Was ist eine Umschulung? Voraussetzungen und Finanzierung

Was ist eine Umschulung? Voraussetzungen und Finanzierung

Chance für einen Neuanfang: Mit einer Umschulung hat jeder die Möglichkeit, sich in einem neuen Berufsfeld ausbilden zu lassen.

Eine Umschulung ist eine besondere Form der [intlink id=“1401″ type=“post“]beruflichen Weiterbildung[/intlink], bei der es nicht darum geht, bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erlangen. Diese Maßnahme der Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz unter Paragraph 1, Absatz 5 geregelt. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer flexibler auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können.[insert related]

Gründe für eine Umschulung

Eine Umschulung findet meist dann statt, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in seinem bisherigen Beruf tätig sein kann. Dafür kann es vielfältige Gründe geben:

  • Ungenügende Nachfrage im gelernten Beruf
  • Längere Abwesenheit im gelernten Beruf (z.B. wegen Krankheit oder Kindererziehung)
  • Berufsunfähigkeit durch Krankheit
  • Unzufriedenheit mit dem bisherigen Beruf
  • Technische Neuorientierung des gesamten Berufsfeldes

Formen der Umschulung

Eine Umschulung kann – je nach Berufsfeld und Vorkenntnissen – zwischen neun Monaten und zwei Jahren Zeit in Anspruch nehmen. Ähnlich wie eine Erst-Ausbildung kann sie rein schulisch, dual bzw. rein betrieblich oder auch überbetrieblich durchgeführt werden.

  • Betriebliche/Duale Umschulung
    Genau wie bei der dualen Ausbildung teilt sich auch die Umschulung in einen praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einen theoretischen Teil in einer Berufsschule. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Auszubildende in ihrer ersten Berufsausbildung zusammen mit Umschülern unterrichtet werden. Dementsprechend bekommen die Umschüler ein fest geregeltes Ausbildungsgehalt.
  • Buchtipp

    Zweite Chance
    Traumjob (15,90€)

    Zweite Chance Traumjob Ein hilfreiches Coaching-Buch mit vielen Leitfragen und Praxistipps für die berufliche Neuorientierung.Jetzt bestellen
  • Schulische Umschulung
    Hier findet der Unterricht ausschließlich an einer Berufsschule oder einer Berufsfachschule statt und muss mit Praktika ergänzt werden. Im Unterschied zur betrieblichen Umschulung kann hier kein Umschulungsgehalt gezahlt werden – manche Schulen verlangen im Gegenteil sogar noch Schulgeld.
  • Überbetriebliche Umschulung
    Hier übernehmen private Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebes und vermitteln die nötigen praktischen Fähigkeiten, welche durch theoretischen Unterricht ergänzt werden. In einzelnen Betrieben werden zusätzlich Praktika verlangt. Die Kosten werden in der Regel von einem Leistungsträger, wie der Bundesagentur für Arbeit, übernommen.

Angebote zur Umschulung

Erster Ansprechpartner bei der Suche nach einer passenden Umschulung ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. In einer zentralen Datenbank verfügt die Bundesagentur über eine Vielzahl von Angeboten. Außerdem existieren in manchen Regionen in Deutschland zusätzliche Datenbanken mit entsprechenden Angeboten. Auch in vielen Tageszeitungen und Kleinanzeigen finden sich Angebote privater Anbieter zur Umschulung.

Finanzierung einer Umschulung

Eine Umschulung kann auf ganz unterschiedliche Weise finanziert werden. Vorteile haben hier diejenigen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren, da sie das Recht auf ein Ausbildungsgehalt haben. Alle anderen – sowie diejenigen, denen das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht – haben folgende Möglichkeiten.

  • Der [intlink id=“1190″ type=“post“]Bildungsgutschein (BGS)[/intlink]
    Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen. Seit 2003 gilt diese Regelung gemäß Paragraph 77 Absatz 3 Sozialgesetzbuch III und Paragraph 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II. Dabei ist der Bildungsgutschein eine ‚Kann-Leistung‘ und wird nur ausgezahlt, wenn die Umschulung benötigt wird (zum Beispiel, wenn der Antragssteller arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist) und sich der Antragssteller als förderungswürdig erweist. Mit den finanziellen Mitteln des Bildungsgutscheins können zum Beispiel Prüfungskosten, Fahrt- und Unterbringungskosten oder auch Lebenshaltungskosten bestritten werden.
  • Förderung nach dem sechsten Sozialgesetzbuch
    Hier ist geregelt, dass – sollte ein Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausgeführt werden können – die gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung von „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ mitverantwortlich ist. Der Antragssteller hat während einer bis zu zwei-jährigen Umschulung ein Anrecht auf Unterhaltsgeld sowie auf weitere Unterstützung zur Finanzierung der Umschulung.
  • Förderung nach dem siebten Sozialgesetzbuch
    Hier ist festgelegt, dass überdies die gesetzliche Unfallversicherung oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft zur finanziellen Förderung herangezogen werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn die Umschulung auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit notwendig wird.
Autor/in: Miriam Bax
Veröffentlicht am 20. Januar 2011

Tags: , , , ,