So gibt es 5 Tage mehr Urlaub im Jahr!

So gibt es 5 Tage mehr Urlaub im Jahr!

Fünf Tage mehr Urlaub und dazu noch eine Weiterbildung – der Bildungsurlaub macht’s möglich! bildungsXperten erklärt, in welchen Bundesländern Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch darauf haben und was man beachten muss.

Was bietet der Bildungsurlaub?

Anrufe aus dem Ausland und seit Jahren nicht mehr Englisch gesprochen? Den Wunsch, in der Öffentlichkeitsarbeit tätig zu sein, aber wie schreibt man eigentlich eine Pressemitteilung?

Wer sich neuen Herausforderungen stellen und sich weiterbilden will, für den ist der Bildungsurlaub genau richtig. Was nur wenige wissen: Mit dem Bildungsurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in der Regel fünf Tage im Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen, um sich weiterzubilden. Da Bildung Ländersache ist, hängt der Umfang des Bildungsurlaubs vom Bundesland ab. In jedem Fall muss der Arbeitnehmer Seminargebühren, Reise- und Verpflegungskosten selbst tragen.
Einzig Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gehen bisher leer aus – hier wurde bisher noch kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet.

Wer bekommt den Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub, oder die Bildungsfreistellung, ist bisher noch wenig bekannt und wird kaum in Anspruch genommen. Im Jahr 2008 nahmen beispielsweise in Niedersachsen 1,3 % der freistellungsberechtigten Arbeitnehmer Bildungsurlaub, in NRW wird die Zahl auf 0,5 % geschätzt.

Um Bildungsurlaub zu bekommen, reicht es jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus persönlichem Interesse weiterbilden möchte. Schließlich will auch der Arbeitgeber von der Fortbildung profitieren und darin einen Nutzen für sein Unternehmen sehen. Auch wenn das Gesetz in vielen Bundesländern den Anspruch auf politische, kulturelle und sogar allgemeine Bildung garantiert, entscheidet am Ende der Arbeitgeber über den sogenannten Mindestnutzen. Und, ob er dem Antrag auf die Bildungsfreistellung zustimmt.

So beantragt man den Bildungsurlaub

Auch das Bundesland stellt Bedingungen: Der Arbeitnehmer darf nur eine Weiterbildung besuchen, die vom Land als solche anerkannt ist.

Entweder der Arbeitnehmer fragt beim Veranstalter nach, ob die von ihm ausgewählte Fortbildung anerkannt ist. Oder – einfacher – er nutzt die von den Ländern bereitgestellten Datenbanken der anerkannten Weiterbildungen. Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen und Fortbildungsangeboten in den einzelnen Bundesländern. Hat der Arbeitnehmer die Anerkennung geklärt, kann er einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen. In den meisten Bundesländern muss der Antrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Zum Antrag gehören Anmeldebestätigung, Anerkennung und Ablaufplan der Weiterbildung.

Tipp: Kein Chef möchte von plötzlichen Urlaubsplänen wie einer Kreuzfahrt überrascht werden und schon gar keinen Mitarbeiter in Stoßzeiten entbehren. Besser, man informiert seinen Arbeitgeber frühzeitig über die Absicht sich fortzubilden und findet gemeinsam einen Zeitraum für die Weiterbildung.

Möglichkeiten für den Bildungsurlaub

Weiterbildungen sind in zahlreichen Bereichen möglich. Vor allem Seminare für EDV sind gefragt. Zu den beliebtesten Kursen zählen Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene für Word, Excel oder Outlook. Sie sollen vor allem den Büroalltag erleichtern. Auch Fortbildungen zu Datenbankverwaltung, Programmierung in verschieden Programmiersprachen, computergestütztem Zeichnen (CAD), Webseitengestaltung oder zu verschiedenen Betriebssystemen werden häufig belegt. Im Bereich Kommunikation sind Kurse zu Rhetorik oder auch dem Training der Sprechstimme gefragt. Weitere Themen sind Stressbewältigung oder Mitarbeiterführung.

Auch für Sprachkurse im Ausland kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die Anerkennung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. [insert related]

Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten

Zwölf Bundesländer haben bisher ein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet. Das bedeutet: Es gibt zwölf verschiedene Gesetze. Welche Regelung gilt, hängt allein vom Arbeitsort ab, nicht vom Wohnort. Je nach Bundesland hat der Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr oder auf 10 Tage pro zwei Kalenderjahre. Letzteres ermöglicht Weiterbildungen, die länger als eine Woche dauern.

Einzig das Saarland hat eine Sonderregelung getroffen: Der Arbeitgeber muss nur die Hälfte des Umfangs der Weiterbildung als bezahlten Urlaub genehmigen. Die Höchstzahl sind drei Tage im Jahr.  Die andere Hälfte steuert der Arbeitnehmer aus seiner arbeitsfreien Zeit bei. Dazu zählen unbezahlter Urlaub, arbeitsfreie Samstage oder ein Freizeitausgleich wegen Überstunden.

Der jährliche Bildungsurlaub kann in vielen Bundesländern „angespart“ oder vorgezogen werden, so dass der Beschäftigte auch mehrwöchige Fortbildungen wahrnehmen kann. Die Regelungen dazu variieren stark von Bundesland zu Bundesland.

Wichtig: In allen Bundesländern gilt der Anspruch auf Bildungsurlaub erst dann, wenn der Beschäftigte mindestens sechs Monate in seinem Betrieb tätig ist.
Für Beamte gibt es in den meisten Bundesländern gesonderte Regelungen.

Gründe für eine Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber

Das Bildungsurlaubsgesetz garantiert aber nicht, dass jeder Antrag genehmigt wird.

Der Arbeitgeber kann einen Antrag ablehnen, wenn:

  • er keinen Mindestnutzen der Weiterbildung sieht
  • er der Meinung ist, dass bei Abwesenheit des Kollegen der Betriebsablauf zu stark beeinträchtigt sein wird
  • bereits andere Urlaubsanträge eingereicht wurden, die aus sozialen Gründen Vorrang haben
  • die Arbeitnehmer des Betriebs bereits über ein bestimmtes Kontingent hinaus Bildungsurlaub in Anspruch nahmen
  • der Arbeitnehmer Fristen oder anderen Formalitäten nicht beachtet hat.

In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründen.

Übersicht: Bildungsurlaub in den Bundesländern

Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Regelungen zum Bildungsurlaub in den Bundesländern I

Bundesland

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Sachsen-Anhalt

Umfang in Tagen 10 pro 2 Jahre (bis zum Alter von 25: 10 pro Jahr) 10 pro 2 Jahre 10 pro 2 Jahre 10 pro 2 Jahre 5 pro Jahr 5 pro Jahr
Anerkannte Bildungsarten berufliche, politische Bildung berufliche, politische, allgemeine, kulturelle Bildung berufliche, politische, allgemeine Bildung berufliche, politische Bildung, Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten berufliche, politische Bildung, Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten berufliche Bildung
Für Azubis? ja, aber nur für politische Bildung ja ja ja ja ja
Frist für die Antragsstellung (in Monaten) 6 6 4 6 6 6
Anerkannte Weiterbildungen / Bildungsurlaubsgesetz SeminareRegelungen Seminare Regelung Regelung Seminare Regelung Seminare Regelung Regelung
Regelungen zum Bildungsurlaub in den Bundesländern II

Bundesland

Mecklen-burg-Vor-pommern

Nieder-sachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland – Pfalz

Saarland

Schleswig-Holstein

Umfang in Tagen 5 pro Jahr 5 pro Jahr 5 pro Jahr 10 pro 2 Jahre Hälfte der Dauer der Veran-staltung, ma. 3 Tage pro Jahr 5 pro Jahr
Anerkannte Bildungsarten berufliche, politische Bildung, Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten berufliche, politische, allgemeine, kulturelle Bildung berufliche, politische Bildung berufliche, politische Bildung berufliche, politische, allgemeine, Bildung berufliche, politische, allgemeine, Bildung
Für Azubis? ja, aber nur politische Bildung, Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten ja ja ja, aber nur 3 Tage während der gesamten Ausbildungzeit ja ja
Frist für die Antragsstellung 6 4 6 6 8 6
Anerkannte Weiterbildungen / Bildungsurlaubsgesetz SeminareRegelungen Regelung Seminare Regelung Seminare Regelung Seminare Regelung Seminare Regelung

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen werden in den Tabellen nicht aufgeführt, da sie noch kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet haben. Die vollständige Tabelle finden Sie hier als Download.

Autor/in: Stefanie Lang
Veröffentlicht am 10. Mai 2011

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