Wissenschaftliches Fehlverhalten! Philosophische Fakultät entzieht Georgios Chatzimarkakis den Doktorgrad

Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn entzieht dem Europa-Abgeordneten Georgios Chatzimarkakis den Doktortitel. Das hat der Fakultätsrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Das Gremium folgt damit der Empfehlung des Promotionsausschusses, der zur Untersuchung der Dissertation eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte. Georgios Chatzimarkakis selbst hatte die Philosophische Fakultät Anfang Mai 2011 um Prüfung seiner Doktorarbeit gebeten, nachdem im Internetforum VroniPlag Plagiatsvorwürfe gegen den Abgeordneten aufgetaucht waren.

Die Prüfer fanden in der Dissertation „Informationeller Globalismus: Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des Elektronischen Geschäftsverkehrs“ in zahlreichen Fällen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten entlehnte Passagen, die nicht als wörtliche Übernahmen gekennzeichnet waren. Chatzimarkakis hatte Texte anderer Autoren in seine Doktorarbeit eingefügt, deren Anfang und Ende jedoch nicht z.B. durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Lediglich am Ende der Passagen nannte er in einer Fußnote die Belegstelle. Das reicht jedoch nicht aus und verletzt die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens. „Eine solche Praxis vermittelt den Eindruck“, so der Dekan der Philosophischen Fakultät, Professor Dr. Günther Schulz, „dass hier Herr Chatzimarkakis spricht, während in Wirklichkeit Texte anderer Autoren reproduziert werden.“

Die Promotionskommission stellte in ihrer Untersuchung außerdem fest, dass mehr als die Hälfte des Textes der Chatzimarkakis-Dissertation aus fremden Federn stammt; so etwas genüge nicht den Anforderungen an eine Doktorarbeit, die ja eine selbständig erbrachte wissenschaftliche Leistung sein müsse. Der Dekan bedauerte den Plagiatsfall und erklärte: „Wir werden verstärkte Anstrengungen unternehmen, um solche Machenschaften künftig zu verhindern. Einen absoluten Schutz gibt es leider nicht.“

Immer schon musste jeder eingereichten Dissertation eine Erklärung beigefügt werden, dass die Arbeit eigenständig verfasst und alle Übernahmen gekennzeichnet worden seien. Bereits im Jahr 2004 hatte die Philosophische Fakultät die Rahmenbedingungen für eine intensivere Kontrolle definiert, als sie ihre Promotionsordnung überarbeitet und die Spielregeln für die Kontrolle und Betreuung von Promotionen verschärft hatte. So gibt es inzwischen Verträge zwischen Promovenden und Betreuern, die deren Rechte und Pflichten genau definieren. Auch der Zuschnitt der Gutachterkommissionen wurde neu geregelt. Ferner ist seither vom Betreuer vor der Drucklegung einer Doktorarbeit zu bestätigen, dass Auflagen, die im Promotionsverfahren gemacht wurden, auch tatsächlich ausgeführt worden sind.

Professor Schulz schlug der Fakultät darüber hinaus eine weitere Verschärfung der Promotionsordnung vor: „Auf Grundlage der aktuellen Erfahrungen werden wir zusätzliche Vorkehrungen treffen. Künftig verpflichten wir alle Promovenden dazu, ihre Arbeit auch in elektronischer Form einzureichen.“ Dies werde die Kontrolle auf Textplagiate erheblich erleichtern. Ferner werde man den Hinweis, dass gerade wörtliche Übernahmen in jedem Einzelfall kenntlich gemacht werden müssen, in der Promotionsordnung noch einmal ausdrücklich hervorheben.

Weitere Informationen unter: www.uni-bonn.de

Veröffentlicht am 14. Juli 2011