Hochschulzulassungsverfahren (ZVS) – Wie komme ich zu meinem Studienplatz?

Hochschulzulassungsverfahren (ZVS) – Wie komme ich zu meinem Studienplatz?

Die Stiftung für Hochschulzulassung, hochschulstart.de, hat die ZVS abgelöst und vergibt jetzt die Studienplätze in Deutschland. Am Verfahren ändert sich nichts – doch nach welchen Regeln werden die Studienplätze überhaupt vergeben?

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Zu viele Bewerber, zu wenig Studienplätze – in einigen Studiengängen trifft das leider zu. Die Studiengänge sind deshalb zulassungsbeschränkt, das bedeutet, die Studienplätze werden nach verschiedenen Kriterien vergeben und manch einer geht dabei leer aus. Zuständig für die Vergabe der Studienplätze ist die Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS. Zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen zählen:

  • Medizin
  • Pharmazie
  • Tiermedizin (nur Wintersemester)
  • Zahnmedizin

Bewerbung über hochschulstart.de

Wer also eines dieser Fächer studieren möchte, muss sich über hochschulstart.de bewerben. Abgesehen von den genannten Fächern nehmen noch einige weitere Studiengänge am Service-Verfahren von hochschulstart.de teil. Das bedeutet, hochschulstart.de sammelt im Auftrag der Hochschulen die Bewerbungen und schickt die aufbereiteten Daten an die Hochschulen. Diese erstellen Ranglisten zur Auswahl, die wiederum an hochschulstart.de vermittelt werden.

Vergabe der Studienplätze

Damit unterschiedliche Bewerbergruppen die Chance auf einen Studienplatz bekommen, werden die Studienplätze nach drei verschiedenen Kriterien vergeben:

  • 20 Prozent der Plätze gehen an die Bewerber/innen mit der besten Abiturnote
  • 20 Prozent der Plätze gehen an die Bewerber/innen mit der längsten Wartezeit
  • 60 Prozent werden über direkte Auswahl durch die Hochschulen vergeben

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Es werden also nur 40 Prozent der Studienplätze direkt über hochschulstart.de vergeben, 60 Prozent hingegen durch direkte Auswahl der Hochschulen, die neben der Abiturnote weitere Kriterien berücksichtigen können. Dies können z.B. Tests, Auswahlgespräche oder berufliche Kenntnisse sein. Wer also nicht zu den 20% der Besten zählt oder keine lange Wartezeit vorweisen kann, der muss darauf hoffen, von der Hochschule selbst ausgewählt zu werden.

Numerus Clausus: Nur die Besten werden zugelassen

Bei den 20 Prozent der Studienplätze, die an die Bewerber mit der besten Abiturnote vergeben werden, spielt der Numerus Clausus, kurz NC, eine große Rolle. Der Numerus Clausus ergibt sich aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplätze und der Bewerberzahl und wird jedes Semester neu ermittelt. Vereinfacht gesagt werden alle Bewerber/innen nach ihren Abiturnoten sortiert und die besten werden zugelassen. Die Note des letzten, der noch einen Studienplatz bekommen hat, ist der Numerus Clausus.  Orientieren kann man sich grob an den NC´s der Vorjahre.
Die Wartezeit ist die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Nicht berücksichtigt werden die Semester, die jemand bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Somit kann auch mit weniger guten Noten einen Studienplatz bekommen, wer lange genug gewartet hat. Achtung: Der Glaube, dass die Abiturnote mit jedem Semester Wartezeit um eine Zehntelnote verbessert wird, ist falsch. Eine solche Regelung gibt es nicht!

Bewerbungschancen erhöhen

Vor Ihrer Bewerbung bei hochschulstart.de sollten Sie klären, welcher Studienort für den Wunsch-Studiengang in Frage kommt. Ein Blick auf die NC-Werte der vergangenen Semester lässt erahnen, an welcher Universität die Chancen am größten sind. Durch geschickte Auswahl der Hochschulen können sie Ihre Aussicht auf einen Studienplatz also um einiges steigern.

TMS – Test für medizinische Studiengänge

In Baden-Württemberg kann jeder, der Medizin studieren möchte und die 20%-Notenquote zu einem Studienplatz nicht schafft, am Test für medizinische Studiengänge teilnehmen. Das Ergebnis fließt dann in das Auswahlverfahren der Universitäten mit ein. Eine Verschlechterung ist jedoch nicht möglich. Der Test kostet 50 Euro. Auch die Universitäten Bochum, Lübeck und Mainz nutzen den Test, aber nach eigenen Richtlinien.

Der Härtefallantrag

Zwei Prozent der Studienplätze hält „hochschulstart.de“ für außergewöhnliche Härtefälle vor. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt unmittelbar zur Zulassung – andere Kriterien werden dabei nicht beachtet. Als Härtefall gelten besondere gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe. Der Härtefallantrag muss zusammen mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Weitere Informationen liefert das Merkblatt zum Härtefallantrag.

Was, wenn ich im Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr eine Zusage erhalte?

Wer vor dem Studium Wehrdienst, Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet, sollte sich dennoch bereits nach dem Abitur, aber auch während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Denn wer vor Beginn oder während des Dienstes eine Zulassung für einen Studienplatz erhält, hat bei Dienstende Anspruch auf erneute Auswahl.

Kann eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt werden?

Wenn Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, kann dies die Auswahlchancen verbessern. Einige Hochschulen berücksichtigen in ihrem Auswahlverfahren auch eine spezifische Berufsausbildung oder -tätigkeit, manche auch ein Praktikum. Wenn Sie in der Antragstellung eine Hochschule nennen, die eine Berufsausbildung bei der Auswahl berücksichtigt, können Sie diese auch angeben.
Wenn Sie Ihr Abitur vor dem 16. Januar 2002 erworben haben und davor bereits eine Berufsausbildung erfolgreich beendet haben, wird Ihre Wartezeit um ein Halbjahr für je volle 6 Monate Ausbildungszeit verbessert, maximal allerdings nur für vier Halbjahre.

Wer seine Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben hat und davor eine Ausbildung abgeschlossen hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um zwei Halbjahre.

Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de

Onlineantrag zum Wintersemester:

  • 31. Mai des laufenden Jahres für alle, die ihr Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (Altabiturienten)
  • 15. Juli des laufenden Jahres für die Neuabiturienten, die ihr Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbare Abschlüsse zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben

Einsenden der Unterlagen:

  • Für Altabiturienten endet die Frist für das Nachreichen der Unterlagen am 15. Juni des laufenden Jahres
  • Für Neuabiturienten endet die Frist für das Nachreichen der Unterlagen am 31. Juli des laufenden Jahres

Onlineantrag zum Sommersemester:

  • Bewerbungsschluss ist für alle Bewerber der 15. Januar, 24 Uhr. Wenn Sie Ihr Zeugnis erst kurz vor Annahmeschluss erhalten, sollten Sie sich bereits vorher bewerben. Belege können sie bis zum 31. Januar nachreichen.

Einsenden der Unterlagen:

  • Die Unterlagen müssen hochschulstart.de spätestens bis zum 31. Januar vorliegen

Wie wird der Antrag auf einen Studienplatz gestellt?

Den Antrag auf einen Studienplatz müssen Sie online auf der Seite von hochschulstart.de stellen. Dort werden Sie durch die weiteren Schritte geleitet. Wenn Sie das Onlineformular ausgefüllt haben, müssen Sie alle schriftlichen Unterlagen auf dem Postweg zu hochschulstart.de (hochschulstart.de, 44128 Dortmund) schicken. Folgende Unterlagen müssen Sie mitschicken: das ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Antragsformular sowie die amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Abiturzeugnisses und gegebenfalls weitere Nachweise.  Beachten Sie, dass der Antrag bis zu einer bestimmten Frist bei hochschulstart.de angekommen sein muss! Mit einer beigefügten frankierten und an Sie selbst adressierten Postkarte bekommen Sie eine Bestätigung, dass die Sendung eingegangen ist.

Zusage von hochschulstart.de

Es hat geklappt, die Zusage von hochschulstart.de ist in den Briefkasten geflattert. Dann muss dieser Studienplatz vor Ablauf der Frist angenommen werden. Verpassen Sie es, sich an der Hochschule einzuschreiben, verlieren Sie Ihren Studienplatz wieder.

Im Falle einer Absage können Sie sich bei den Hochschulen für das Nachrückverfahren melden. So besteht die Chance, doch noch einen Studienplatz zu bekommen.

Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 28. Januar 2011

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