Viele junge Menschen, die ein Studium oder eine Ausbildung beginnen und aus dem Elternhaus ausziehen, müssen sich zum ersten Mal Gedanken um ihre Versicherungen machen. Häufig sind sie noch über die Eltern mitversichert, manchmal benötigen sie auch einen eigenen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist eine dieser Versicherungen, die fast jeder Deutsche abgeschlossen hat. Aber was genau ist so eine Haftpflicht? Und benötigen Studenten die Versicherung wirklich?
Haftpflicht bedeutet im Grunde folgendes: Wer durch eigenes Verschulden einen Schaden verursacht, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet, für diesen Schaden zu haften. Insbesondere muss er finanziell für einen Ausgleich aufkommen. Hierbei haftet er mit dem gesamten Privatvermögen bei unbegrenzter Dauer und Zahlungshöhe. Da sich vor allem bei Personenschäden die Kosten oft in Millionenhöhe belaufen, kann es passieren, dass man schlimmstenfalls ein Leben lang abbezahlen muss. Private Haftpflichtversicherungen kommen genau in diesem Fall zum Tragen. Passiert es, dass Sie aus Unaufmerksamkeit einen Schaden verursachen, kommt die Versicherung an Ihrer Stelle für den Ausgleich auf. Manche Versicherungen auf dem Markt sind weniger wichtig als andere. Eine private Haftpflichtversicherung ist – wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben – auf jeden Fall empfehlenswert.
Auch Studenten benötigen bereits eine ganze Reihe von Versicherungen. Welche genau das sind, können Sie an dieser Stelle nachlesen. In der Regel sind volljährige, ledige Kinder im Studium bei den Eltern mitversichert, bis sie 25 Jahre alt sind. Nachdem sie diese Altersgrenze erreicht oder eine erste Ausbildung abgeschlossen haben, benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Teilweise ist es auch beim Abschluss eines Mietvertrages nötig, eine private Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Diese Klausel kann jedoch als unwirksam gelten, da sie von den gesetzlichen Regelungen abweicht.
Je nach Versicherungsunternehmen können die angebotenen Tarife sich in ihren Leistungen unterscheiden. Es gibt dennoch einige Voraussetzungen, die eine Versicherungspolice in jedem Fall erfüllen muss. Das ist zunächst eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Mit der Deckungssumme wird vom Versicherungsunternehmen garantiert, den verursachten Schaden bis zum vereinbarten Betrag zu zahlen. Dabei unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Als Personenschäden gelten körperliche oder psychische Schäden, die Menschen durch Ihr Verschulden erleiden. Sachschäden bezeichnen die Wertminderung oder Zerstörung von Gegenständen. Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die jedoch keine Sachgegenstände betreffen. Außerdem gewährleisten alle Haftpflichtversicherungen einen passiven Rechtsschutz. Dieser gilt, wenn in Bezug auf verursachte Schäden Forderungen an Sie gestellt werden, die rechtlich nicht haltbar sind. In diesem Fall trägt die Haftpflichtversicherung alle anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, die nötig sind, um die Forderungen abzuwehren.
Viele Versicherungspolicen enthalten zusätzliche Leistungen, die den Schutz verbessern und individualisieren. Dies betrifft beispielsweise Mietschäden, eine Absicherung im Ausland oder eine Schlüsselversicherung. Vor allem in Mietshäusern, in denen bei Schlüsselverlust mehrere Schlösser und die Schlüssel vieler Mietparteien ausgetauscht werden müssen, können beträchtliche Kosten entstehen. Auch eine Forderungsausfalldeckung kann enthalten sein. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall und bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers dennoch Ihre Entschädigung bekommen. Teilweise werden auch Schäden übernommen, die durch illegale Datennutzung im Internet entstehen. Viele Versicherungen bieten außerdem die Möglichkeit, Ehepartner oder Kinder mitzuversichern. Was die Haftpflichtversicherung in jedem Fall nicht bezahlt, sind Schäden, die am eigenen Besitz oder der eigenen Person selbstverursacht wurden. Außerdem sind auch jegliche absichtlich zugefügte Schäden von der Versicherung ausgeschlossen. Zuletzt entfallen Schäden, die durch Bußgelder oder Strafen entstehen.
Autor/in: Benjamin FinkTags: Haftpflichtversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Studierende, Umsatzsteuer, Versicherung