Das Recht auf Bildung ist ein international anerkanntes, grundlegendes Menschenrecht. Erstmals wurde es 1948 schriftlich festgehalten. Doch kann es in allen Ländern der Welt umgesetzt werden?
„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte , 1948).
Am 10. Dezember 1948 kam in Paris die Generalversammlung der Vereinigten Nationen zusammen und genehmigte und verkündete die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Darin wurde das Recht auf Bildung zum ersten Mal in einem internationalen Menschenrechtsdokument festgelegt. Es ist als allgemeines Menschenrecht jedem Menschen zu gewährleisten.
Folgende Gesetze regeln außerdem das Recht auf Bildung:
Ähnliche Bestimmungen wie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ sind enthalten im „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ der Vereinten Nationen von 1966. Zu den Paktrechten gehört mit auch das Recht auf Bildung (Artikel 13):
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.
Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.
Keine Bestimmung dieses Artikels darf dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten, sofern die in Absatz 1 niedergelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten Mindestnormen entspricht.“
Der Pakt inklusive Artikel 13 wurde von über 160 Nationen ratifiziert.
Auch das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der UN, kurz UN-Kinderrechtskonvention von 1989 legt in Artikel 28 das Recht auf Bildung fest. Dazu zählen folgende Punkte:
Die Umsetzung jedes UN-Menschenrechtsübereinkommens wird von einem eigenen Ausschuss überwacht und kommentiert. Überprüft werden die vier Bestandteile Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Eignung und Anpassbarkeit von Bildung.[insert related]
In Europa wurde bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Artikel 149 die gemeinschaftliche Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Bildung beschlossen und im europäischen Grundgesetz verankert. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurden folgende Rechte im Bildungsbereich festgelegt:
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Bildung nicht explizit formuliert, es ergibt sich allerdings implizit aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. So verbietet das Grundprinzip der Menschenwürde, dass einem Menschen der Zugang zu Bildungsmöglichkeiten verwehrt wird und das Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung regelt, dass kein Mensch beim Erwerb von Bildung aus irgendwelchen Gründen diskriminiert werden darf.
Außerdem ratifizierte die Bundesrepublik die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, so dass beide in Deutschland bindend sind. Mit der Einschränkung, dass bei letzterem der Artikel 13, Absatz 1,c nicht anerkannt wurde. Nach der Einführung der Studiengebühren wird diesem Artikel in Deutschland – wie auch in anderen Ländern mit Studiengebühren – nicht mehr entsprochen.
Da in Deutschland die Bildungspolitik generell in der Hand der einzelnen Bundesländer liegt, gibt es hier auf Länderebene noch einmal einzelne Festlegungen zum Recht auf Bildung. Zur Durchsetzung des Rechts auf Bildung in Deutschland herrscht hier die allgemeine Schulpflicht.
Trotz der zahlreichen Festlegungen von Bildung als Menschenrecht herrscht gerade in den ländlichen Regionen der Entwicklungsländer auch im 21. Jahrhundert noch Bildungsarmut. Weltweit gibt es rund 780 Millionen Analphabeten, 72 Millionen Kinder im Grundschulalter besuchen keine Schule. Dabei ermöglicht Bildung erwiesenermaßen ein besseres Leben. Das durchschnittliche Einkommen von Frauen in armen Ländern wächst mit jedem zusätzlichen Schuljahr um 10 bis 20 Prozent. Und Bildung rettet auch Leben: Kinder von Müttern, die lesen und schreiben können, haben eine doppelt so große Chance, älter als fünf Jahre zu werden, als Kinder von Analphabetinnen.
Doch woran scheitern die Bildungsgesetze, die in den Industrieländern überwiegend erfolgreich umgesetzt werden können? In den meisten Entwicklungsländern scheitert die Verwirklichung der allgemeinen Schulpflicht am Geld. Die Budgets für Grundbildung sind in den Staatshaushalten der meisten Entwicklungsländern zu gering, um den Bedarf zu decken. Hinzu kommen oft hohe Staatsschulden. Gerade im ländlichen Raum gibt es kein flächendeckendes Netz von Grundschulen – die Folge sind extrem weite Schulwege. Zahlreiche Familien sind außerdem darauf angewiesen, dass ihre Kinder zum Einkommen beitragen.
Autor/in: Miriam Bax