Schulden durch BAföG nach Studienende reduzieren

Schulden durch BAföG nach Studienende reduzieren

Studieren in Deutschland kann mitunter sehr teuer sein. Dabei geht es jedoch weniger um die Studiengebühren, sondern vielmehr um die Unterbringung und die Lebenshaltungskosten während des Studiums. Wer keine vermögenden Eltern hat, setzt dabei auf BAföG. Doch die Förderung vom Staat wird nur zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte muss als Darlehen abgezahlt werden. Wer sich die Regelungen jedoch genauer anschaut, kann dabei ein enormes Sparpotenzial nutzen.

Die Finanzierung des eigenen Studiums fällt bei Studierenden höchst unterschiedlich aus. Während die meisten auf ihre Eltern und Nebenjobs setzen, nutzen immerhin 32% der Studierenden die Möglichkeiten im Bereich BAföG. Doch wenn das Studium einst abgeschlossen ist, starten die BAföG-Bezieher bereits mit einem nicht zu vernachlässigenden Schuldenstand ins Berufsleben. Wie sich dieser möglichst früh sehr stark senken lässt, soll nun etwas genauer aufgezeigt werden.

Wie hoch können BAföG-Schulden ausfallen?

Die Höhe der Darlehensschuld durch BAföG richtet sich natürlich nach den Leistungen, die ein Studierender während seines Studiums erhalten hat. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt erhält ab Herbst 2016 eine Förderung von maximal 735 € pro Monat. Bei einer Studiendauer von 5 Jahren bis zum Masterstudium ergeben sich daraus folgende Werte:

  • Förderung pro Jahr: 8.820 €
  • Förderung nach 5 Jahren: 44.100 €
  • Darlehenssumme: 22.050 €

Diese Rechnung zeigt, dass die Schulden durch BAföG durchaus eine nennenswerte Höhe erreichen können. Deshalb hat der Gesetzgeber die tatsächliche Rückzahlungssumme in § 17 Abs. 2 BAföG auch auf 10.000 € festgelegt. Wer also nach Ende der Förderhöchstdauer mehr als 10.000 € Darlehensschulden aufweist, muss trotzdem maximal 10.000 € zurückzahlen. Doch auch wenn dieser Betrag als zinsloses Darlehen in einer Zeit von bis zu 20 Jahren (pro Quartal 315 €) zurückgezahlt werden darf, kann er finanziell letztlich sehr schwer wiegen.

Wie lassen sich die Darlehensschulden zügig absenken?

Das BAföG bietet Studierenden die Möglichkeit, einen nicht unerheblichen Nachlass zu erhalten. Darüber hinaus existieren auch Fälle, in denen Studierende später ganz von der Rückzahlungspflicht freigestellt wurden. Im Folgenden zeigen wir diese Optionen genauer auf:

1. Nachlass wegen besonderer Studienleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, durch besonders gute Studienleistungen oder ein sehr schnelles Studium einen Nachlass von der BAföG-Schuld zu erhalten. Nach § 18 b Abs. 2 und 3 BAföG gilt dies jedoch nur für Studierende, die ihr Studium vor dem 31. Dezember 2012 abgeschlossen haben. Demnach ließen sich folgende Nachlässe generieren:

  • 25% Nachlass bei Studienleistung unter den besten 30% aller Absolventen und Abschluss innerhalb der Förderhöchstdauer.
  • 20% Nachlass bei Studienleistung unter den besten 30% aller Absolventen und Abschluss maximal 6 Monate nach Ende der Förderhöchstdauer.
  • 15% Nachlass bei Studienleistung unter den besten 30% aller Absolventen und Abschluss maximal 12 Monate nach Ende der Förderhöchstdauer.
  • 2.560 € Nachlass bei Abschluss mindestens 4 Monate vor Ende der Förderhöchstdauer.
  • 1.025 € Nachlass bei Abschluss mindestens 2 Monate vor Ende der Förderhöchstdauer.

Der Antrag ist mit einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Aufforderung zur Rückzahlung des Darlehens zu stellen. In einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 5 C 24.15) wurde die Beantragung sogar erleichtert, nachdem das Bundesverwaltungsamt die Regelstudienzeit nicht als Mindestausbildungszeiten akzeptieren wollte.

2. Nachlass aufgrund von Sondertilgungen

Wer nach der Aufforderung zur Rückzahlung des Darlehens eine sofortige Ablösung oder eine erste größere Teilzahlung leistet, kann ebenfalls einen Teilerlass erhalten. Dieser bemisst sich nach der Höhe der Rückzahlung.

Wer beispielsweise seine BAföG-Schuld in Höhe von 10.000 € zu Beginn der Rückzahlungsphase sofort komplett begleicht, muss effektiv nur 7.150 € zahlen. In solchen Fällen kann es sich mitunter lohnen, ein günstiges verzinstes Bankdarlehen aufzunehmen, um in den Genuss des Teilerlasses zu kommen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Sondertilgung vor der Fälligkeit der ersten Rate auf dem Darlehenskonto eingegangen sein muss. Sonst wird der Teilerlass nicht gewährt.

Hinweis: Bei dieser Lösung ist jedoch Vorsicht geboten. Der Nachlass wird immer auf den tatsächlichen Darlehensbetrag angerechnet. Da jedoch als Rückzahlung maximal 10.000 € angesetzt sind, lohnt sich eine Fremdfinanzierung nur, wenn der Restbetrag nach dem Teilerlass deutlich unter den 10.000 € liegt. Ansonsten kann das zinslose staatliche Darlehen interessanter sein.

3. Freistellung wegen eines zu niedrigen Einkommens

Auch wenn es natürlich eher ein unerfreulicher Umstand ist, kann bei einem zu niedrigen Einkommen nach §18 a BAföG ein Antrag auf Freistellung von der Darlehensrückstellung gestellt werden. Dieser wird nur gewährt, wenn das Einkommen des Antragstellers den Wert von 1.145 € pro Monat nicht übersteigt. Der Betrag erhöht sich bei einem Lebenspartner oder Ehegatten um 570 € und pro Kind um 520 €, solange es selbst keiner geförderten Ausbildung nachgeht. Dabei ist Folgendes zu bedenken:

  • Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden.
  • Die Frist bis zum Ende der Rückzahlungsphase von 20 Jahren wird durch die Freistellung zunächst gehemmt. Sie kann sich auf diesem Weg um maximal 10 Jahre verlängern.
  • Nach Ablauf von spätestens 30 Jahren können bei erneuter Prüfung die Zahlungen weiter gestundet oder gar komplett erlassen werden.

Fazit

Das BAföG ist vor allem für Studierende aus nicht so wohlhabenden Haushalten eine gute Möglichkeit, trotzdem ein Studium zu finanzieren. Die Finanzierungsform wird sehr gut angenommen und mittlerweile auch rege genutzt. Trotzdem sollten Studierende dabei bedenken, dass sie ihr Berufsleben auf diesem Weg oftmals schon mit einem erheblichen Schuldenberg beginnen.

Auch wenn die Rückzahlungsphase finanziell sehr verträglich gestaltet wurde, sollte jeder über die Optionen für einen Teilerlass nachdenken. Je nach Lage der Bankzinsen kann eine Kreditaufnahme und schnelle Tilgung samt Teilerlass nämlich günstiger ausfallen als das langfristige zinslose Darlehen des Staates. Wer hier genau rechnet, kann seine Studienfinanzierung am Ende sehr günstig abschließen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 5. Oktober 2016

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