Unterschiedliche Gründe, warum Du kein BAföG erhältst

Unterschiedliche Gründe, warum Du kein BAföG erhältst

BAföG stellt eine finanzielle staatliche Leistung für Studierende dar, doch nicht jeder kommt auch in den Genuss davon. Dabei müssen vier von fünf Studierenden BAföG nutzen, um das Studium überhaupt finanzieren zu können. Warum aber nicht jedem BAföG gewährt wird und wie Du mit Alternativen Dein Studium finanzieren kannst, zeigt Dir der nachfolgende Artikel.

Gründe für den Nichterhalt von BAföG

Es gibt einige Gründe, die dafür sorgen, dass Du von der Zahlung von BAföG ausgeschlossen wirst – unter anderem deswegen:

  • Reiche Eltern
  • Ältere Menschen
  • Pflichtpraktika
  • Duales Studium
  • Nach der Regelstudienzeit
  • Zweitstudium

Wie Du siehst, gibt es einige Faktoren, die dazu führen, dass Du eine Absage für BAföG erhalten kannst. Das ist natürlich durchaus ärgerlich, allerdings im Gesetz so verankert.

Wenn Deine Eltern zu wohlhabend sind

Der wohl häufigste Grund für die Ablehnung von BAföG sind wohlhabende Eltern. Auch wenn Deine Eltern sehr viele Schulden haben, nimmt das keinen Einfluss auf die Ablehnung durch das BAföG-Amt. Du hast einzig die Möglichkeit, eine Berechnung von BAföG vornehmen zu lassen, bei welcher das Einkommen Deiner Eltern keine Berücksichtigung findet. Diese Chance gibt es jedoch nur unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen, ansonsten gibt es das elternunabhängige BAföG nicht.

Ältere Menschen bekommen ebenfalls kein BAföG

Trotz der allgemeinen Weisheit, dass man nie zu alt für etwas sein kann, sieht das das BAföG-Amt etwas anders und sieht ab einem gewissen Alter keine Ausbildungsförderung durch BAföG mehr vor. Solltest Du am Anfang Deines ersten Studiums 30 Jahre oder älter sein, dann besagt das Gesetz, dass Du BAföG nur bewilligt bekommst, wenn Du im Besitz triftiger Gründe für den späten Start Deines Studium bist.

Warst Du beispielsweise schwer erkrankt, hast Kinder bekommen und versorgt oder Deine Berechtigung zum Hochschulzugang auf dem zweiten Bildungsweg erlangt, dann kannst Du BAföG sogar noch weit über Dein dreißigstes Lebensjahr beantragen und bewilligt bekommen. Nachlesen kannst Du dies im Paragrafen 10 BAföG.

Duales Studium oder Pflichtpraktika

Die Förderung durch BAföG richtet sich hauptsächlich an Auszubildende, die finanziell schwach aufgestellt sind. Wenn Du Dich allerdings in einem bezahlten Pflichtpraktikum befindest oder in einem dualen Studium, dann wird das Einkommen daraus als Ausbildungsvergütung gehandhabt und zu 79 Prozent angerechnet, und zwar auf Dein BAföG. Das ist der Grund, warum einige kein BAföG erhalten, zumindest vorübergehend nicht. Zudem mindert anderes Vermögen und Einkommen Deinen Anspruch auf BAföG.

Das 4. Semester beendet? Kein BAföG mehr

Wenn Du BAföG empfängst, dann bist Du in der Pflicht, Deinen Leistungsstand Deiner ersten vier Semester zu belegen. Das BAföG-Amt prüft so, ob Du Deinem Studium auch ordnungsgemäß nachgegangen bist und sich Deine Förderung auch wirklich lohnt.

Stellt das Amt fest, dass Dein Abschluss des Studiums wahrscheinlich nicht in der Regelstudienzeit mehr zu absolvieren ist, erhältst Du für das 5. Semester keine Bewilligung mehr für BAföG. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen, denn in einigen Fällen kann Dir Aufschub gewährt werden.

Nach der Regelstudienzeit ist es vorbei mit BAföG

Die höchste Förderungsdauer von BAföG liegt im Rahmen Deiner Regelstudienzeit und unabhängig davon, wie viel Zeit Du nun am Ende wirklich brauchst. Endet Deine Regelstudienzeit, dann ist dies auch spätestens das Ende Deines BAföGs. Erfüllst Du jedoch für die Ausbildungsförderung nach der Regelstudienzeit die Bedingungen, kann es mit dem BAföG weitergehen.

Fernstudium – ist kein Grund für BAföG

Als Fernstudent hat man nur dann ein Anrecht auf BAföG, wenn man in Vollzeit immatrikuliert ist und ein Abschluss erzielt werden soll, welcher dem klassischen Präsenzstudium gleichkommt. Absolvierst Du also beispielsweise an der Fernuniversität in Hagen einen Bachelor Studiengang, dann greift § 3 BAföG und für Dich gelten die gleichen Regeln wie auch für die ganzen anderen Studenten in Vollzeit. Eine Gewährung von BAföG für alle anderen Studenten an einer Fernuni ist maximal innerhalb der letzten beiden Semester möglich.

Teilzeitstudium und Urlaubssemester

Es gibt diverse Gründe, die es nötig machen, sich vom Studium beurlauben zu lassen. Jedoch hast Du während dieser Beurlaubung keinerlei Ansprüche mehr auf die Weiterzahlung von BAföG. Hier gibt es sogar keine Ausnahme, was übrigens auch im Falle von Teilzeitstudenten gilt, welche offiziell so immatrikuliert sind. Du genießt hierbei nicht den kompletten Studentenstatus und hast im Gegensatz jedoch Anspruch auf andere staatliche Unterstützung wie beispielsweise Wohngeld oder Hartz IV.

Das Zweitstudium – Ausschlusskriterium für BAföG

Die Förderung durch BAföG dient dem Zweck der Erstausbildung und bedeutet daher, dass Du noch nicht im Besitz eines Studienabschlusses sein darfst. Ausnahme hierbei ist: Du hast Deinen Bachelor und strebst jetzt Deinen Master an. Das ist problemlos möglich. Sollte zwischen den jeweiligen Ausbildungsabschnitten ein Zeitraum von mindestens drei Jahre liegen, dann hast Du sogar Anspruch auf das elternunabhängige BAföG. Dieses kommt dabei mit dem Höchstsatz von derzeit 735 Euro pro Monat.

Wenn Du in finanzieller Not bist und dringend Geld benötigst

Auch wenn Du kein BAföG bekommst und Du dringend Geld benötigst, hast Du keinen Grund den Kopf in den Sand zu stecken, denn es gibt Alternativen für Dich. So kannst Du z.B. einen Studienkredit der KfW-Bank ins Auge fassen.

Inzwischen gibt es einige Kreditgeber, die dazu bereit sind, Studenten einen Kredit zu gewähren. Aber auch auf Plattformen wie Auxmoney kannst Du einen Versuch starten, denn hier erteilen private Kreditgeber die Kredite.

Wenn Du als Student ein regelmäßiges Einkommen hast und nur kurzzeitig und sehr schnell Geld brauchst, dann könnte vielleicht die virtuelle Kreditkarte für Studenten von Kredupay eine Möglichkeit sein. Dort kannst Du Dir innerhalb weniger Minuten kleine Geldbeträge in Form eines Kredits leihen, den Du innerhalb von 4 Wochen zurückzahlst.

Sonst könntest Du noch Freunde oder Familie um eine kleine Finanzspritze fragen. Und wenn alles nichts hilft, kann ein kleiner Nebenjob oder Studentenjob die Lösung für Deine Probleme sein.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 31. Juli 2019

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