Recht auf Urlaub – das Bundesurlaubsgesetz

Recht auf Urlaub – das Bundesurlaubsgesetz

Wer in Deutschland arbeitet, hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Urlaub. Laut dem Bundesurlaubsgesetz orientiert sich der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht an seiner Arbeitszeit, sondern an den wöchentlichen Arbeitstagen. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch gar nicht, wie viel Urlaub Ihnen zusteht und welche Rechte sie genau haben.

Bezahlter Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer zu

Das im Jahr 1963 in Kraft getretene Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland. Das Gesetz soll es jedem Arbeitgeber ermöglichen, sich von seinem Berufsalltag zu erholen. Arbeitnehmer sind laut Gesetz Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Sie haben ein Recht darauf, eine bestimmte Anzahl an Tagen für ihren Erholungsurlaub zu nutzen. Der Urlaub von Selbstständigen ist hingegen nicht gesetzlich festgelegt.

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Wieviel Urlaub Ihnen zusteht, orientiert sich an der Zahl ihrer wöchentlichen Arbeitstage. Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 24 Tage bezahlter Urlaub zu, bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub. Auch für sie gilt: der Urlaubsanspruch orientiert sich nicht an der wöchentlichen Arbeitszeit, sondern an der Anzahl der Arbeitstage.  Arbeiten Sie zum Beispiel 20 Stunden in der Woche, verteilt auf 3 Werktage, so stehen Ihnen 12 Urlaubstage zu. Arbeiten Sie jedoch an 5 Tagen pro Woche jeweils 4 Stunden, so haben Sie genau wie ein Vollzeitbeschäftigter Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage.

Darüber hinaus besteht laut Bundesurlaubsgesetz kein weiterer Anspruch auf Sonderurlaub. Im Falle einer Hochzeit oder eines Todesfalles müssen Sie also Ihren regulären Urlaub nehmen, es sei denn in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ist dies explizit anders vereinbart.

Wer neu in der Firma ist, erhält übrigens erst nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Vorher können Sie nur Teilurlaub beantragen. Dieser bemisst sich nach folgender Regel: Pro Monat steht ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zur Verfügung.

Muss ich meinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen?

Manchmal kommt es vor, dass Arbeitnehmer nicht ihren gesamten Jahresurlaub nehmen können. Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, bis zum 31. Dezember Ihren kompletten Urlaub zu nehmen, verfällt der Restanspruch automatisch. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Liegen dringende persönliche oder betriebliche Gründe vor, können Sie Ihren Resturlaub bis zum 31. März noch ins nächste Jahr übertragen. Werden Sie im Urlaub krank, stehen Ihnen diese Tage weiterhin als Urlaubstage zu. Die wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubstage verfallen dann erst nach 15 Monaten.

Wann kann ich Urlaub nehmen?

Ein Recht auf Urlaub zu einer bestimmten Jahreszeit besteht übrigens nicht. So können Eltern nicht darauf pochen, dass Sie in den Sommerferien in Urlaub fahren wollen. Zwar müssen Chefs sowohl das Alter als auch die Familienumstände des Arbeitnehmers bei der Urlaubsvergabe berücksichtigen. Das heißt aber nicht, dass junge und kinderlose Mitarbeiter grundsätzlich in den Ferienzeiten keinen Urlaub nehmen können. Liegen betriebliche Gründe wie eine hohe Auftragslage vor, können Vorgesetze auch Eltern den Urlaub in der Ferienzeit verweigern. Wer allerdings jahrelang in den Ferien keinen Urlaub nehmen durfte – egal ob mit oder ohne Kindern-, der kann sich an den Betriebsrat wenden.

Sinn des Urlaubsanspruchs ist es, dass sich Arbeitnehmer umfassend erholen können. Daher steht Ihnen laut Gesetz ein zusammenhängender Urlaub von mindestens 12 Tagen zu. Das bedeutet aber auch: Wollen Sie ihren Urlaub stückeln und lieber einzelne Tage nehmen, muss Ihr Arbeitgeber das nicht genehmigen.

Kann ich mir nicht genommenen Urlaub ausbezahlen lassen?

Sie haben noch Urlaubstage übrig und wollen sich diese lieber ausbezahlen lassen? Das geht nicht so einfach. Denn wer seinen Urlaub nicht fristgerecht verbraucht, kann von seinem Chef auch keine Abgeltung verlangen. Beenden Sie ihr Arbeitsverhältnis allerdings im laufenden Kalenderjahr und schaffen es nicht mehr, die Ihnen zustehenden Urlaubstage abzufeiern, können Sie sich diese ausbezahlen lassen. Dabei gilt allerdings: Nur wenn die Zeit nicht reicht, um alle verbleibenden Urlaubstage abzubauen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nicht verbrauchten Urlaub auszuzahlen. Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni steht Ihnen pro Monat ein Zwölftel ihres Urlaubs zu. Kündigen Sie nach dem 30. Juni haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub.

Darf ich während des Urlaubs einer anderen Tätigkeit nachgehen?

Im Urlaub sollen sich Arbeitnehmer erholen. Daher ist es grundsätzlich nicht zulässig, einer anderen bezahlten Arbeit nachzugehen. Helfen Sie aber zum Beispiel unentgeltlich ihrem Ehepartner in der Landwirtschaft oder mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt, können Sie das ebenso wie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Habe ich ein Recht auf Urlaubsgeld?

Ein gesetzliches Recht auf Urlaubsgeld besteht nicht. Einige Arbeitgeber vereinbaren aber in ihren Arbeits- oder Tarifverträgen die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsbonus. Anspruch darauf haben Sie jedoch nur, wenn diese Extrazahlung explizit in Ihrem Arbeitsvertrag erwähnt ist. Anders sieht es hingegen mit dem Urlaubsentgelt aus. Während Ihres Urlaubs ist ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihren Lohn weiter fortzuzahlen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Urlaubsgeld haben, können Sie sich auch an die zuständigen Gewerkschaften oder den Betriebsrat wenden.

Autor/in: Jennifer Siebert
Veröffentlicht am 12. Oktober 2015

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