Keinen Ausbildungsplatz? 13 Alternativen

Keinen Ausbildungsplatz? 13 Alternativen

Arbeitsstelle

Wenn Sie nicht direkt eine Ausbildungsstelle finden, können Sie natürlich auch vorübergehend einen Job annehmen. Ihre Bemühungen für eine Ausbildungsstelle sollten Sie aber dennoch fortführen, denn eine grundlegende Ausbildung erweitert Ihre Berufs- und Karrierechancen enorm.

Zivil- oder Wehrdienst

Seit dem 1. März 2011 wird kein Wehrpflichtiger mehr gegen seinen Willen zum Wehrdienst eingezogen. Männliche Ausbildungsplatzsuchende, die keinen Ausbildungsplatz finden, können dennoch weiterhin Wehr- oder Zivildienst ableisten – aber freiwillig.

Work and Travel

Eine Auszeit nach der Schule – wer wünscht sich das nicht? Die ideale Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt selbst zu finanzieren, bietet Work and Travel. Work and Travel ist in vielen Ländern möglich, z.B. in Australien, Kanada oder Italien. Ebenso zahlreich sind die Jobmöglichkeiten, die von Farmarbeit bis hin zu Hotelarbeit reichen. Um die Länder per Work and Travel zu erkunden, ist meist ein spezielles Visum nötig, für das verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Work and Travel“.

Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit nutzen

Im bundesweiten Nachvermittlungsverfahren versuchen die Bundesagentur für Arbeit sowie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, auch die unversorgten Jugendlichen in einer Ausbildung unterzubringen. Diese Chance sollte sich niemand entgehen lassen!
Alle Ausbildungsbewerberinnen und –bewerber, die noch keine Ausbildung gefunden haben und bereits bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind, werden automatisch zum Nachvermittlungsverfahren dazu eingeladen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet folgende Vermittlungsmöglichkeiten:

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Wer auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, unter 25 Jahre alt ist und gerne praktische Erfahrungen im angestrebten Berufsfeld sammeln möchte, kann an einer Einstiegsqualifizierung, kurz EQ, teilnehmen. Die EQ ist ein sechs- bis zwölfmonatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsberuf. Dabei lernt der Teilnehmer bestimmte Tätigkeiten des Berufs kennen, die auch Teil der Ausbildung sind und besucht häufig parallel die Berufsschule.
Eine erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung kann auch auf die Ausbildungszeit des Jugendlichen angerechnet werden und bietet eventuell sogar die Chance, vom Betrieb nach der EQ als Auszubildender übernommen zu werden. Bei der Vermittlung einer EQ-Stelle hilft die Beratung der Bundesagentur für Arbeit.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Das Berufsvorbereitungsjahr ist für Jugendliche gedacht, die die Schule beendet oder abgebrochen haben, aber noch schulpflichtig sind.
Das BVJ gibt es nur in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Als Teilnehmer besuchen Sie die Schule und werden gleichzeitig durch Grundbildung in einem oder mehreren Berufsfeldern auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Mit einer Zusatzprüfung kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Mögliche Berufsfelder sind z.B. Metall, Hauswirtschaft, Gastronomie oder Wirtschaft und Verwaltung. Durch das BVJ wird die Schulpflicht erfüllt, gleichzeitig erhält der Jugendliche Einblick in verschiedene Berufe.

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, aber keinen Ausbildungsplatz findet, kann unter Umständen ein Berufsgrundbildungsjahr an einer berufsbildenden Schule absolvieren. Da das BGJ nur in bestimmten Berufsfeldern absolviert werden kann, sollte ein Berufsfeld gewählt werden, für das man sich interessiert und in dem man arbeiten möchten. Zunächst wird eine Grundbildung im gewählten Berufsfeld vermittelt. Ist der Besuch erfolgreich, kann das BGJ in einigen Bundesländern auf eine Ausbildung angerechnet werden. Ein Beratungsgespräch bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen weiter.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Wer keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sich noch nicht bereit für eine Ausbildung fühlt, noch nicht weiß, in welchem Berufsfeld er tätig sein möchte oder die Schule abgebrochen hat, wird von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit mitunter in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) vermittelt.

Die BvB hilft, sich in der Vielzahl der Berufe zu orientieren, eine Berufswahlentscheidung zu treffen und schließlich in den Ausbildungsmarkt integriert zu werden. Sie dauert maximal zehn Monate, kann aber in Einzelfällen auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, wird in der BvB außerdem auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereitet. Ob Sie an der BvB teilnehmen können, erfahren Sie von Ihrem Berufsberater oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit.

Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 18. Februar 2011

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