Welche Bildungsgesetze gibt es auf Bundesebene?

Welche Bildungsgesetze gibt es auf Bundesebene?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Berufsbildungsgesetz, dessen erste Fassung aus dem Jahr 1969 stammt, wurde 2005 grundlegend reformiert. Es regelt das gesamte System der dualen Berufsausbildung, von der Vorbereitung über die Fortbildung bis zur Umschulung. Insgesamt umfasst das Gesetz 105 Paragrafen, die sich auf diese sieben Bereiche verteilen:

1. Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1,2 und 3)
2. Teil: Berufsbildung

  • Berufsausbildung
  • Berufliche Fortbildung
  • Berufliche Umschulung
  • Berufsbildung für besondere Personengruppen

3. Teil: Organisation der Berufsbildung

  • Zuständige Stellen/Behörden
  • Landesausschüsse für Berufsbildung

4. Teil: Berufsbildungsforschung, Planung & Statistik
5. Teil: Bundesinstitut für Berufsbildung
6. Teil: Bußgeldvorschriften
7. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften

Mit der Reform des BBiG haben sich einige grundlegende Punkte geändert. So kann die Probezeit künftig vier statt drei Monate betragen, Auslandsaufenthalte dürfen Bestandteil der Ausbildung sein. Besondere Bedeutung kommt der Änderung des Prüfungssystems zu. So wird die Abschlussprüfung künftig in zwei Teile geteilt, die Zwischenprüfung fällt weg. Und auch Vollzeitschüler können, wenn die Landesregierung dies beschließt, zu IHK-Prüfungen zugelassen werden.

Das Hochschulrahmengesetz (HRG)

Auch wenn die detaillierte Gesetzgebung der Hochschulen in Deutschland Sache der Länder ist, hat der Bund einen entsprechenden Rahmen bestimmt. Dieser regelt unter anderem die grundsätzlichen Aufgaben der Hochschulen, ihre Rechtsstellung und die Zulassung zum Hochschulstudium. Außerdem enthält das Hochschulrahmengesetz grundsätzliche Empfehlungen für die Gesetzgebung der Länder. Insgesamt umfasst das Gesetz, das 1976 erstmals in Kraft getreten ist, gut 80 Paragrafen, die sich auf die folgenden sieben Kapitel verteilen:

1. Aufgaben der Hochschulen

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Studium und Lehre
  • Forschung

2. Zulassung zum Studium
3. Mitglieder der Hochschule

  • Mitgliedschaft und Mitwirkung
  • Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

4. Rechtsstellung der Hochschule
5. Staatliche Anerkennung
6. Anpassung des Landesrechts
7. Änderungen von Bundesgesetzen/Schlussvorschriften

Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform – eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik, in deren Rahmen die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu organisiert wurden – dem Bund die Kompetenz zugesprochen, neue Regelungen für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse festzulegen, von denen die Länder jedoch abweichen dürfen.

Seit 2007 diskutiert die Bundesregierung die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes. Ein erster Entwurf sah das Außerkrafttreten dieser Gesetzgebung für Oktober 2008 vor, dieser Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden. Auch der ursprünglich vorgesehene Folgetermin Anfang April 2009 konnte nicht eingehalten werden. Fest steht, dass zuerst die nötigen Folge- und Ersatzverordnungen auf den Weg gebracht werden müssen – eine Erste ist zum Beispiel der „Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen“. Die 2009 gewählte Regierung aus CDU, CSU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag die weitere Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Diese Gesetzgebung befasst sich mit der finanziellen Förderung von Schülern und Studenten während ihrer Ausbildung. Zurzeit gilt es nach Paragraf 68 des SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches – BAföG hat in Deutschland also den Status einer Sozialleistung.

Ziel der Gesetzgebung ist es, Chancengleichheit bei der Ausbildung zu gewährleisten – niemandem soll ein entsprechender Bildungsweg aus finanziellen Gründen verwehrt werden. Bisher wird dieses Ziel allerdings nur bedingt erreicht: Trotz dieser Gesetzgebung ermittelte die 19. Sozialerhebung der Deutschen Studentenwerke, dass 66 Prozent der deutschen Studenten neben dem Studium jobben müssen, um es zu finanzieren. 87 Prozent werden von ihren Eltern finanziell unterstützt.

Das BAföG gliedert sich in elf Abschnitte mit insgesamt 68 Paragrafen:

  • Förderungsfähige Ausbildung
  • Persönliche Voraussetzungen
  • Leistungen
  • Einkommensanrechnung
  • Vermögensanrechnung
  • Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
  • Vorausleistungen und Anspruchsübergang
  • Organisation
  • Verfahren
  • Aufbringung der Mittel
  • Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

Die Bedarfssätze des BAföG werden regelmäßig an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland angepasst. Zurzeit beträgt die höchstmögliche Förderungssumme 670 Euro im Monat.

Autor/in: Miriam Bax
Veröffentlicht am 17. Januar 2011

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