Das „Bildungspaket“ ist in aller Munde – vor allem, weil bisher kaum Familien die Zuschüsse für ihre Kinder beantragt haben. Doch woran liegt das? bildungsXperten nimmt das Paket genauer unter die Lupe und klärt alle wichtigen Fragen.
Nachhilfe, Musikunterricht und die tägliche Busfahrt zur Schule – die Kosten für die Bildung von Kindern läppern sich schnell.
Damit Kinder von Hartz-IV-Empfänger im Bereich Bildung nicht zurückstecken müssen, hat die Bundesregierung Ende März 2011 das Bildungspaket auf den Weg gebracht. Damit sollen die Chancen bedürftiger Kinder verbessert werden. Es geht dabei nicht nur um die Ausstattung für die Schule, sondern auch Dinge wie die Teilhabe an Freizeit- oder Sportaktivitäten, Ausflüge, den Schulweg und Mittagessen. Denn oft verhindert die finanzielle Situation von Familien, dass ihre Kinder einen Sportverein besuchen, an Klassenfahrten teilnehmen oder gemeinsam mit den anderen Kindern zu Mittag essen.
Geschaffen wurde das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren aus Familien, die Hartz IV beziehen. Aber auch Familien, die lediglich Wohngeld beziehen oder statt Hartz IV den Kinderzuschlag erhalten, können das Bildungspaket erhalten. Leistungen aus dem Bereich Sport, Freizeit und Kultur gelten nur für Kinder unter 18 Jahren. Die Leistungen gelten zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien.
Das Bildungspaket gilt rückwirkend zum 01. Januar 2011. Eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen war ursprünglich bis zum 30. April 2011 möglich, wurde aber bis zum 30. Juni 2011 verlängert.
Eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern Nachweise erbringen, dass ihr Kind die jeweiligen Sachen in Anspruch genommen hat. Rückwirkend geltend gemacht werden können folgende Kosten:
Hier finden Sie die jeweiligen Bedingungen.
Wer die Kosten für die Monate seit Januar rückwirkend beantragen möchte, kann dies noch bis zum 30. Juni 2011 tun.
Empfänger von Sozialleistungen bekommen die Antragsunterlagen für das Bildungspaket von der jeweiligen Stadt ins Haus geschickt. Alle anderen erhalten den Antrag im Jobcenter, bei der Kreisverwaltung oder im Bürgeramt.
Zuständig bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind ist in der Regel das Jobcenter.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, müssen sich im Rathaus, Bürgeramt oder bei der Kreisverwaltung erkundigen, welcher Ansprechpartner für sie gilt.
Im besten Fall informiert man sich vor Besuch der jeweiligen Stelle telefonisch darüber, welche Unterlagen wie z.B. Bescheinigungen von der Schule zusätzlich zum Antrag nötig sind.
Einige Kommunen und Landkreise haben die Anträge auch ins Internet gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht.
Generell gilt: Ohne Antrag erhalten Sie keine Leistungen. Hier finden Sie Informationen, wo genau sie welche Kostenerstattungen einreichen können:
Die Kommune kann einen Gutschein für die Leistungsberechtigten ausstellen oder das Geld, wie z.B. den Mitgliedsbeitrag für einen Verein, direkt an den Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
2,5 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt. Doch bis Mitte April beantragten kaum Familien das Bildungspaket – den Behörden lagen nur Anträge für ca. 2 Prozent der Berechtigten vor.
Eltern und Jobcenter haben bisher vor allem mangelnde Informationen über das Bildungspaket beklagt. Dem soll jetzt mit einem Informationsschreiben der Bundesregierung entgegengewirkt werden.
Weiterer Tipp für Hartz-IV-Empfänger: Das Jobcenter muss auch die Kosten für Warmwasser ab dem 1. Januar 2011 nachzahlen. Beantragt werden kann dies direkt mit dem Bildungspaket.
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