Tipps für Unternehmer: Online-Banking

Tipps für Unternehmer: Online-Banking

Jedes Jahr machen sich in Deutschland hunderttausende Gründer selbstständig. Endlich die eigene Geschäftsidee umsetzen oder der eigene Chef sein – es gibt eine ganze Reihe an Gründen, welche für die Existenzgründung sprechen. Bevor es so weit ist, müssen sich Unternehmer einer ganzen Reihe von Herausforderungen stellen. Ein Punkt: Das Geschäftskonto. Schließlich müssen Rechnungen bezahlt werden. Und irgendwo müssen Kunden ihre Rechnungen hinüberweisen.

Braucht ein Unternehmer aber überhaupt ein Geschäftskonto? Die Antwort auf diese Frage hängt von der Unternehmensform ab. Und es spielt keine Rolle, ob es um einen Gründer oder gestandenen Unternehmer geht. Was ist bei der Auswahl besonders wichtig? Heute muss ein Business-Konto in jedem Fall Online-Banking ermöglichen. Außerdem legen viele Unternehmer inzwischen auch Wert auf Apps und die mobile Erreichbarkeit. Einen Anspruch, welchen unter den mehr als 300.000 Gründern – laut IfM Bonn – im Jahr 2019 sicher die IT-Branche in besonderer Weise angelegt hat.

Ein gutes Geschäftskonto stellt eine große Hilfe dar

Unternehmer und Selbstständige müssen sich im Rahmen der Existenzgründung mit dem Thema Geschäftskonto beschäftigen. Aber: Nicht jeder Unternehmer braucht automatisch ein solches separates Bankkonto. Diese Annahme hat sich zwar in den Köpfen vieler Menschen fest verankert. Eine gesetzliche Pflicht existiert aber nur für einen eng umrissenen Kreis von Unternehmen – Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG – und ist unter anderem für die Anmeldung im GmbHG umrissen.

Aber auch:

  • Einzelhändler
  • Freiberufler
  • IT-Spezialisten

profitieren von einem Geschäftskonto. Der Grund liegt auf der Hand. Sofern das Finanzamt die Buchhaltung eingehender prüft, geht der Blick nicht sofort auf den privaten Zahlungsverkehr – wenn Privat- und Geschäftskonto getrennt sind.

Achtung: Ein Geschäftskonto führt nicht dazu, dass das Finanzamt keinen Zugriff mehr auf den privaten Zahlungsverkehr hat. Sieht der Sachbearbeiter Bedarf, auch das Privatkonto zu prüfen, sind auch hier die Salden vorzulegen.

Ein Geschäftskonto hat über die Trennung des Zahlungsverkehrs hinaus noch andere Vorzüge. Dank passender Schnittstellen kann direkt eine Verbindung in die Buchhaltung hergestellt werden. Außerdem lassen sich über Apps, die in ihrer Funktion auf den gewerblichen Einsatz optimiert sind, alle Transaktionen und Zahlungsvorgänge in Echtzeit im Auge behalten. Gute Kontolösungen sind inzwischen sogar in der Lage, offene Rechnungen und Zahlungseingänge abzugleichen – um diese automatisch zuzuweisen.

Reicht nicht auch ein normales Girokonto?

Theoretisch lässt sich auch ein Privatkonto für den gewerblichen Zahlungsverkehr nutzen. Dass der Gesetzgeber nichts dagegen hat, bedeutet nicht automatisch die Zustimmung der Banken. Hintergrund: Für Geschäftskunden gelten im Regelfall besondere Konditionen – neben der Funktion auch im Hinblick auf die Kosten.

Neben einer Depotführungsgebühr werden gegenüber gewerblichen Kunden oft:

  • Einzelbuchungen
  • Debitkarten
  • TAN-Generatoren

abgerechnet. Sobald sich privater und geschäftlicher Zahlungsverkehr miteinander vermischen, werden Banken hellhörig.

Ein anderer Grund, warum das private Konto nicht ausreichend ist: In Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern, von denen ein Teil im Außendienst unterwegs ist, werden Zahlungs- und Kreditkarten gebraucht. Hier einen Zugriff auf das Privatkonto zuzulassen, wäre mehr als heikel. Und es gibt noch einen Grund: Unternehmen geben im Zahlungsverkehr mit Lieferanten und Auftraggebern ihre Kontoverbindung preis. Unternehmer und Selbstständige müssen sich fragen, ob in diesem Zusammenhang wirklich das Privatkonto – welches vielleicht auch noch gemeinsam mit dem Partner genutzt wird – breitgetragen werden soll.

Fazit: Unternehmen fahren mit dem Geschäftskonto besser

Gründer stehen vor einer ganzen Palette an Entscheidungen. Welcher Bewerber ist der beste? Wo bekomme ich Drucksachen wie Visitenkarten besonders günstig? Eine Frage, die immer mit auf der Agenda ganz oben steht: die Suche nach dem passenden Konto. Die ersten Zahlungen in der Gründungsvorbereitung werden vielleicht noch über das private Bankkonto abgewickelt. Sobald das Unternehmen an den Start gegangen ist, sollte ein separates Konto eröffnet werden. Neben dem Thema Buchhaltung und Steuern geht es hier auch um die Frage, wer alles Zugriff auf das Konto hat. Kein Unternehmer wird es Beschäftigten ermöglichen wollen, den Kontostand vom Privatkonto einzusehen. Wer hier die richtigen Weichen stellt, kann sich das Leben wirklich leichter machen.

Autor/in: Benjamin Fink
Veröffentlicht am 26. Mai 2020

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