Gender in der Berufswelt – Benachteiligung am Arbeitsplatz?

Gender in der Berufswelt – Benachteiligung am Arbeitsplatz?

Die bewusste Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihres Geschlechtes ist nicht erlaubt und kann sogar rechtliche Folgen haben. Wer einen Job nur aufgrund des Geschlechtes nicht bekommt, kann klagen. Bei einer erfolgreichen Klage bestehen meist Schadenersatzansprüche, die bis zu drei Monatsgehälter betragen können. Zum Teil ist es allerdings sehr problematisch, die Diskriminierung oder Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts nachzuweisen.

Benachteiligung am Arbeitsplatz

Dass ein bestimmtes Geschlechts bei der Bewerbung oder am Arbeitsplatz bevorzugt wird, geschieht nicht selten unbeabsichtigt oder unbewusst. Häufig sind Traditionen oder Sachzwänge die Ursache. Hierfür verantwortlich sind zum Beispiel geschlechtsspezifische Arbeits- und Lebensweisen oder als typisch männlich beziehungsweise weiblich empfundene Berufe. Sind in einer Stellenbeschreibung beispielsweise typisch männliche Stärken gefordert, werden die jeweiligen Stärken des anderen Geschlechts automatisch übergangen und als belanglos gewertet. Um Benachteiligungen abzubauen, ist es wichtig, einseitige Denkweisen aufzubrechen.

Werden Männer ebenfalls am Arbeitsplatz benachteiligt?

Zählten in der Vergangenheit meist Frauen zu den Benachteiligten, zeigen diverse Studien, dass auch Männer am Arbeitsplatz benachteiligt werden. Frauen verdienen zwar nach wie vor meist schlechter als es Männer im gleichen Beruf und auch in Führungsetagen gibt es immer noch mehr Männer als Frauen. Dennoch fühlen sich laut einer Online-Umfrage von Randstad genauso viele Männer in ihrem Job benachteiligt wie Frauen. Rund 20 Prozent der männlichen Arbeitnehmer in Deutschland geben dabei an, aufgrund ihres Geschlechts schon einmal beruflich benachteiligt worden zu sein. Im Vergleich hierzu gaben 19 Prozent der weiblichen Arbeitnehmer an, dass sie bereits einmal aufgrund ihres Geschlechts in der Berufswelt diskriminiert wurden.

Die geschlechtsbezogene Benachteiligung ist verboten

Die Gründe für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung können vollkommen unterschiedlich sein. Die Frauenquote könnte einer von vielen Faktoren dafür sein, dass einige Männer aktuell befürchten, ihre Karriere könne darunter leiden. Darüber hinaus ist es immer noch in vielen Unternehmen keine gängige Praxis, dass Väter in Elternzeit gehen. Dennoch ist eine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Arbeitnehmern und Stellenbewerbern verboten und kann für den Arbeitgeber Konsequenzen haben. Ein Arbeitnehmer darf aufgrund seines Geschlechts nicht benachteiligt werden. So steht es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Bedeutung dieses Gesetzes unterschätzen allerdings viele Arbeitgeber, was sich als riskantes Unterfangen herausstellen kann. Formuliert ein Arbeitgeber eine Stellenanzeige in dieser Hinsicht unzulässig, muss er gegebenenfalls hohe Entschädigungen zahlen.

Ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmer ihres Geschlechts wegen nicht benachteiligen. Speziell bei der Einstellung oder Begründung des Arbeitsverhältnisses oder beim Abschluss eines Arbeitsvertrages ist dies wichtig. Alle Weisungen und der berufliche Aufstieg dürfen ebenfalls nicht vom Geschlecht abhängig gemacht werden. Eine Kündigung aufgrund des Geschlechts ist ebenso unzulässig. Die unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts gilt nur als ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen bei der Einstellung bestehen zum Beispiel dann, wenn es sich um schwere körperliche Arbeiten handelt oder wenn die Stellenausschreibung die Suche nach einer Gleichstellungsbeauftragten inkludiert. Doch auch hier gilt: Die Stellenbeschreibung darf sich nicht grundsätzlich auf ein Geschlecht beschränken.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 10. November 2015

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