10 Antworten zum Bildungspaket

10 Antworten zum Bildungspaket

Das „Bildungspaket“ ist in aller Munde – vor allem, weil bisher kaum Familien die Zuschüsse für ihre Kinder beantragt haben. Doch woran liegt das? bildungsXperten nimmt das Paket genauer unter die Lupe und klärt alle wichtigen Fragen.

Alle Fragen im Überblick

Was ist das Bildungspaket?

Nachhilfe, Musikunterricht und die tägliche Busfahrt zur Schule – die Kosten für die Bildung von Kindern läppern sich schnell.

Damit Kinder von Hartz-IV-Empfänger im Bereich Bildung nicht zurückstecken müssen, hat die Bundesregierung Ende März 2011 das Bildungspaket auf den Weg gebracht. Damit sollen die Chancen bedürftiger Kinder verbessert werden. Es geht dabei nicht nur um die Ausstattung für die Schule, sondern auch Dinge wie die Teilhabe an Freizeit- oder Sportaktivitäten, Ausflüge, den Schulweg und Mittagessen. Denn oft verhindert die finanzielle Situation von Familien, dass ihre Kinder einen Sportverein besuchen, an Klassenfahrten teilnehmen oder gemeinsam mit den anderen Kindern zu Mittag essen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket?

Geschaffen wurde das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren aus Familien, die Hartz IV beziehen. Aber auch Familien, die lediglich Wohngeld beziehen oder statt Hartz IV den Kinderzuschlag erhalten, können das Bildungspaket erhalten. Leistungen aus dem Bereich Sport, Freizeit und Kultur gelten nur für Kinder unter 18 Jahren. Die Leistungen gelten zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien.

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?

  • Mittagessen in Kita oder Schule: Wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten, gibt es einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen. Die tatsächlichen Kosten werden bis auf einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag übernommen.
  • Lernförderung: Wenn die Schule bestätigt, dass Lernförderung nötig ist, damit das Lernziel erreicht werden kann, können Schülerinnen und Schüler diese in Anspruch nehmen.
  • Freizeit, Kultur und Sport: Für die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikschule oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein monatliches Budget von 10 Euro bereitgestellt.
  • Schulbedarf: Zwei Mal im Jahr bekommen die Familien einen Zuschuss. Zu Beginn des Schuljahres 70 Euro sowie im Februar noch einmal 30 Euro. Die 70 Euro werden erstmals zum 1. August 2011 für das Schuljahr 2011/2012 ausgezahlt.
  • Ausflüge und Klassenfahrten: Auch die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita werden finanziert. Ebenso werden mehrtägige Klassenfahrten wie bisher erstattet.
  • Schülerbeförderung: Wer einen weiten Schulweg hat, kann erforderliche Beförderungskosten erstattet bekommen, wenn diese nicht durch den Regelbedarf erstattet werden.

Ab wann gilt das Bildungspaket?

Das Bildungspaket gilt rückwirkend zum 01. Januar 2011. Eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen war ursprünglich bis zum 30. April 2011 möglich, wurde aber bis zum 30. Juni 2011 verlängert.

Welche Kosten kann ich rückwirkend für die Monate Januar bis März beantragen?

Eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern Nachweise erbringen, dass ihr Kind die jeweiligen Sachen in Anspruch genommen hat. Rückwirkend geltend gemacht werden können folgende Kosten:

  • Zuzahlung zum Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
  • Zuschüsse für Vereinsbeiträge: pro Kind 30 Euro – die Kosten werden direkt an den Anbieter überwiesen oder als Gutschein gewährt
  • Zuschüsse für Lernförderung
  • Zuschüsse für Schulausflüge
  • Fahrtkosten

Hier finden Sie die jeweiligen Bedingungen.

Bis wann kann ich die Kosten rückwirkend beantragen?

Wer die Kosten für die Monate seit Januar rückwirkend beantragen möchte, kann dies noch bis zum 30. Juni 2011 tun.

Wo bekomme ich den Antrag für das Bildungspaket?

Empfänger von Sozialleistungen bekommen die Antragsunterlagen für das Bildungspaket von der jeweiligen Stadt ins Haus geschickt. Alle anderen erhalten den Antrag im Jobcenter, bei der Kreisverwaltung oder im Bürgeramt.

Zuständig bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind ist in der Regel das Jobcenter.

Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, müssen sich im Rathaus, Bürgeramt oder bei der Kreisverwaltung erkundigen, welcher Ansprechpartner für sie gilt.

Im besten Fall informiert man sich vor Besuch der jeweiligen Stelle telefonisch darüber, welche Unterlagen wie z.B. Bescheinigungen von der Schule zusätzlich zum Antrag nötig sind.

Einige Kommunen und Landkreise haben die Anträge auch ins Internet gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht.

Wo beantrage ich welche Leistungen?

Generell gilt: Ohne Antrag erhalten Sie keine Leistungen. Hier finden Sie Informationen, wo genau sie welche Kostenerstattungen einreichen können:

  • Mittagessen in Kita, Schule oder Hort: Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über einen Antrag, der in der Regel bei der jeweiligen Kommune im Jobcenter gestellt wird.
  • Lernförderung: Wenn Ihre Kinder Lernförderung benötigen, müssen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer den Bedarf bescheinigen lassen und diese Bescheinigung i.d.Regel bei der Kommune im Jobcenter einreichen. Gibt es vor Ort keine ausreichenden regulären schulischen Angebote, bewilligt die Kommune den Antrag auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung: Die Lernförderung ist erforderlich, geeignet und angemessen.
  • Freizeit, Kultur und Sport: Antrag bei der Kommune im Jobcenter. Das monatliche Budget von 10 Euro kann auch für die Finanzierung zur Teilnahme an Freizeiten angespart werden.
  • Eintägige Ausflüge in Schule und Kita: Antrag bei der Kommune im Jobcenter.
  • Schulbedarf: Die Kosten für den Schulbedarf werden, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss,  zusammen mit dem Regelbedarf an die Eltern ausgezahlt.
  • Schülerbeförderung: Zuschüsse zur Monatskarte können in der Regel bei der Kommune im Jobcenter beantragt werden. Es gibt entweder einen Zuschuss (z.B. wenn die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder die gesamten Kosten werden übernommen (z.b. wenn mit der Monatskarte ausschließlich der Schulbus genutzt wird). Voraussetzung: Die Beförderung zur nächstgelegenen Schule ist erforderlich und die Kosten werden nicht von anderen übernommen.

Wie erhalte ich das Geld für das Bildungspaket?

Die Kommune kann einen Gutschein für die Leistungsberechtigten ausstellen oder das Geld, wie z.B. den Mitgliedsbeitrag für einen Verein, direkt an den Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Warum nutzen bisher so wenige Familien das Bildungspaket?

2,5 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt. Doch bis Mitte April beantragten kaum Familien das Bildungspaket – den Behörden lagen nur Anträge für ca. 2 Prozent der Berechtigten vor.
Eltern und Jobcenter haben bisher vor allem mangelnde Informationen über das Bildungspaket beklagt. Dem soll jetzt mit einem Informationsschreiben der Bundesregierung entgegengewirkt werden.
Weiterer Tipp für Hartz-IV-Empfänger: Das Jobcenter muss auch die Kosten für Warmwasser ab dem 1. Januar 2011 nachzahlen. Beantragt werden kann dies direkt mit dem Bildungspaket.

Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 11. Mai 2011

Tags: , , , ,