Überstundenausgleich – So können sich Unternehmen und Angestellte einigen

Überstundenausgleich – So können sich Unternehmen und Angestellte einigen

Wenn Mitarbeiter vorübergehend mehr Stunden leisten, als vertraglich vereinbart ist, wächst die Zahl der Überstunden Woche für Woche an. Bei Vollzeitkräften spricht man von Überstunden, wenn sie über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von acht Stunden an Werktagen tätig sind.

Teilzeitkräfte haben andere Grundlagen. Diese richten sich nach dem spezifisch abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Wenn Arbeitnehmer zum Beispiel vier Stunden täglich arbeiten sollen, ist alles das als Überarbeit zu zählen, was über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinausgeht.
Fakt ist, dass in der heutigen Arbeitswelt Mehrarbeit fast schon zum Arbeitsalltag gehört. Das gilt zwar nicht für jede Branche, doch wer Karriere machen will, kommt fast nicht an Überstunden vorbei. Es gibt zwei Wege, die erarbeiteten Überstunden abzubauen:

  • Finanzelle Abgeltung
    • Die Mehrarbeit wird ausbezahlt nach dem Modus »Grundgehalt plus Mehrarbeitszuschlag«.
    • Die Vergütung der Überstunden erfolgt per Grundgehalt.
  • Abgeltung der geleisteten Mehrarbeitszeit per Freizeitausgleich.

Auf karrieremagazin.de sind vielfältige Informationen zum Thema Geld und Gehalt hinterlegt. Auch Möglichkeiten, die Karrierechancen zu verbessern und die Entlohnung anständig aufzubessern, sind hier ebenfalls zu finden. Denn nur wer für ein lohnendes Gehalt arbeitet, wird Spaß an der Vergütung seiner Überstunden haben. Die Praxis zeigt in der Tat immer wieder, dass Arbeitnehmer mit einem geringen Stundensatz den Freizeitausgleich der Auszahlung vorziehen. In dieser Zeit können sie entweder entspannen und sich erholen, sich weiterbilden oder aber einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Je flexibler diese ist, desto unkomplizierter lässt sie sich mit dem Hauptjob vereinbaren.

Finanzieller Ausgleich von Überstunden

Es ist an der Tagesordnung, dass Arbeitnehmer mehr Stunden arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Wie viel sie dafür bekommen und ob sie überhaupt etwas dafür erhalten, ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Es gibt unterschiedliche Ansätze, die die Arbeitgeber in Absprache mit den Beschäftigten durchführen. Einer davon ist die Auszahlung von geleisteter Mehrarbeit. Das Modell „Grundgehalt plus Mehrarbeitszuschlag“ funktioniert zum Beispiel in einem gewerkschaftlich organisierten Betrieb der Automobilbranche folgendermaßen:

 

Ein Betriebsangehöriger arbeitet regelmäßig im Schichtdienst und hat wechselnde Einsätze in Früh-, Spät- und Nachtschichten. Der Schichtwechsel ist im wöchentlichen Rhythmus geplant und wird mit Freizeit und Ruhezeit verrechnet. Der geltende Tarifvertrag in der Automobilbranche sieht eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche vor. Arbeitet der Mitarbeiter nun für einen Betrieb, der mehr als 1.500 Menschen beschäftigt, sollte ein tarifvertraglich einwandfreier Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten, die Überstunden mit dem Grundgehalt zzgl. 25 % Zuschlag vorsieht. Der typische Ablauf bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung wäre so, dass der Mitarbeiter die monatlichen Stundenleistungen aufzeichnet und das Dokument zur Überstundenauszahlung im Lohnbüro einreicht. Das Lohnbüro berechnet daraus die fälligen Überstunden und zahlt diese zusammen mit dem Monatslohn aus. Informationen zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

In einem nicht gewerkschaftlich organisierten Wirtschaftszweig sind andere Regelungen an der Tagesordnung. Hier greift häufig die Vergütung von Überstunden nach Maßgabe des Grundgehalts. Beispielsweise läuft es in der freien Wirtschaft so, dass das Monatsgehalt auf die geleisteten Monatsarbeitsstunden herunter gerechnet wird. Wird der Stundenlohn einer Verwaltungskraft in einem kleinen Handwerksbetrieb zum Beispiel auf 14 € festgesetzt, werden auch die Überstunden mit diesem Stundensatz vergütet.

Problematik aufgelaufener Überstunden

Solange die erarbeiteten Überstunden sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen, ist die Situation unproblematisch. Doch wenn Mitarbeiter über Gebühr in Vorleistung treten, können Sie unter Umständen ins Hintertreffen geraten. Zum einen ist es ratsam, in Hinblick auf eine anstehende Kündigung vorab zu berechnen, ob die aufgelaufenen Überstunden und der noch bestehende Anspruch auf Resturlaub zusammengenommen in der voraussichtlichen Restarbeitszeit im Betrieb überhaupt noch wirksam genommen werden können.

Zum anderen können nicht ausbezahlt Überstunden bei Betrieben mit einer instabilen finanziellen Lage zu echten Problemen führen. Falls diese Firma insolvent wird, bleibt der Mitarbeiter auf seinen angehäuften Überstunden sitzen und hat wenig Chance, dass ihm diese in naher Zukunft ausbezahlt werden. Wer aufgrund der prekären Lage seines Arbeitsgebers guten Grund zu der Annahme hat, dass die Überstunden nicht ausbezahlt werden, sollte das Problem offen ansprechen. Im Zweifel ist es die einzige Alternative, weitere Mehrarbeit zu verweigern, bis die Überstunden abgegolten sind.

Freizeit statt Geld: Überstunden nach erbrachter Leistung abfeiern

Bei geringem bis durchschnittlichem Verdienst ist die Variante des Freizeitausgleichs häufig gewählt. Auch in besonders belastenden Berufen wie in der Pflege oder im Krankenhaus ist der Freizeitausgleich gerne genommen. Gerade in Berufsfeldern, bei denen Menschen im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, können Mitarbeiter nicht einfach „Dienst nach Vorschrift machen“. Oft ist aber in den Pflegeberufen keine Regelung getroffen, Überstunden auszubezahlen. Das finanzielle Gefüge ist in der Branche recht eng. Es ist durchaus zulässig, dass Verträge zwischen Pflegedienstleistern und Pflegekräften bzw. sozialen Einrichtungen und Mitarbeitern einen Freizeitausgleich statt einer Ausbezahlung vorsehen.

Eine Problematik, die sich daraus ergibt, ist, dass durch viele anfallende Überstunden der Ausgleich nicht möglich ist, ohne die Aufrechterhaltung einer Pflege zu gefährden. Gegenüber den Arbeitnehmern ist es nicht fair, dass der Freizeitausgleich gelegentlich nicht realisierbar ist. In manchen Unternehmen ist es an der Tagesordnung, dass Überstunden, bis zu einem gewissen Zeitpunkt abgefeiert werden müssen. Passiert das nicht, verfallen die Stunden komplett. Deshalb sei allen Arbeitnehmern dringend geraten, nicht zu viele Stunden auflaufen zu lassen. Wesentlich ist, das Überstundenkonto im Auge zu behalten und den Arbeitgeber im Zweifel aufzufordern, die vertraglich vereinbarte Leistung des Überstundenausgleichs zu gewähren.

Eine Variante von Überstundenkonten sind langfristige Arbeitszeitkonten, auf denen für einen vorzeitigen Renteneintritt oder für einen Sabbatjahr Zeit angespart wird. Dazu muss eine gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bestehen. Bei einem langfristigen Arbeitszeitkonto werden alle Überstunden über viele Jahre hinweg aufgeschrieben und gesammelt. Diese können dann in Absprache mit der Geschäftsleitung zusammenhängend genommen werden. So lässt sich entweder eine frühere Pensionierung realisieren oder ein sogenanntes Sabbatjahr. Es wird also eine verlockend lange Auszeit vom Job ohne Gehaltsverzicht machbar.

Fazit: Verträge prüfen und Überstundenkonten im Auge behalten

Da es zum Thema Überstunden keine einheitliche Regelung per Gesetz gibt, müssen

  • Arbeitnehmer ihren Vertrag sorgfältig prüfen
  • Die Prüfung sollte möglichst schon vor Vertragsunterzeichnung erfolgen
  • Wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung kommt oder ein Abfeiern von Überstunden nicht möglich ist, sollten Mitarbeiter den Weg zu Rechtsanwalt nicht scheuen. Dieser kann im Einzelfall helfen, die Position des Arbeitnehmers zu klären.
Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 13. Juli 2015

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