Studentenbude: Mängel, eigene Reparaturen und gesetzlicher Rahmen

Studentenbude: Mängel, eigene Reparaturen und gesetzlicher Rahmen

2014. In vielen Studentenstädten herrscht Wohnungsmangel. Dies führte beispielsweise in den populären deutschen Metropolen Berlin und Hamburg allein im Zeitraum von 2005 bis 2012 zu einer Steigerung der Nettokaltmieten um rund ein Viertel. In anderen Studentenstädten wie München, Darmstadt, Freiburg, Köln oder Würzburg ist die Wohnungssituation problematisch.

(Quelle: Die Welt)

So müssen viele Studenten zunächst ihre Ansprüche an eine eigene Bude herunterschrauben. Doch viele endlich freie Erstis, kreative WG-Kumpanen oder junge Paare geben sich damit nicht zufrieden. Sie wollen ihre Wohnungen umgestalten. Was dürfen sie als Mieter dabei verändern? Welche Maßnahmen mit welchen Hilfsmitteln führen am ehesten zum Erfolg? Welche Mängel muss überdies der Vermieter beheben?

Am besten ist es in jedem Falle, sich mit dem Vermieter über Änderungen abzustimmen. Diese Zustimmung sollte sich der Hauptmieter (zum Beispiel bei Wohngemeinschaften) oder der einzelne Student in der Wohnung schriftlich geben lassen.

Kleinere Veränderungen

Wer die Poster von der Lieblingsband oder XXL-Fotos des Auslandssemesters mit Nägeln oder Pins an der Wand fixiert, darf daran ebenso wenig vom Vermieter gehindert werden, wie wenn er dazu die Wände dübelt.

Sogar Fliesen oder Kacheln dürfen angebohrt werden. Das kann beispielsweise für Handtuchhalter im Badezimmer, Spiegel im Flur oder zusätzliche Schränkchen in der Küche notwendig werden.

Auch das Streichen der Wände in der Lieblingsfarbe, das unbedingt notwendig ist, um beim ununterbrochenen Lernen für das Staatsexamen in der Mietwohnung nicht in Depressionen zu verfallen, ist erlaubt.

Umfassende Änderungen

Nicht nur Frauen-WGs oder kontaktscheuen Philosophiestudenten fehlt jedoch zuweilen das geeignete Werkzeug sowie das konkrete Wissen darüber, wie man ganz einfach viele Dinge in der Wohnung selbst ausbessern kann. Der Elektrofachhändler Redcoon bietet hier ein übersichtliches Sortiment für Anfänger und Fortgeschrittene an, die sich im Heimwerken versuchen wollen. Auf vielen Seiten im Internet finden sich Videoanleitungen zu verschiedenen Arbeiten in Heim und Haus. Hier können unerfahrene Hobby-Handwerker-Neulinge ihr Wissen erweitern. Gerade für Studenten kann dies eine Menge Geld sparen. Die Grundausstattung an Heimwerkerbedarf und auch ein gewisses Grundwissen für kleinere Arbeiten sollte in keinem Haushalt fehlen.

Auch komplexere Arbeiten sind mit dem geeigneten Werkzeug möglich. Es ist grundsätzlich erlaubt, beispielsweise ein Waschbecken oder eine Toilette zu installieren, wenn die entsprechenden Anschlüsse verfügbar gemacht werden können. In einer leer angemieteten Wohnung darf StudentIn zudem auch eine Einbauküche (EBK) aufbauen oder einen Türspion einbauen, um sich beispielsweise in einem Mietshaus sicherer zu fühlen. Ein Physikstudent, der in einem abseitigen Rückgebäude wohnt, könnte nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch eine Klingelleitung verlegen.

Mängel in der Studentenbude

Leider denken viele Vermieter in Deutschland, insbesondere in den Studentenstädten, wo die Nachfrage nach Wohnraum konstant groß ist, dass sie sich alles erlauben können. So werden Wohnungen mit Mängeln vermietet oder es finden sich Mängel – und viele Studenten zahlen dennoch die volle Miete. Laut einer Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) verschenken Mieter in der Bundesrepublik 100 Millionen Euro im Jahr dadurch.

Denn nicht immer geht es darum, dass die Studenten die Wohnung verschönern wollen. Häufig ist der Vermieter in der Pflicht und müsste für typische Fälle wie

  • Hausschäden (undichtes Dach, morsche Fenster)
  • Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel
  • Geräteausfall (Heizung, Aufzug, Boiler für Warmwasser)
  • Zu klein angegebene Wohnfläche (laut Mietvertrag)
  • Lärm, beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen

Mietminderungen gewähren oder umgehend reagieren und die Mängel reparieren oder die Wohnung renovieren. Hier sollten sich Studenten im Internet informieren, bei anderen Mietern nachfragen und im Ernstfall sich nicht scheuen, eine Klage vorzubereiten.

Fazit

Nach einer Absprache mit dem Vermieter oder Hausverwalter werden viele Dinge möglich. Hierbei kommt es nicht nur auf die geschilderte Rechtslage, sondern auf ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter an. Man sollte nicht zögern, eigene Wünsche oder auch im Ernstfall vorhandene Mängel anzusprechen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 5. Mai 2014

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