Arbeiten in der Sicherheitsbranche: So gelingt der Einstieg

Arbeiten in der Sicherheitsbranche: So gelingt der Einstieg

Die Sicherheitsbranche bietet ein sehr breites Beschäftigungsspektrum. Als Aufsicht bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder Messen kann der berufliche Einsatz hier sogar mit den Freizeitinteressen harmonieren. Um in dieser Branche Fuß zu fassen, sind einige wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen, die im Folgenden näher beleuchtet werden.

Die Qualifikation

Die Mindestanforderung an einen Bewerber ist der Nachweis über die entsprechende Qualifikation. Welche genau vorliegen muss, ist teilweise in behördlichen oder gesetzlichen Regelungen festgelegt, Unternehmen haben aber natürlich die Befugnis, das Qualifikationsprofil anspruchsvoller anzulegen, um den Mitarbeiter flexibler einsetzen zu können.

Der Einstieg gelingt üblicherweise bereits mit einer Sachkundeprüfung, die in der Gewerbeverordnung im § 34a geregelt ist. Die Inhalte der Prüfung sind dort klar definiert und entsprechende Kurse helfen, sich gut auf diese Prüfung vorzubereiten. Entgegen der verbreiteten Annahme, dass diese Prüfung nicht schwieriger als der Führerschein ist, sind die Themen doch sehr anspruchsvoll und ohne Lernen gelingt es wohl nicht, diese Prüfung erfolgreich abzulegen. Allein die rechtlichen Themen – Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gewerberechts, des Straf- und Strafverfahrensrechts und des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sind schon aufgrund der Formulierungen, die in Gesetzen anzutreffen sind, eine große Herausforderung.

Erweitert werden diese Inhalte der Sachkundeprüfung um Unfallverhütungsvorschriften, die Basiskenntnisse in der Sicherheitstechnik und das Verhalten in gefährlichen Situationen. Deeskalationstechniken, Kommunikation und der Umgang mit Menschen, speziell in großen Menschenansammlungen und bei Konflikten (Demonstrationen, Streit unter Fußballfans). Die rechtlichen und fachlichen Details zum Umgang mit Waffen sind ebenfalls Kern dieser Prüfung.

Kurse, die auf diese Prüfung vorbereiten, werden sowohl in intensiven Präsenzkursen (wenige Tage in Vollzeit), berufsbegleitend oder in Teilzeit und sogar als Onlineschulungen angeboten. Wobei natürlich der Praxiseinsatz mit Waffen immer unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und vor Ort erfolgen muss.

Persönliche Voraussetzungen

Für die Arbeit in der Sicherheitsbranche sind Eigenschaften wie Umsicht, Kommunikationsfähigkeit und eine gute körperliche Verfassung von Vorteil. Fehlen diese Skills, so kann es natürlich trotzdem sinnvoll sein, die Prüfung abzulegen, wenn im Vorfeld bereits feststeht, dass beispielsweise der Einsatz im Werkschutz als Nachtwächter keine erhöhte Kommunikationsbereitschaft und körperlichen Anstrengungen erfordert.

Liegt der Beschäftigungsschwerpunkt im Veranstaltungsbereich, so ist eine zeitliche Flexibilität erforderlich, die einem Familienleben häufig abträglich ist. Einsätze spät abends, nachts oder an Wochenenden sind hier gang und gäbe. Liegen im Privatleben familiäre Verpflichtungen vor, sollte die Familie den Berufswunsch unbedingt mittragen.

Eine naturgegebene gesunde Mischung aus Unerschrockenheit und Vorsicht sind hilfreich dabei, in riskanten Situationen handlungsfähig zu bleiben, ohne das Risiko zu unterschätzen. Unter Stress die Ruhe zu bewahren und dabei trotzdem Autorität auszustrahlen und zur Deeskalation von Konflikten beizutragen, zählt zu den Kernkompetenzen eines Mitarbeiters im Sicherheitsdienst.

Es gibt immer Ausnahmen, doch die Regel im Sicherheitsbereich ist die, dass ein Führerschein oder die Bereitschaft diesen zu erlangen, vorhanden sein sollte.

Ob die persönlichen Voraussetzungen zum Berufswunsch passen, können verschiedene Tests zeigen. Hier kommen persönliche Eigenschaften ebenso auf den Prüfstand wie familiäres Umfeld und Arbeitszeiten. Dabei ergibt der erste Test, ob der Sicherheitsdienst überhaupt zu den Interessen passt und der zweite beleuchtet die Eignung.

Mögliche Einsatzgebiete im Sicherheitsdienst

In der Bewachungsordnung ist geregelt, wer auf jeden Fall eine Sachkundeprüfung nachweisen muss. Hierzu gehören Personen, die Kontrollfunktionen im öffentlichen Bereich ausüben. Hierzu zählen Citystreifen, aber auch Sicherheitsdienste in Banken, Kliniken, Behörden oder ähnliches. Die Bewachungsordnung fasst dies unter Hausrechtsbereichen, in denen tatsächlich öffentlicher Verkehr herrscht, zusammen.

Türsteher, die vor Diskotheken, Clubs o.ä. den Einlassbereich betreuen, sind ebenfalls zum Nachweis der Sachkundeprüfung verpflichtet. Ebenso Kaufhausdetektive oder Überwachungsmitarbeiter, die Ladendiebstähle verhindern, erkennen und aufklären sollen.

Großveranstaltungen kommen ohne Sicherheitspersonal nicht aus. Ob ein Fußballspiel, eine Demo oder der Karnevalsumzug, hier müssen Ordner her. Wer den Einsatz der Kräfte managt und die Bewachung leitet, muss hierfür qualifiziert sein und dies nachweisen.

Gewerbetreibende, die als Vertreter juristischer Personen die Leitung innehaben, egal ob sie selbst durch die Gründung einer GmbH oder durch die Beauftragung zur Geschäftsleitung als Angestellter tätig sind, haben die Sachkundeprüfung § 34 a ebenfalls abzulegen.

Dass Flüchtlingsunterkünfte einen besonderen Schutz benötigen, hat die Vergangenheit bedauerlicherweise bewiesen. Auch hier ist geregelt, dass die Bewachungsleitung nur jemand ausüben kann, der den entsprechenden Nachweis hat. In der Praxis wird dieser Nachweis aber auch von den meisten mitarbeitenden Wachdiensthabenden erwartet.

Einen Kurs finden und finanzieren

Aufgrund der Regelungen und des öffentlichen Interesses an kompetentem und rechtssicherem Schutz von Veranstaltungen, Objekten und Personen haben sich die Vorbereitungskurse in den meisten Fällen der AZAV Zertifizierung unterworfen, was sie bis zu 100 % förderfähig macht. Arbeitsuchende oder Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, können dies durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter finanzieren lassen.

Der passende Kurs im Umkreis kann im Kursnet der Arbeitsagentur gefunden werden. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitmodell. Wird der Teilnehmende freigestellt oder ist aufgrund einer Arbeitslosigkeit in der Lage, Kurse auch vormittags bzw. ganztags zu besuchen, so sind diese meist in unmittelbarer Prüfungsnähe mit intensiver aber kürzerer Schulungszeit geplant. Das sichert, dass das Wissen kompakt vermittelt werden kann und eine zeitnahe Prüfung bessere Erfolgsaussichten hat, diese auch zu bestehen. Je länger die Schulung dauert, desto höher ist die Gefahr, sich bereits erlerntes Wissen aus den ersten Terminen, kurz vor der Prüfung erneut aneignen zu müssen.

Die beste Übung sind Musterprüfungen, das beweisen sowohl die schriftlichen Prüfungen vor Kammern wie auch die Führerscheinprüfungen. Entsprechend bieten die Bildungsträger in den Kursen meist die Möglichkeit, frühere Prüfungen zu durchlaufen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 Multiple-Choice-Fragen, die je nach Themengebiet unterschiedlich gewichtet sind. So erhalten Antworten aus den Bereichen Kommunikation und Umgang mit Menschen je einen Punkt pro richtige Antwort, rechtsrelevante Fragen können mit mehreren Punkten bewertet werden. Für alle Fragen gibt es insgesamt maximal 100 Punkte, mit 50 erreichten gilt die Prüfung als bestanden. Oft sind mehrere richtige Antworten möglich.

Hier einmal ein Überblick über die Themen, Anzahl der Fragen und möglichen Punkte:

1. Fragen mit einfacher Punktewertung

Je 4 Fragen zu:

  • Gewerberecht nach Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung
  • Datenschutzrecht
  • Waffenrecht nach dem Waffengesetz

Je 8 Fragen zu:

  • Sicherheitstechnik
  • Unfallverhütungsvorschriften

Und 16 Fragen zu:

  • Umgang mit Menschen

2. Fragen mit doppelter Punktewertung

  • 4 Fragen zu Recht der öffentlichen Sicherheit
  • 12 Fragen zu Bürgerlichem Recht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • 12 Fragen zu Straf- und Strafverfahrensrecht

Die mündliche Prüfung kann erst nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 11. November 2020

Tags: , , ,