Berufliche Weiterbildung finanzieren – So stemmen Sie die Kosten

Berufliche Weiterbildung finanzieren – So stemmen Sie die Kosten

Berufliche Bildung ist gesellschaftlich schon seit mehreren Jahren in der Diskussion. In Wellen wird es stärker und manchmal auch schwächer diskutiert. Aber stets ist es ein begleitendes Thema in der Berufswelt. Aktuell stehen die Industrie 4.0 und auch das Lernen 4.0 im Vordergrund. Insbesondere der Politik und den Unternehmen ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter bezüglich der modernen Unternehmensprozesse stets weiterbilden.

Die meisten Arbeitnehmer sehen das genauso und sind stark motiviert, persönlich weiterzukommen. Es scheitert jedoch nicht an dieser Erkenntnis oder der persönlichen Haltung, sondern manchmal an den finanziellen Mitteln. Dafür gibt es jedoch Unterstützungsarten, die sich je nach Themenschwerpunkt unterscheiden.

Weiterbildung – gefördert durch den Bildungsgutschein

Es gibt zwei Aspekte, für die ein Bildungsgutschein in Frage kommt. Zum einen ist dieser für eine Weiterbildung und zum anderen für eine Umschulung geeignet. Die Finanzierung erfolgt über die Agentur für Arbeit, wobei die berufliche Bildung an diversen zugelassenen Bildungsstätten frei ausgewählt werden kann. Grundsätzliche und akzeptable Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit sind demnach:

  1. Die Arbeitslosigkeit kann durch die Weiterbildung beendet werden.
  2. Die berufstätige Person kann mit der Weiterbildung die drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
  3. Die ausführende Person kann durch die Weiterbildung einen Berufsabschluss nachholen.

Die Voraussetzungen machen also nochmals deutlich, dass es nicht nur die Arbeitslosen sind, die von dem Bildungsgutschein profitieren. Auch Angestellte können diesen nutzen, um gleichzeitig weiterzukommen und die Grundvoraussetzung für den persönlichen Aufstieg zu schaffen. Wichtig ist zunächst, dass sich die interessierten Personen bei einem zuständigen Sachbearbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit einfinden und dazu vorher einen Termin vereinbaren.

Die mögliche Kostenübernahme bezieht die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit ein. Zuzüglich ist es möglich, dass auch die Fahrtkosten zur Bildungsstätte, Lehrmaterialien wie Bücher und Kinderbetreuungskosten für die Lernphasen übernommen werden. Um den eigenen Hintergrund und die Fördervoraussetzungen darzulegen, ist es dann sowieso wichtig, den Termin bei der Agentur für Arbeit zu machen.

Weiterbildung – wo liegen gemeinsame Interessen mit dem Arbeitgeber?

Wie eingangs kurz erwähnt, haben auch die Arbeitgeber ein starkes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter weiterbilden. Dieses richtet sich natürlich nach den betrieblichen Erfordernissen. Dennoch können die Weiterbildungsinteressierten schauen, ob sich einiges mit den Unternehmensinteressen verbinden lässt. Oftmals besteht keine Absicht, den Arbeitgeber zu wechseln. Die Mitarbeiter möchten stattdessen innerhalb des Betriebs weiterkommen. Das bezieht das Gehalt oder auch die Karrierestufen ein.

Beides funktioniert auch nur dadurch, dass die Mitarbeiter ein großes Interesse an Schulungen und Weiterbildungen zeigen, die sie aber auch tatsächlich durchführen. Selbst wenn es dazu später keine Garantie eines Weiterkommens innerhalb des bestehenden Unternehmens gibt, sind Weiterbildungen nie umsonst durchgeführt, sondern auch für andere Arbeitgeber interessant.

Für die Weiterbildungen, die auch für die Unternehmen interessant sind, zeigen sich meistens die Arbeitgeber allein verantwortlich. Besteht hingegen ein Mischinteresse, können starke Anteile vom Arbeitgeber und ein geringerer Anteil vom Arbeitnehmer getragen werden. Oftmals ist damit eine Bindung an das Unternehmen zu garantieren, ansonsten muss der Arbeitnehmer die getragenen Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen.

Das gibt ihnen die Garantie, dass sich die Investitionen in die Mitarbeiter auch lohnen und sie zumindest für den vereinbarten Zeitraum bei ihnen bleiben. Diese Rückzahlungsklausel ist im Übrigen nicht nur im privatwirtschaftlichen Sektor üblich, sondern auch zum Teil bei öffentlichen und kirchlichen Trägern vorhanden.

Meister-BAföG – eine tatkräftige Aufstiegsunterstützung

Bei dem Meister-BAföG, wie er eigentlich umgangssprachlich betitelt wird, handelt sich es um einen Aufstiegs-BAföG und wird aktuell auch so benannt. Somit ist der Titel bereits selbsterklärend. Von diesem profitieren also die Berufstätigen, die innerhalb des Unternehmens oder sogar bei einem neuen Arbeitgeber in mehr Verantwortung treten und damit mehr Gehalt bekommen möchten. Ein BAföG hat also klassische Komponenten, die ein Kredit zu günstigen Bedingungen beinhalten, der manchmal sogar nicht ganz zurückgezahlt werden muss. Insgesamt gibt es über 700 Fortbildungsmöglichkeiten innerhalb dieses Spektrums. Beispiele dafür sind die Folgenden:

  • Meister/in,
  • Techniker/in,
  • Betriebswirt/in,
  • Erzieher/in oder
  • Fachwirt/in
  • Etc.

Der Vorteil des Aufstiegs-BAföG ist, dass er bezüglich des Alters unabhängig ist. Zum Teil gilt dies auch für das Einkommen, welches der Interessierte parallel in seiner Tätigkeit erhält.

Das Jahr 2020 beschert den Weiterbildungsinteressierten noch eine Verbesserung. Denn nunmehr werden statt 40% sogar bis zu 50% der Lehrgangskosten übernommen. Für den Rest der gesamten Kosten fungiert dann das angesprochene Darlehen. Ist die Aufstiegsweiterbildung also erfolgreich abgelegt, braucht der Absolvent nur die Hälfte des Kredits zurückzahlen. Macht sich der Absolvent nach erfolgreichem Abschluss selbstständig, muss er das Darlehen für die Lehrgangskosten gar nicht zurückzahlen.

Anders als bei den Bildungsgutscheinen muss sich der Interessierte bei den folgenden kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung einfinden, damit er den Meister-BAföG dort beantragen kann:

  • bei den Kreisen oder
  • bei den kreisfreien Städten

Weitere Fördermöglichkeiten mit kleinerem Volumen

Nachstehend folgen weitere Fördermöglichkeiten, die der Weiterbildungsinteressierte bekommen kann. In der Regel gibt es jedoch keine Doppelbezuschussung, sondern diese können nur statt der oben genannten Möglichkeiten genommen werden:

1. Weiterbildungsprämie:

Die Weiterbildungsprämie ist quasi eine nachträgliche Hilfe. Denn sie wird nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ausgezahlt. Voraussetzung ist bei dieser, dass der Durchführende einen Ausbildungsberuf erlernt, der mindestens 2 Jahre andauert. Für eine Zwischenprüfung bei einer Kammer bei gleichzeitiger Umschulung kann er dann eine Prämie von 1.000 € erhalten. Für die erfolgreiche Abschlussprüfung bekommt er zuzüglich 1.500 €. Die Nachweise über die erfolgreichen Prüfungen muss der Weiterbildende anschließend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter einreichen.

2. Stipendien:

Stipendien können für unterschiedliche Weiterbildungen in Frage kommen. Beispielsweise ermöglicht das Aufstiegsstipendium die Finanzierung eines Erststudiums. Bei diesem sollen besonders begabte Fachkräfte gefördert werden. Es ist deswegen interessant, sich über die öffentlichen Stellen genauer zu informieren, ob die jeweilige Weiterbildung gefördert werden kann und der Interessierte bezüglich seiner Voraussetzungen tatsächlich in Frage kommt.

Fazit der Fördermöglichkeiten

Die Möglichkeiten der Weiterbildungsinteressierten sind bezüglich der Förderungen sehr gut und breit gestreut. Da es ein großes Feld gibt, sind nicht alle finanziellen Ausschüttungen flächendeckend bekannt. Neben der interessanten Weiterbildungsmöglichkeit und der Weiterbildungseinrichtung sollte der Interessierte also gezielt nach allen Förderungen suchen, die für ihn in Betracht kommen. Manchmal sind es dann solche wie der Bildungsgutschein, der die Kosten bis zu 100% abdecken könnte.

Autor/in: Jessika Köhler
Veröffentlicht am 13. Oktober 2020

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