewählte Mitglieder des Betriebsrates können sich in Grundlagenseminaren Fachwissen zum Betriebsverfassungsgesetz und zum Arbeitsrecht aneignen. Weiterführende Seminare zum Arbeitsrecht gehen auf bestimmte Themenkreise zum Arbeitsrecht ein. Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter, die Jugendvertretung und die Schwerbehindertenvertretung, der Schriftführer sowie der Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats bilden sich in speziellen Seminaren weiter, um sich auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Mitglieder, die mit der Verhandlung über Betriebsvereinbarungen betraut sind, können sich in Seminaren zu den Inhalten und den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zur praktischen Umsetzung von Betriebsvereinbarungen fit machen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 4. April 2016

Tags: , , , ,