So sparen Studenten schon heute zukünftige Steuern

So sparen Studenten schon heute zukünftige Steuern

Studenten und Steuern sparen? – Das klingt zunächst wie ein Paradoxon, denn die allermeisten Studenten zahlen nicht einmal Steuern. Wie können sie dann welche einsparen? Viele arbeiten zwar neben dem Studium, jedoch in Anstellungsverhältnissen, in denen sie keine Abgaben leisten müssen. Es kann sich für sie dennoch rentieren, eine Steuererklärung abzugeben. Wieso das so ist und was man dabei beachten sollte: Lesen Sie selbst.

Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium

Wer im Studium eine Steuererklärung einreicht und dort Werbungskosten angibt, der kann diese Steuermilderung bis zu seinem ersten steuerpflichtigen Job mitnehmen und die Steuern dann in den ersten 1 bis 2 Jahren sparen. Derzeit gilt diese Regelung jedoch nur für Studenten im Zweitstudium. Das Finanzamt versteht unter Zweitstudium über die allgemein gebräuchliche Bedeutung hinaus aber auch

  • ein Masterstudium
  • ein duales Studium
  • oder ein Studium nach beendeter Lehre oder Berufsausbildung (Dauer: mindestens 1 Jahr in Vollzeit)

Für Studenten im Erststudium rentiert sich eine Steuererklärung deshalb eigentlich nur, wenn sie steuerpflichtige Nebenjobs ausüben. Dann können sie Sonderausgaben sofort abziehen. Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt die Hoffnung, dass sich die Rechtslage in den nächsten Jahren noch ändert, und dennoch vorweggenommene Werbungskosten eintragen. In diesem Zusammenhang läuft aktuell noch ein Revisionsverfahren. Legt man Einspruch gegen die folgende Ablehnung ein und weist darin auf dieses Verfahren hin, kann man noch beantragen, dass der eigene Fall bis zum Urteilsspruch ruht. Bei einem positiven Ausgang kommen so auch Studenten an ihre Steuereinsparungen.

Diese Werbungskosten können von der Steuer abgezogen werden

Fahrtkosten

Fahrtkosten können mit der allgemein üblichen Pauschale von 0,30€ pro Kilometer angegeben werden. Täglich ist das jedoch nur für eine einzelne einfache Fahrt ohne den Rückweg möglich. Dafür werden aber nicht nur Fahrten zur Universität, sondern zum Beispiel auch zur Bibliothek, zur Nachhilfe oder zum Praktikum berücksichtigt.

Verpflegung

Ist ein Student im Rahmen seines Studiums am Tag länger als 8 Stunden am Stück von zu Hause abwesend, kann er eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12€ ansetzen. Dies kann etwa bei Praktika oder Exkursionen der Fall sein.

Gegenstände

Wenn Studenten sich einen neuen Laptop oder Schreibtischstuhl kaufen, den sie benötigen, um fürs Studium zu arbeiten, können sie die Kosten dafür bis zu einem Betrag von 410€ absetzen. Beträge darüber werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Miete

Sogar die Miete für ein Arbeitszimmer kann dem Finanzamt übermittelt werden. Dazu berechnet man den Anteil an der Gesamtfläche der Wohnung und ermittelt damit die anteiligen Mietkosten. Die gesamte Wohnungsmiete ist nur absetzbar, wenn sich der eigentliche Lebensmittelpunkt nach wie vor an einem anderen Ort befindet. Dafür müssen aussagekräftige Nachweise zu Vereinsaktivitäten oder der Wahlberechtigung erfolgen.

Weitere Kosten

Darüber hinaus können zahlreiche andere Ausgaben bei der Steuererklärung Erfolg haben, darunter beispielsweise solche für:

  • Büroartikel
  • Kopien
  • Fachlektüre
  • Flug- und Unterkunftskosten im Auslandssemester
  • Zinsen für Studienkredite

Die Steuererklärung einreichen

Die freiwillige Steuererklärung muss aber nicht unbedingt zeitnah abgegeben, sondern kann auch noch 4 Jahre später ausgefüllt und eingereicht werden. So ist es beispielsweise möglich, erst nach dem Abschluss die Steuererklärungen für alle Studienjahre gleichzeitig zu machen.

Dabei hilft unerfahrenen Studenten eine entsprechende Steuersoftware, zum Beispiel von Lexware. Diese zeigt weitere Steuersparmöglichkeiten an und sagt einem sofort, wenn eine Eingabe nicht stimmt. Weiß man nicht, was bei einer bestimmten Zeile gefragt ist, erfährt man dies über die Hilfefunktion. Außerdem kann man seine Belege dort digital einsortieren, da diese die Voraussetzung für den Erfolg der ganzen Unternehmung sind. Solch ein Programm für die Einkommenssteuer ist bereits für geringes Geld zum Download oder auf DVD erhältlich.

Über das Portal ELSTER des Finanzamts kann man seine Steuererklärung mittlerweile auch digital abgeben. Die Registrierung benötigt allerdings einige Tage Zeit, da man erst auf postalische Zugangsdaten warten muss. Das ist vor allem für die Einhaltung von Fristen gut zu wissen. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man im E-Book „Steuer-1×1 für Studenten und ehemalige Studenten“, das kostenlos heruntergeladen werden kann.

Autor/in: Benjamin Fink
Veröffentlicht am 14. April 2016

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