Es gibt Spezialisten, die sich gut mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes auskennen und fundierte Hilfe leisten können: Gemeinsam mit ihnen suchen Sie nach einem langfristigen und stabilen Weg in die Arbeit. Für Menschen, die längerfristig mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben und daher keine großen finanziellen Freiräume für solche Dienstleister haben, bietet der Staat Unterstützung in Form von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen.
Ziel der beruflichen Aktivierung ist es, langfristig arbeitslosen Menschen eine solide Grundlage für den Arbeitsmarkt zu vermitteln und sie allmählich an eine Beschäftigung heranzuführen. Grunsdätzlicher Leitgedanke der beruflichen Aktivierung ist es, die Chancen des Arbeitssuchenden auf einen neuen Arbeitsplatz beziehungsweise einen Ausbildungsplatz erheblich zu verbessern. So soll der Arbeitssuchende auf lange Sicht ein stabiles Arbeitsverhältnis und damit mehr Selbstständigkeit erreichen. Das geschieht, indem alles, was den Arbeitssuchenden derzeit an einer erfolgreichen Vermittlung scheitern lässt, genau untersucht und anschließend so gut wie möglich beseitigt wird. Das könnten zum Beispiel Lücken in der vom Arbeitsmarkt geforderten Bildung sein, aber auch gesundheitliche Einschränkungen oder Schwierigkeiten mit der Alltagsbewältigung.
Zudem versuchen die Spezialisten zusammen mit dem Arbeitssuchenden persönliche Stärken und Schwächen zu bestimmen, um so eine individuelle Auswahl an möglichen Berufen und Ausbildungszweigen herauszuarbeiten, die den jeweiligen Fähigkeiten entspricht. Im Rahmen der Fördermaßnahme ist es auch möglich, ein Arbeitsfeld in Theorie und Praxis einmal näher kennenzulernen. Das macht mit den typischen Aufgaben eines Berufes vertraut und bereitet so ebenfalls auf eine zukünftige Arbeits- oder Ausbildungsstelle vor. Wie genau die berufliche Aktivierung letztendlich aussieht, hängt sehr von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das gilt auch für die Dauer.
Da für die berufliche Aktivierung Kosten entstehen können, sobald sich Arbeitssuchende beispielsweise die Hilfe eines unabhängigen Experten suchen, bietet die Agentur für Arbeit sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine an. Mit ihnen können die anfallenden Gebühren eines Beraters ausgeglichen werden, sofern dieser staatlich zertifiziert beziehungsweise die konkrete Maßnahme für die Förderung zugelassen ist. Die Agentur für Arbeit trägt dabei alle Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme, also auch eventuell anfallende Fahrtkosten.
Nicht jeder Arbeitssuchende kommt automatisch für eine Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein infrage. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf den Gutschein, nämlich wenn:
Treffen diese Kriterien zu, bekommen Arbeitssuchende den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die berufliche Aktivierung ausgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass andernfalls keine Chance auf eine Förderung besteht. So dürfen Interessenten zum Beispiel auch dann einen Antrag stellen, wenn sie in den letzten 3 Monaten weniger als 6 Wochen Arbeitslosigkeit nachweisen können. Auch möglich ist der Antrag dann, wenn derzeit noch ein Arbeitsverhältnis besteht, der Arbeitgeber jedoch bereits die Kündigung ausgesprochen hat. Und auch wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, kann die Förderung beantragen. Der Unterschied ist hier lediglich, dass es keine Garantie auf den Gutschein gibt: Die Agentur für Arbeit prüft jeden Fall einzeln und entscheidet jeweils nach eigenem Ermessen, ob die Förderung zu diesem Zeitpunkt notwendig ist.
Autor/in: Bettina WeissTags: Arbeitssuche, Beruf, Jobsuche, Krankenversicherung, Wiedereingliederung