
Zahlreiche Ausschüsse und Kommissionen bearbeiten permanent Vorschläge für die verschiedensten Bildungs- und Kulturbereiche. Die Kultusministerkonferenz muss dann zu einer Einigung kommen.
Der Präambel ihrer Geschäftsordnung zu Folge sieht die Kultusministerkonferenz (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ihre Hauptaufgabe darin, die „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ zu behandeln. Um dies zu verwirklichen, treffen sich die Kultusminister bzw. Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Kultur aller Länder etwa drei bis vier Mal im Jahr zu Plenartagungen. Vorarbeiten zu diesen Plenarsitzungen werden unter anderem in den drei permanenten Hauptausschüssen:
- Schulausschuss
- Hochschulausschuss
- Kulturausschuss
sowie in den zahlreichen kleineren Ausschüssen und Arbeitsgruppen geleistet. Außerdem werden besonders wichtige Themen von fünf ständigen Kommissionen bearbeitet:
- Qualitätssicherung in Schulen
- Qualitätssicherung in Hochschulen
- Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten
- Kommission für Statistik
- Kommission „Sport“.
Das Etat der Kultusministerkonferenz beträgt jährlich ca. 50 Millionen Euro.





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