Zivildienst – Freiwillige vor!

Zivildienst – Freiwillige vor!

Die Wehrpflicht wird ausgesetzt und mit ihr geht auch eine andere Ära zu Ende: der gesetzlich vorgeschriebene Zivildienst. Er wird durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Doch freiwillig in sozialen Einrichtungen arbeiten? bildungsXperten erklärt, warum sich das lohnt.

Seit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 gab es sie: die strikte Unterteilung in die, die gerne zum Bund wollten, diejenigen, die versuchten, sich mit den verschiedensten Tricks davor zu drücken und die, die sich direkt für den Dienst am Menschen statt an der Waffe entschieden.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 geht jedoch auch die Ära des gesetzlich vorgeschriebenen Zivildienstes zu Ende. Zivildienstleistende haben einiges mitgemacht: vom Drückeberger, Verräter, Weichei bis hin zum anerkannten sozial Engagierten. Kurz vor seinem „Ableben“ feiert der „Zivi“ in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen.

Doch was geschieht mit den sozialen Einrichtungen, in denen bisher rund 90.000 Zivis pro Jahr arbeiteten? Überwiegend im Pflege- und Betreuungsbereich, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, der Betreuung Behinderter oder der Übernahme von Fahrdiensten. Wie werden diese Organisationen in Zukunft auskommen?

Bundesfreiwilligendienst ersetzt Zivildienst

Ersetzt wird der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst. Dieser steht sowohl Männern als auch Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen, das bedeutet, es könnte erstmals auch weibliche „Zivis“ geben. Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Er soll überwiegend als praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden. Dazu zählen:

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit)
  • Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind.

Die Freiwilligen erhalten für ihren Dienst ein Taschengeld, für das derzeit eine Höchstgrenze von 330 Euro monatlich gilt. Zudem können sie unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung erhalten oder stattdessen eine entsprechende Geldersatzleistung.

Das Ziel des Bundesfreiwilligendienstes: Soziale, ökologische und (inter-)kulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Und genau aus diesem Grund sollte man bzw. jetzt auch frau sich für den Zivildienst entscheiden.

Pro Bundesfreiwilligendienst

Denn während sich viele Verweigerer in der Vergangenheit im Vorfeld über die Ableistung des Zivildienstes geärgert haben, sind die meisten am Ende doch froh, diese Erfahrung gemacht zu haben. Fast alle Zivildienstleistenden berichten, dass ihnen die Zeit als Zivi geholfen hat, das gleiche gilt für Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Wer einmal behinderten oder alten Menschen geholfen hat, sieht manches im Leben anders. Der Zivildienst schafft Berührungsängste ab, öffnet die Augen für Souveränität im Umgang mit jenen, die auf Hilfe angewiesen sind und für soziales Engagement. Man lernt Menschen kennen, mit denen man sonst vermutlich wenig zu tun hätte. Das „alte Leben“ kann dann aus verändertem Blickwinkel betrachtet werden.

Wer einen sozialen Beruf anstrebt, kann im Freiwilligendienst testen, ob dies wirklich seinen Vorstellungen entspricht. Oder damit sinnvoll die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken.
Und letztlich erhält derjenige, der freiwilligen Dienst leistet, zum Abschluss auch ein schriftliches Zeugnis darüber, in dem u.a. berufsqualifizierende Merkmale genannt werden. Für einen Werdegang in sozialen Berufen ist dies eine wichtige Qualifikation.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und dem Freiwilligen Sozialen Jahr?

Inhaltlich unterscheiden sich die beiden freiwilligen Dienste kaum voneinander.

Im Gegensatz zum Freiwilligendienst wird jedoch beim Freiwilligen Sozialen Jahr weiter Kindergeld gezahlt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte im ZEIT-Online-Interview zu diesem Thema: „Wir wollen mit den Ländern und Verbänden vereinbaren, dass Träger, die bislang FSJ-Plätze angeboten haben, nur dann freiwillige Zivildienstplätze bekommen, wenn sie die FSJ-Plätze erhalten.“ Zudem soll der Freiwilligendienst auch älteren Menschen offen stehen.

Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 5. April 2011

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