Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium

Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium

Immer mehr Berufstätige absolvieren neben dem Beruf eine Weiterbildung per Fernstudium. Vor der Aufnahme des Fernstudiums sollte jedoch zunächst die Frage der Finanzierung geklärt werden, denn ein Fernstudium verursacht zum Teil erhebliche Kosten. Wer sich früh genug über Fördermöglichkeiten informiert, kann zumindest einen Teil dieser Kosten sparen.

Gerade für Berufstätige ist das Fernstudium aufgrund der hohen Flexibilität – gelernt wird meist in freier Zeiteinteilung am heimischen Schreibtisch – die ideale Weiterbildungsform. Mit einem Fernstudium können sich Berufstätige neben dem Beruf weiterbilden und so in die eigene berufliche Zukunft investieren. Dabei investieren Fernstudenten nicht nur Zeit (in der Regel 15-20 Stunden pro Woche), sondern auch Geld.

Kosten eines Fernstudiums

Je nach Dauer, Studiengang und Lehrgangsanbieter unterscheiden sich die Kosten für ein Fernstudium erheblich. Die Spanne reicht von mehreren 100 € für kürzere (mehrwöchige) Lehrgänge bis hin zu mehreren 10.000 € für akademische Studiengänge, die mit dem Master abschließen. Hinzu kommen oft weitere Kosten wie Prüfungsgebühren, Anschaffungskosten für Bücher und Reisekosten zu Seminaren oder Prüfungen.

Viele Fernstudenten decken diese Kosten über das eigene Einkommen. Um den eigenen Geldbeutel nicht mehr als notwendig zu belasten, lohnt es, sich über die zahlreichen Möglichkeiten der finanziellen Förderung eines Fernstudiums zu informieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Berufstätige, die sich neben dem Beruf per Fernstudium weiterbilden möchten, kurz vorgestellt.

Finanzierungsmöglichkeit 1: Den Arbeitgeber ins Boot holen

Eine Weiterbildung ist nicht nur für den Arbeitnehmer eine wichtige Investition in die Zukunft, sondern auch für Arbeitgeber. Arbeitnehmer bilden sich durch eine Weiterbildung fort und können durch das erworbene Wissen weitere Aufgaben übernehmen und neues Wissen ins Unternehmen einbringen. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten daher bei der Fortbildung und übernehmen zumindest einen Teil der Kosten.

Wer eine berufliche Weiterbildung plant, sollte zumindest die Möglichkeit einer Teilfinanzierung durch das Unternehmen ausloten und das Gespräch mit dem Chef suchen. Mehr als Nein sagen, kann der Chef nicht. Um den Arbeitgeber von den Vorteilen der Weiterbildung zu überzeugen, muss die Fortbildung natürlich in Verbindung mit der eigenen Tätigkeit beziehungsweise der des Unternehmens stehen. Wer seinen Arbeitgeber an der Weiterbildung beteiligen möchte, sollte daher bei der Wahl der Fortbildung nicht nur auf private Interessen achten, sondern auch überlegen, welche Kenntnisse das Unternehmen in Zukunft braucht.

Finanzierungsmöglichkeit 2: Meister BAföG

Die Zahlung des klassischen Studenten BAföGs ist an das eigene Vermögen und Einkommen geknüpft. Da die meisten berufstätigen Fernstudenten weit über der Einkommensgrenze liegen, innerhalb derer BAföG gezahlt wird, kommt das klassische BAföG in der Regel nicht als Finanzierungsmöglichkeit infrage.

Interessanter für Weiterbildungsinteressierte ist das sogenannte Meister Bafög. Das Meister Bafög fördert nicht akademische Weiterbildungen, die auf IHK- oder staatliche Prüfungen vorbereiten. Neben Meisterkursen zählen dazu unter anderem auch Fortbildungen zum Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt.

Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Alle Teilnehmer am Meister Bafög erhalten den sogenannten Maßnahmenbeitrag. Dessen maximale Höhe beträgt 10.226 € und wird einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt. Der Beitrag besteht zu 30,5 % aus einem Zuschuss und 69,5 % aus einem Darlehen (das allerdings nicht angenommen werden muss). Im Falle der Annahme müssen Empfänger das Darlehen später zurückzahlen.

Meister Bafög kann beantragen, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, Handwerker oder Fachkraft ist und eine Aufstiegsfortbildung absolvieren möchte. Bei Fortbildungen in Teilzeit müssen innerhalb von 8 Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden zusammenkommen.

Finanzierungsmöglichkeit 3: Förderprogramme von Bund und Ländern

Zahlreiche Bundesländer unterstützen Weiterbildungen in Form von sogenannten Bildungs- und Weiterbildungsschecks oder durch ähnliche Maßnahmen. Diese Fördermöglichkeiten können meist Mitarbeiter von kleinen oder mittleren Betrieben, Geringverdiener oder ältere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die Höchstsumme der Förderung liegt in der Regel bei 500 € pro Kalenderjahr. Zu den Bundesländern, die eine entsprechende Förderung anbieten, gehören unter anderem Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Förderprogramme von Bund und Ländern. Zu den wichtigsten Förderprogrammen für weiterbildungsinteressierte Berufstätige gehören das Aufstiegs- und das Weiterbildungsstipendium. Beide Stipendien vergibt die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufserfahrene, die ein akademisches Erststudium aufnehmen möchten. Es fördert sowohl das berufsbegleitende als auch das Vollzeitstudium. Für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang beträgt die Förderung 2.000 € jährlich. Voraussetzung sind eine mit der Note 1,9 oder 87 Punkten abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.

Das Weiterbildungsstipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen oder berufsbegleitende Studiengänge. Der Maximalbetrag der Förderung liegt bei insgesamt 6.000 €. Bewerbungsvoraussetzung ist eine mit der Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkten abgeschlossene Berufsausbildung. Alternativ können auch eine Platzierung unter den ersten Dreien in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb sowie ein begründeter Vorschlag durch den Arbeitgeber oder die Berufsschule für ein Weiterbildungsstipendium qualifizieren.

Eine Übersicht über die Förderprogramme von Bund und Ländern ist unter www.foerderdatenbank.de zu finden.

Noch ein Tipp zum Schluss: Nachlässe mitnehmen

Viele Weiterbildungsinstitute bieten Nachlässe auf ihre Studiengänge an. Bei diesen Nachlässen handelt es sich zwar nicht direkt um eine finanzielle Förderung, sie können den eigenen Geldbeutel aber ebenfalls erheblich entlasten. Vor allem große Fernschulen bieten oft Nachlässe an. Bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) beispielsweise erhalten unter anderem Studenten, Auszubildende und Rentner einen Preisnachlass von 10 %.

Ihr Kontakt zur Studiengemeinschaft Darmstadt

Die Studiengemeinschaft Darmstadt, mit über 200 Fernlehrgängen im Angebot, bietet eine eigene Broschüre zum Thema Studienfinanzierung an. Diese kann auf der Seite der SGD kostenlos angefordert werden.

Erfahren Sie mehr über das umfangreiche Lehrangebot und viele weitere Serviceleistungen der SGD:

Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)
Website: www.sgd.de
E-Mail: beratung@sgd.de
Telefon: 0800-806 60 00 (Mo. – Fr. 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei)

Autor/in: Katharina Ernst
Veröffentlicht am 3. September 2013

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