Weiterbildung und Umschulung – Wege aus der Arbeitslosigkeit

Weiterbildung und Umschulung – Wege aus der Arbeitslosigkeit

Endlich wieder arbeiten – das ist der Traum vieler Arbeitsloser. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist aber sehr komplex und stellt nicht nur Betroffene, sondern auch verantwortliche Vermittler vor große Probleme. Eine Möglichkeit sich aktiv an der eigenen Arbeitssuche und Weiterqualifikation zu beteiligen, sind Weiterbildungen und Umschulungen.

Arbeitsmarkt begünstigt Job-Suchende

Der deutsche Arbeitsmarkt sieht derzeit gut aus. Ende Juni dieses Jahres vermeldete die Bundesagentur für Arbeit 2,711 Millionen Arbeitssuchende. Das sind über 50.000 Arbeitslose weniger als im Mai. Damit beträgt die Arbeitslosenquote in Deutschland nur 6,2 Prozent.

Das bedeutet aber auch, dass es vielen Menschen in Deutschland noch immer an einem Job mangelt. Wer zu den Betroffenen zählt und genügend Motivation mitbringt, kann einen sogenannten Bildungsgutschein erhalten, der beispielsweise bei Bildungseinrichtungen wie der Baumann Bildung und Qualifizierung eingelöst werden kann.

Zwar gibt es auch die Option, Weiterbildungen bei privaten und öffentlichen Institutionen aus eigener Tasche zu finanzieren. Häufig unterstützen die Länder Berufstätige und Arbeitslose aber finanziell bei der beruflichen Fort- und Ausbildung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für Weiterbildungen und Umschulungen

Engagement ist bei der Agentur für Arbeit gerne gesehen. Wer einen Bildungsgutschein erhalten möchte, der muss seinen persönlichen Sachbearbeiter von sich überzeugen und diesem die Notwendigkeit einer weiterbildenden oder schulischen Maßnahme erläutern. Folgende Voraussetzungen müssen Bewerber in der Regel erfüllen:

  • Im erlernten Beruf besteht keine Chance mehr, eine Einstellung auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt zu erhalten.
  • Aufgrund persönlicher oder gesundheitlicher Umstände, kann der Antragsteller den erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr wahrnehmen. (Vorsicht: Hier kommt es oft zu Zuständigkeitsstreitigkeiten mit der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, daher sämtliche Korrespondenzen schriftlich dokumentieren!)
  • Die Weiterbildung oder Umschulung muss realistische Möglichkeiten bieten, den Antragsteller nach erfolgreicher Absolvierung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.
  • Innerhalb der letzten 3 Jahre muss mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen worden sein.
  • Zuvor erfolgte eine Beratung durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Wichtiger Hinweis: Auf die Herausgabe eines Bildungsgutscheins besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich hierbei um eine Kannleistung, die in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Amtes beziehungsweise Landes erbracht wird.

Das beinhaltet der Bildungsgutschein

Bei einer Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter sollten sämtliche Absprachen schriftlich dokumentiert werden. Folgende Kosten übernimmt der Bildungsgutschein:

  • Ausbildungskosten für die Weiterbildung oder Umschulung
  • Kosten für Übernachtung und Verpflegung
  • Reisekosten

Selbstverständlich werden nur die Aufwendungen übernommen, die im Rahmen der neuen Ausbildung anfallen. Es gilt zu beachten, dass die Übernahme anfallender Kosten von Fall zu Fall verschieden geregelt sein kann und im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters liegt. Welche Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen letztendlich überhaupt infrage kommen, das ist dem Merkblatt der beruflichen Weiterbildung zu entnehmen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 12. August 2015

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