Der Betriebsrat setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein. In vielen Betrieben gibt es allerdings gar keinen Betriebsrat. Nur in 9 Prozent der deutschen Unternehmen ist ein Betriebsrat fest etabliert. Meist handelt es sich dabei um größere Firmen mit mehreren hundert Arbeitnehmern. Doch auch bei weniger Mitarbeitern kann sich die Gründung eines Betriebsrates lohnen. Dabei gilt es jedoch das eine oder andere zu beachten.
Ohne einen Betriebsrat kämpft jeder Mitarbeiter für sich allein. Der Betriebsrat ist für die Belegschaft eines Unternehmens vor allem Sprachrohr und Vermittler gegenüber der Chefetage. Er hat nicht nur ein Mitspracherecht bei Kündigungen und überwacht die Einhaltung von Tarifverträgen. Er hat auch einen Schulungsanspruch, um sich arbeitsrechtlich weiterzubilden und die Interessen der Mitarbeiter vertreten zu können. Außerdem sorgt der Betriebsrat dafür, dass wichtige Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben. Wer sich also gerne aktiv an der Entwicklung des Unternehmens beteiligen und sein Mitspracherecht im Betrieb ausüben möchte, der sollte über die Gründung eines Betriebsrates nachdenken.
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können Sie jederzeit einen Betriebsrat neu gründen. Dazu müssen Sie zunächst mit 2 weiteren Kollegen eine Betriebsversammlung einberufen. Hier benennen die anwesenden Mitarbeiter einen Wahlvorstand, der die Wahl des Betriebsrates vorbereitet und durchführt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitarbeiter des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Der Betriebsrat erstellt eine Wählerliste und erlässt ein Wahlausschreiben. Dieses enthält für die Wähler wichtige Informationen. Auf der Betriebsversammlung können die Arbeitnehmer Kandidaten für den Betriebsrat vorschlagen. Je nach Größe eines Betriebes wird etwa 1 oder 2 Wochen nach der Betriebsversammlung der Betriebsrat in einem der beiden folgenden Wahlverfahren gewählt:
Einen Betriebsrat können Sie nicht in jeder Firma gründen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen beispielsweise mindestens 5 Beschäftigte im Betrieb angestellt sein. Dazu zählen aber keine leitenden Angestellten. Die Größe des zu gründenden Betriebsrates hängt zudem von der Größe des Betriebes ab. Bei weniger als 21 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus nur einem Betriebsratsmitglied. Ab 21 Wahlberechtigten können mehrere Kollegen in den Betriebsrat gewählt werden.
Einen Betriebsrat wählen die Mitarbeiter für 4 Jahre. Anschließend finden neue Wahlen statt. In dieser Zeit beschäftigt sich der Betriebsrat damit, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und nimmt sein Mitbestimmungsrecht im Betrieb wahr. Zu seinen Aufgaben gehört es zum Beispiel die Belegschaft regelmäßig über seine Tätigkeiten zu informieren, die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu überwachen oder bei Themen wie Arbeitnehmerüberwachung oder Kündigung mit der Chefetage zu verhandeln.
Autor/in: Jennifer Siebert