Fragen und Antworten rund um die Betriebsrente

Fragen und Antworten rund um die Betriebsrente

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge gibt es außerdem noch das betriebliche Rentenmodell. Doch lohnt sich diese Art der Vorsorge überhaupt? Welche Vorteile und Nachteile gibt es? Der FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge  klärt auf.

Was genau ist die betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um ein Modell, bei dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Versorgungsleistungen unterstützt. Dies gilt nicht nur für das Alter, sondern auch für Invalidität und / oder den Tod. Demnach handelt es sich also nicht nur um eine Altersrente, sondern auch eine Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung oder für die Familie im Hinterbliebenenfall.

Gibt es verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge?

Normalerweise wird zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen unterschieden, die bei der bAV greifen und jeweils andere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Dazu gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und schließlich die Direktzusage. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Betriebsrente durch den Arbeitgeber finanziert wird oder stattdessen eine Altersversorgung durch Entgeldumwandlung durch den Arbeitnehmer erfolgt.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge errechnet?

Dies kommt ganz darauf an, wie hoch der gewünschte monatliche Betrag ist und mit welchem Alter der Arbeitgeber mit dem Sparen begonnen hat. Zudem kann es außerdem sein, dass der Arbeitgeber einen Bonus auf den Betrag legt, dieser liegt bei vielen Betrieben beispielsweise bei etwa 20%. Eine pauschale Aussage kann hier also nicht getroffen werden, allerdings haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre spätere Rente direkt durch den Versicherer oder einen Berater ausrechnen zu lassen. Für einen ersten groben Überblick genügen hier aber auch die bekannten Rechner im Internet, die von Dienstleistern wie ERGO Direkt angeboten werden und schnelle Bedarfsanalysen für vielfältige Bereiche ermöglichen.

Was wird aus der Betriebsrente bei Jobwechsel oder Kündigung?

Bei einem Jobwechsel kann es gegebenenfalls zu Problemen mit der Weiterführung der bAV kommen, denn es sind mitunter Verluste möglich. Aus diesem Grund sollten sich Arbeitnehmer bereits beim Vorstellungsgespräch beim neuen Arbeitgeber über das Betriebsrenten-Modell informieren, um eben jene Verluste zu vermeiden. Grundsätzlich ist es allerdings möglich, die erworbenen Anwartschaften zum neuen Arbeitnehmer mitzunehmen oder diese bei einer Kündigung zunächst einmal ruhen zu lassen. Trotz allem zeigt sich der bürokratische Aufwand in der Praxis jedoch problematischer als gedacht, zumal der Gesetzgeber es bisher versäumt hat, klare Richtlinien für die praktische Umsetzung vorzugeben. Einen Rechtsanspruch auf die Übertragung haben Arbeitnehmer, die über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds betrieblich gespart haben. Der größte Teil der betrieblich versorgten Arbeitnehmer hat allerdings bei Unterstützungskassen oder Direktzusagen eingezahlt – in letzterem Fall bleibt dann nur die Möglichkeit, die Pensionsansprüche bis zum Rentenantritt vom alten Arbeitgeber verwalten zu lassen.

Wieso wird die betriebliche Altersvorsorge von vielen so skeptisch betrachtet?

Gerade Arbeitgeber stehen der betrieblichen Altersvorsorge oftmals skeptisch gegenüber. Dies liegt aber vor allem daran, dass es sich einerseits um ein komplexes Thema handelt und andererseits erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten befürchtet werden. Demnach handelt es sich also vor allem um ein Imageproblem, welches mit den schwer kalkulierbaren Kosten einhergeht. Darüber hinaus zeigt sich auch die mediale Berichterstattung häufig negativ und nicht zuletzt sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase dafür, dass diese Einschätzung teilweise sogar bestätigt wird. Nichtsdestotrotz sollte über die bAV nachgedacht werden, zumal sich die Probleme oftmals auch aus fraglichen Beratungsleistungen ergeben. Eine sorgfältige und unabhängige Beratung kann Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass eine bAV möglichst individuell und bedarfsgerecht gestaltet wird.

Wer hat einen Anspruch auf die Betriebsrente?

Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch auf Betriebsrente, einige wenige Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein. So gilt beispielsweise, dass eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss, in denen der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge aus dem Arbeitsentgelt an die Kasse entrichtet. Die Wartezeit gilt aber auch dann als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eintritt.

Ist die Betriebsrente sicher?

Tatsächlich ist die Betriebsrente nicht so sicher, wie viele Arbeitnehmer glauben. Das zeigte unlängst ein Vorfall bei der Lufthansa, als die Fluglinie bekannt gab, Rentenzusagen gezwungenermaßen kürzen zu müssen. Problematisch wird es aber vor allem dann, wenn die Firma aufgelöst wird. Denn während bei einer Insolvenz der Pensionssicherungsverein einspringt, so muss bei einer Auflösung ein sogenannter Liquidator im elektronischen Bundesanzeiger über das geplante Ende informieren. Gläubiger, in diesem Fall also auch die späteren Betriebsrentner müssen daraufhin ihre Ansprüche stellen. Wer hier zu spät reagiert, der kann schnell leer ausgehen, denn bei der Betriebsrente handelt es sich um eine Holschuld. Eine letzte Chance bietet in so einem Fall höchstens eine Nachtragsliquidation, die bei Gericht beantragt werden kann.

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?

Für Beschäftigte kann das Modell der betrieblichen Altersversorgung mitunter sehr lukrativ sein. Da es sich hierbei in der Regel um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, legt dieser jedoch selbst fest, wie hoch der Betrag schließlich ausfällt. Laut N-TV wird die betriebliche Altersvorsorge vor allem dahingehend genutzt, um die Bindung an das Unternehmen und die Motivation der Mitarbeiter zu stärken. Konkret profitieren Arbeitnehmer insbesondere dadurch, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt und auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung niedriger werden, da ein bestimmter Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV fließt. Ob sich die Betriebsrente jedoch rechnet, muss im Einzelfall geprüft werden, eine professionelle Beratung ist bei Unsicherheiten in jedem Fall zu empfehlen.

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Da die staatlichen Rentenzahlungen in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr ausreichen werden, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter halten zu können, ist die betriebliche Altersvorsorge eine interessante Alternative. Allerdings müssen auch hier einige wichtige Nachteile bedacht werden. So entscheidet beispielsweise ausschließlich der Arbeitgeber, welche Form der Betriebsrente gewählt wird, besonders kompliziert gestaltet sie sich jedoch bei einem Jobwechsel. Denn hier bleiben die eigenen eingezahlten Beiträge zwar erhalten, die Beiträge des Arbeitgebers können unter Umständen jedoch verfallen. Die Auszahlung ist außerdem erst ab dem 62. Lebensjahr möglich, zudem besteht eine nachgelagerte Besteuerung in der Leistungsphase und damit volle Steuerlast.

Genügt die Betriebsrente als Absicherung?

Gerade heutzutage ist die betriebliche Altersvorsorge sicherlich ein sinnvoller Zusatz zur gesetzlichen Altersvorsorge, dennoch sollte dies nicht unbedingt gleichgesetzt werden mit einer zusätzlichen privaten Absicherung. Auch hier lohnt es sich also durchaus noch, privat zu investieren und so die nötigen Reserven für das Alter anzulegen. Genaueres kann in einem solchen Fall jedoch ein entsprechender Finanzberater oder Sachverständiger erläutern, da hierbei auch wichtige Bereiche wie die Inflation oder die Rentenlücke zu berücksichtigen sind. Kurzum: In der Regel genügt die Betriebsrente nicht als Absicherung. Allerdings kann sie in Anspruch genommen werden, um die späteren Finanzen aufzubessern.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 18. November 2014

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