Berufseinstieg nach dem Studium – diese Abgaben kommen auf Sie zu

Berufseinstieg nach dem Studium – diese Abgaben kommen auf Sie zu

Wer nach dem Studium eine Stelle sucht, muss über das Gehalt verhandeln. Viele Berufsanfänger unterschätzen dabei, wieviel an Steuern und Abgaben sie leisten müssen. Daher sollten Sie sich bereits vor den Gehaltsverhandlungen einen Überblick verschaffen, was am Ende von Ihrem Einkommen übrig bleibt. Hilfe bieten sogenannte Brutto-Netto-Rechner.

Brutto und Netto

Das Bruttogehalt ist der vertraglich festgelegte Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Nettolohn bezeichnet, was Sie wirklich ausgezahlt bekommen – und nicht immer bleibt am Ende so viel wie erwartet. Zahlreiche Determinanten bestimmten, wieviel auf das Konto überwiesen wird. Eine Übersicht bieten Vergleichsportale wie Tarifcheck24.com. Mit einem kostenlosen Online-Rechner können Sie Ihr individuelles Nettogehalt sekundenschnell berechnen. Zu den relevanten Rechnungsgrößen zählen dabei die Höhe des Bruttogehalts, die Art des Arbeitsverhältnisses, der Familienstand und sogar der Wohnort.

Die Höhe des Bruttogehalts

Je höher das Bruttogehalt, desto höher sind meist auch die Abgaben. Pro Jahr ist ein gewisser Betrag steuerfrei, dieser Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und wurde vom Bundesfinanzministerium für 2016 mit 8.652 € beziffert.

Auch der Steuersatz variiert mit der Gehaltshöhe: Verdienen Sie monatlich nicht mehr als 450 €, sind Sie steuerbefreit. Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 14 %, der Höchstsatz ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 53.666 € bei 42 %.

Die Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Welcher man zugeordnet ist, hängt unter anderem vom Familienstand, der Kinderzahl und der Anzahl bezahlter Tätigkeiten ab. Besonders teuer ist die Steuerklasse 1, diese gilt für Alleinstehende, getrennt Lebende, Geschiedene und Verwitwete. Etwas günstiger ist Steuerklasse 2 für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, für das sie Kindergeld erhalten – unabhängig davon, ob sie getrennt leben, geschieden oder verwitwet sind. Die Steuerklassen 3 bis 5 sind nur für Verheiratete eine Option. Haben Ehepartner ähnlich hohe Gehälter, eignet sich Klasse 4 mit äquivalenten Abgaben. Steuerklasse 3 und 5 sind nur in Kombination wählbar. Verdient einer der Ehepartner weitaus mehr, lohnt sich für ihn Klasse 3 mit verhältnismäßig niedrigen Abgaben, der Ehepartner mit dem geringeren Gehalt muss dann die hoch angesetzte Klasse 5 nehmen.  Die teure Steuerklasse 6 gilt nur für zweite oder weitere bezahlte Tätigkeiten einer Person.

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Zu den Abgaben, die Sie als Arbeitnehmer leisten müssen, gehört die Lohnsteuer. Diese wird vom Bruttolohn abgeführt und richtet sich nach Steuerklasse und Gehaltshöhe. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer. Wer einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehört, muss zusätzliche 9 % der Lohnsteuer an die Kirche abführen (je 8 % in Bayern und Baden-Württemberg).

Sozialabgaben: Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Co.

Die Sozialabgaben bestehen aus vier Komponenten: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. In einem Angestelltenverhältnis beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen.

Für gesetzlich Krankenversicherte beträgt der Krankenkassenbeitrag 14,6 % des Lohns, der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte (7,3 %), hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der je nach Kasse variiert, durchschnittlich 1,1 % beträgt und vom Arbeitnehmer allein getragen werden muss. Gesetzlich Krankenversicherte gehören zudem der sozialen Pflegeversicherung an. Der Satz für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren beträgt 2,6 % des Bruttogehalts, für Eltern 2,35 %. Der Arbeitgeber übernimmt davon je 1,175 % (in Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil höher). Auch bei privat Krankenversicherten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten.

Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch und beträgt 3 % des Bruttolohns, Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte. Die Rentenversicherung liegt mit 18,7 % des Bruttogehalts weitaus höher – auch hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte (9,35 %). Nicht Pflichtversicherte, wie etwa Selbstständige, können der Rentenversicherung freiwillig beitreten.

Autor/in: Benjamin Fink
Veröffentlicht am 19. Januar 2016

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