Der Gedanke an den BAföG-Antrag ist für viele Studenten ein Graus. Sicherlich ist es eine Herausforderung, sich dem Papierkrieg zu stellen – aber es lohnt sich schließlich auch. Wer sich unsicher ist, ob ihm überhaupt BAföG zusteht und wer nicht weiß, was es zu beachten gilt: Unsere 10 Fakten zum BAföG-Antrag klären auf.
Wer nicht weiß, ob ihm oder ihr BAföG zusteht, der sollte in jedem Fall einen Antrag einreichen, denn nur so kann ein Anspruch vollständig geklärt werden. Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks beziehen rund 30% der Studenten in Deutschland BAföG. Dabei gebe es eine Vielzahl an Studenten, die glaubt, dass ihnen nichts zustünde und somit Geld verschenke, erklärt das Studentenwerk. Wer sich unsicher ist, sollte also immer einen Antrag einreichen, denn selbst 100 Euro im Monat bieten bereits eine Entlastung im Alltag.
Eine oft gestellte Frage. Da der BAföG-Anspruch tatsächlich unmittelbar vom Einkommen der Eltern abhängt, müssen immer diverse Angaben zu den elterlichen Einkommenverhältnissen abgegeben werden. Grundsätzlich gilt: Verdienen die Eltern weniger als 33.000 Euro netto im Jahr, stehen die Chancen für BAföG gut.
Wer einen ersten Überblick über seinen potenziellen BAföG-Anspruch haben möchte, kann dafür einen BAföG-Rechner nutzen. Diese Rechner geben jedoch nur einen ungefähren Richtwert an. Wieviel Geld man tatsächlich erhält, hängt von einer Reihe verschiedener und individueller Faktoren ab.
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Wer sein Studium im Wintersemester aufnehmen möchte, sollte seinen Antrag frühzeitig besorgen, ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen im zuständigen BAföG-Amt einreichen. Da die Bearbeitungszeit mitunter sehr lang dauern kann, sollte der Antrag bestenfalls bereits im Juni abgegeben werden, damit das Geld auch im Oktober pünktlich zur Verfügung steht. Der späteste Termin für den Antrag ist der Monat des Studienbeginns. Rückwirkend wird kein BAföG gezahlt.
Hier ein bisschen gemogelt und da ein wenig die Beträge angepasst, das sollte doch nicht ins Gewicht fallen. Doch damit kann man ganz schön auf die Nase fallen. Denn seit 2004 werden die Daten, die in den Anträgen angegeben werden, auch vom Finanzamt abgeglichen. Wer bei falschen Angaben erwischt wird, dem können sogar Vorstrafen drohen. Je nach angestrebtem Studium steht damit auch die Karriere auf dem Spiel.
Ja, durch die sogenannte Wohnpauschale. Die Höhe der Miete ist dabei unerheblich. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf einen Zuschuss von 224 Euro. Wer hingegen noch zuhause wohnt, erhält 49 Euro.
Grundsätzlich gilt, dass zuerst die Ersparnisse genutzt werden müssen, um das Studium zu finanzieren. Hier gilt die Grenze von 5.200 Euro. Wer mehr als das auf dem Konto hat, muss zunächst seine Ersparnisse aufbrauchen, bis ein BAföG-Anspruch vorliegt.
Je nach Einkommen bleibt das BAföG von dem Zuverdienst unberührt. Sie dürfen als Student/in ohne Kind maximal 4.800 Euro pro Jahr mit einem Nebenjob dazu verdienen. Verdienen Sie mehr, wird das BAföG entsprechend gekürzt.
Wenn Sie BAföG erhalten, wird die eine Hälfte als Zuschuss gezahlt. Die andere Hälfte versteht sich als zinsloses Darlehen, welches Sie nach Studienabschluss zurückzahlen müssen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, nach dem Studium Geld zu verdienen, wird die erste Rückzahlungsrate in der Regel erst fünf Jahre nach dem Studium fällig. Meist müssen Sie ca. 100 Euro pro Monat bzw. 315 Euro pro Quartal zahlen. Die Darlehensschuld ist dabei auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Wenn Sie das Studium z. B. besonders schnell oder besonders gut abgeschlossen haben, kann ein Teil der Darlehensschuld, in der Regel bis zu 2.560 Euro, erlassen werden. Auch wenn Sie einen großen Teil oder auch den Gesamtbetrag der Schulden auf einen Schlag zurückzahlen können, kann ein Antrag auf Erlass der (Rest-) Schuld beantragt werden.
Weitere Infos: Wer mehr zum Thema BAföG wissen möchte, findet dazu viele detaillierte Informationen im Bereich Geld auf Studieren-im-Netz.org.
Autor/in: Miriam BaxTags: BAföG-Antrag, BAföG-Rechner, BAföG-Rückzahlung, Finanzierung, Wohnpauschale