Rürup- oder Riester-Rente: Welcher Karrieretyp braucht welche Altersvorsorge?

Rürup- oder Riester-Rente: Welcher Karrieretyp braucht welche Altersvorsorge?

Mit der Rentenreform in der Bundesrepublik Deutschland ist eins klar geworden: Niemand kann sich auf eine staatliche Altersvorsorge verlassen. Wer auch nach dem Eintritt in das Rentenalter seinen bisher gewohnten Lebensstandard beibehalten will, muss privat vorsorgen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung mit der Rürup- und der Riester-Rente zwei besonders steuer- und zulagenbegünstigte Ansparformen für die private Rentenvorsorge geschaffen, die sich allerdings erheblich voneinander unterscheiden.

Grundsätzliche Kriterien für die richtige Wahl – Selbstständiger oder Arbeitnehmer

Die Wahl der privaten steuerbegünstigten und mit Zulagen geförderten Altersvorsorge ist generell davon abhängig, ob der Sparer sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet oder einer selbstständigen Tätigkeit ohne Pflicht zur staatlichen Rentenversicherung nachgeht. Vereinfacht gilt für Selbstständige ohne Versicherungspflicht die Rürup-Rente als beste Wahl, während für versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Gleichgestellte die Riester-Rente eine gute Möglichkeit bietet. Beide Versicherungen können unter den gesetzlichen Bestimmungen steuerbegünstigt sein und werden zusätzlich mit staatlich geförderten Zulagen begünstigt.

Riestern – wie geht das?

Allgemein bekannt gilt die Riester-Rente seit 2002 als private Renten-Zusatzvorsorge für in der staatlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer. Ihren Namen verdankt die Zusatzvorsorge dem damaligen Minister des Bundes für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Ursprünglich als reine Rentenvorsorge konzipiert, erlaubt sie mittlerweile auch die Verwendung des angesparten Kapitals zu Zwecken der Wohnraumfinanzierung, das sogenannte „Wohnriestern“. Auch die anfänglichen eher geringen Zulagen für die Riester-Rente sind seitdem kontinuierlich angestiegen. Besonders lohnenswert ist das Rentensparen mit der Riesterförderung für Familien mit Kindern. Seit 2008 beträgt die Zulage je Person nämlich 154 Euro und je Kind 184 Euro, wobei die Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro beträgt.

Wer profitiert von Zulagen und Begünstigungen?

Zum berechtigten Personenkreis für den Erhalt der Zulagen zählen beispielsweise:

  • Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind.
  • Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind, wie beispielsweise über die Künstlersozialkasse Versicherte
  • Landwirte, die nach dem Gesetz über die Altersabsicherung für Landwirte versichert sind.
  • Erziehende von Kindern, wenn sie Erziehungszeiten beantragen.
  • Pflegende Angehörige
  • Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld
  • Amtsträger
  • Personen mit einer Erwerbsminderung von 100 Prozent
  • Personen, die komplett dienstunfähig sind.
  • Empfänger von Vorruhestandsbezügen, so sie zuvor pflichtversichert waren

Aber auch Lebenspartner und Ehegatten der berechtigten Personenkreise können unter bestimmten Bedingungen zulagenberechtigt sein.

Welche Produkte werden gefördert?

Das spätere Rentenkapital kann in verschiedenen Finanzprodukten angespart werden. Zugelassen sind gegenwärtig:

  • Herkömmliche private Rentenversicherungen
  • Rentenversicherungen, die fondsgebunden sind.
  • Direktversicherungen nach gemäß § 3.63 EStG., Pensionskassen, Pensionsfonds
  • Fondssparpläne
  • Sparpläne, wenn sie bei Renteneintritt in eine Rentenversicherung umgewandelt werden
  • Bausparen im Sinne der Eigenheimrente

Alle zertifizierten Produkte müssen eine Kapitalerhaltung garantieren. Da besonders Fonds als anfällig für Schwankungen auf dem Kapitalmarkt gelten, gibt es für Riester-Produkte eine besondere Anlageform für entsprechende Fonds.

Entsprechende Riesterrenten-Verträge bieten Versicherungsunternehmen, Bausparkassen und Banken an. Wer sich vorab informieren möchte und beispielsweise die besten Fonds für die Riester-Rente miteinander vergleichen will, findet im Internet Vergleichsportale wie Fondsvermittlung24. Hier können künftige Rentensparer nicht nur den passenden Riesterrenten-Fond finden, sondern auch zahlreiche Informationen zum Thema Rentenvorsorge.

Rentenvorsorge für Selbstständige

Auch Selbstständige profitieren von einer staatlichen Förderung für die Altersvorsorge. Das Rentensparpaket für die Personengruppe nennt sich Rürup-Rente. Anders als die Riester-Rente kommt diese Rente allerdings lediglich als Basisrente zum Tragen. Entwickelt wurde das Programm von dem Ökonomen Bert Rürup. In der Bundesrepublik gibt es die Rürup Rente seit 2005. Sie gilt als Alternative zur klassischen privaten Altersvorsorge. Diese Rentensparform ist vor allem für folgenden Personenkreis geeignet:

  • Personen, die wegen hoher Einkommen nicht pflichtversichert sind.
  • Personen, die in einem Versorgungswerk versichert sind.
  • Selbstständige ohne Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung

Wissenswert zur Basisrente, also der Rürup Rente ist allerdings, dass diese kein Kapitalwahlrecht ermöglicht. Dies bedeutet, dass diese Sparform nur ratenweise mit Eintritt des Rentenbeginns als Rente monatlich ausbezahlt wird. Dies auch nur maximal bis zum Tode der versicherten Person. Sparer in der herkömmlichen privaten Rentenvorsorge haben allerdings die Möglichkeit, ihr angespartes Kapital mit Rentenbeginn in einem Betrag auszahlen zu lassen.

Dennoch bildet die Rürup-Rente eine preiswerte Möglichkeit für den Aufbau der Basisrente. Die Beiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig und dies zu einem weitaus höheren Höchstbetrag als bei herkömmlichen Rentenprodukten.

Autor/in: Fabian Heyer
Veröffentlicht am 5. Juni 2014

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