Studienplatz einklagen – Anwalt erklärt wie

Studienplatz einklagen – Anwalt erklärt wie

Der Andrang für beliebte Studiengänge wie Medizin oder Psychologie ist hoch. Deshalb beschränken viele Unis den Zugang zum Studium mit einem NC. Lehnen Hochschulen einen Bewerber ab, muss er sich nicht damit abfinden. Mithilfe eines Anwalts kann der Studienplatz eingeklagt werden. Rechtsanwalt René Pichon erklärt wie.

Das Verfahren um Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität, kurz „Studienplatzklage“ genannt, basiert auf dem grundgesetzlich garantieren Recht auf freie Berufswahl, dem Art. 12 Abs. I GG. Es handelt sich dabei formaljuristisch nicht um eine Klage, sondern einen Antrag, nämlich dem „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung“, kurz Eilantrag.

Wie ist die rechtliche Lage?

Die sogenannte Studienplatzklage beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Frage, ob die beteiligte Hochschule die in der jeweiligen Höchstzahlenverordnung vergebene Anzahl von Studienplätzen korrekt berechnet hat. Die Berechnung erfolgt dabei in der Regel jährlich, meist wird diese auf Sommer- und Wintersemester aufgeteilt.

Zur Berechnung werden viele Faktoren berücksichtigt, landesrechtliche Vorgaben spielen hier ebenso eine Rolle wie die Lehrkapazität einer Hochschule. Die Berechnung ist hoch kompliziert und reicht teils bis ins Arbeitsrecht hinein. Insoweit ist unbedingt angeraten, einen im Hochschulzulassungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt, möglichst mit verwaltungsrechtlicher Fachanwaltschaft, hinzuzuziehen. Denn nur durch langjährige Erfahrung kann in diesem komplizierten Rechtsgebiet redlich eine Aussage darüber getroffen werden, welche Chance der jeweilige Studieninteressierte tatsächlich für die Zulassung zum Wunschstudium hat.

Wann lohnt sich die Studienplatzklage?

Die Erfolgschancen variieren – allgemein gesagt – von Studiengang zu Studiengang und sind teils bei manchen Universitäten höher als bei anderen. Auch hier kann ein erfahrener Anwalt die beste Einschätzung geben. Regelmäßig wird vonseiten der Verwaltungsgerichte, vor denen die Verfahren ausgefochten werden, festgestellt, dass Universitäten zu wenig Studienplätze bereitgestellt haben. Am häufigsten wird sicherlich in den medizinischen Studienfächern geklagt – die Studienplätze sind wegen der extrem hohen NCs stark umkämpft – jedoch steigt auch die Anzahl derjenigen, die in einen Bachelor-Studiengang klagen möchten. Klassisch werden auch Verfahren um die Zulassung zum Studium der Psychologie geführt – regelmäßig mit großem Erfolg übrigens, wie ich als Fachanwalt im Verwaltungsrecht und langjähriger Hochschulrechtler aus Erfahrung weiß. Hier wie in allen anderen Studienfächern werden häufig Zulassungen auch durch einen Vergleich mit der Hochschule erreicht. Dies hat den Vorteil, dass der Studienplatz später nicht mehr angefochten werden kann. Kommt die Zulassung durch einen Gerichtsbeschluss zustande, kann die Universität gegen diesen in die Beschwerde gehen, was eine mindestens potentielle Unsicherheit für den jungen Studierenden bedeutet. Die Beschwerdeverfahren fallen jedoch meist zugunsten des Studenten aus.

Was muss bei der Studienplatzklage beachtet werden?

Um eine Studienplatzklage durchzuführen, müssen sehr viele Frist- und Formvorschriften beachtet werden. Werden diese nicht beachtet, lehnt das Verwaltungsgericht den Antrag allein aus diesem Grund ab. Wer ein solches Kapazitätsverfahren in Erwägung zieht, sollte schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.

Denn sonst muss länger warten, wer gute Chancen auf einen Studienplatz gehabt hätte, nur weil er zu spät kam. Die ersten Fristen sind der 15. Januar für ein jedes Sommersemester und der 15. Juli für ein jedes Wintersemester. Diese Fristen gelten in wenigen Bundesländern, klagen kann man später im Jahr auch noch. Es ist jedoch vorteilhaft, so früh wie möglich zu planen. Auch kann eine Besprechung der Bewerbung bei hochschulstart.de strategisch vorteilhaft sein. Hier kann ein Anwalt wertvolle Tipps geben.

Autor/in: René Pichon
Veröffentlicht am 2. Juli 2012

Tags: ,