Arbeitslos und Lust auf Bildung, aber die Kosten sind zu hoch? Während Arbeitskräfte mit einer guten Ausbildung von Arbeitslosigkeit im Allgemeinen wenig betroffen sind, sieht es bei Personen mit geringerer oder gar fehlender Qualifikation etwas anders aus. Eine Studie der Agentur für Arbeit bestätigt das. Für mangelhaft qualifizierte Arbeitssuchende ist die Weiterbildung daher oft der einzige Weg, dauerhaft dem wechselnden Spiel zwischen befristeter Beschäftigung und der wiederholten Arbeitssuche zu entkommen.
Die berufliche Aus- und Fortbildung muss vor allem finanzierbar sein. Das nötige Geld dafür steht jedoch den meisten Arbeitssuchenden nicht zur Verfügung, weshalb sich an der beruflichen Situation oft nichts ändert. Staatlich finanzierte Weiterbildungen sind in diesem Zusammenhang allerdings geeignete Optionen, um den vermeidlichen Teufelskreis zu durchbrechen. Die Unterstützung beziehungsweise die Förderung hierfür kann auf verschiedene Arten erfolgen. Der Bildungsgutschein ist eine der zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen für Weiterbildungen – er wird von zahlreichen Bildungsträgern akzeptiert.
Oft ist zu hören, dass die Unterstützung in Zeiten der Arbeitslosigkeit früher besser war und mehr Förderungen für Arbeitssuchende bereitgestellt wurden. Betrachtet man aber die vielen Möglichkeiten, sich beruflich zu qualifizieren, weiterzubilden und damit auch die Karriere voranzutreiben, muss man diese Aussage deutlich verneinen. Denn noch nie war es so einfach, sich eine berufliche Existenz zu schaffen. Wer die Finanzierung einer Ausbildung selbst nicht stemmen kann, darf unter bestimmten Voraussetzungen auf Hilfe vom Staat zählen. In manchen Fällen übernehmen das Land und der Bund sogar die kompletten Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Hier kommen unter anderem die Bildungsgutscheine ins Spiel.
Finanzielle Unterstützung mit Bildungsgutschein gibt es für:
Weil die finanzielle Unterstützung durch den Staat letztendlich vom Steuerzahler finanziert wird, ist die Hilfe auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Gesetzlich festgelegte Voraussetzungen regeln, wer Aussicht auf Unterstützung hat. Zu den Personengruppen, die berechtigt sind, einen Bildungsgutschein zu beantragen, zählen:
Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrags besteht jedoch nicht. Die Genehmigung liegt im alleinigen Ermessen der Agentur für Arbeit. Als Grundlage dient dabei in jedem Fall die Beurteilung der Frage, ob eine drohende Arbeitslosigkeit auch ohne Finanzierung einer Ausbildung beendet werden kann oder nicht. Bevor der Interessent einen Antrag auf Unterstützung stellen kann, muss er eine Erstberatung im örtlich zuständigen Büro der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Das erste Beratungsgespräch ist mehr als nur eine reine Informationsveranstaltung. Dem Interessenten bietet es die Möglichkeit, alle Argumente für eine positive Zusage vorzubringen. Der angehende Bewerber kann dazu selbst die Initiative ergreifen. Er kann sich zum Beispiel für die Erstberatung vorab über die Branche sowie die wachsenden Jobmöglichkeiten mit Zusatzausbildung beziehungsweise Fortbildung informieren. Wichtig ist vor allem, dass der Antragsteller Entschlossenheit zeigt und vorbereitet ist. Das hinterlässt einen positiven Eindruck, der sich günstig auf die Entscheidung auswirken kann.
Wird im Sinne des Antragstellers entschieden, erhält er einen Bildungsgutschein, den er direkt beim Bildungsträger einlösen kann. Weil die Berufschancen unmittelbar mit Ausbildung und Fachwissen zusammenhängen, verfügt die Agentur für Arbeit über eine Qualitätskontrolle. Dabei werden sowohl der Kurs, die gesteckten Kursziele als auch der Fortschritt, den der Teilnehmer beim Lernen erreicht, regelmäßig überprüft. Abweichungen vom Kursverlauf, beispielsweise durch das Verpassen von Lernzielen aus persönlichen Gründen, können im schlimmsten Fall zum Verlust der finanziellen Unterstützung während der Weiterbildung führen.
Autor/in: Jessika KöhlerTags: Bildungsgutschein, Finanzierung, Jobsuche, Weiterbildung