Demokratie im Kleinen – Mitbestimmen und Mitgestalten im Alltag

Demokratie im Kleinen – Mitbestimmen und Mitgestalten im Alltag

Demokratie ist nicht nur die Grundlage von politischen Strukturen eines Staates, sie findet sich auch in ganz unterschiedlichen Bereichen des alltäglichen Lebens. Politische Bildung und die Beteiligung an Entscheidungen ist die Grundlage eines gesellschaftlichen Miteinanders. Es gibt viele Wege den Alltag mitzubestimmen und mitzugestalten. So kann auch im Kleinen Demokratie gelebt werden. Neben den großen Parteien, Gewerkschaften und Verbänden gibt es auch die Gelegenheit, sich in kleinen Vereinen, Betriebsräten oder Interessensvertretungen zu engagieren.

Alles fängt im Kleinen an

Schon in der Schule besteht die Möglichkeit sich als Klassensprecher wählen zu lassen, um die Interessen der Schüler vor dem Klassenlehrer zu vertreten. In weiterführenden Schulen ist per Gesetz sogar eine Vertretung der gesamten Schülerschaft vorgesehen. Die Schülervertretung (SV) vertritt die Belange der Schüler und vermittelt zwischen Schülern und Lehrern. Sie ist eine Anlaufstelle für Schüler bei Fragen und Problemen. Für Lehrer und Schulleitung ist die SV auch Ansprechpartner, wenn es um die Interessen der Schüler geht. Zusammengesetzt wird die SV automatisch aus den Klassen- und Stufensprechern, doch dürfen sich auch alle anderen Schüler an dieser Institution beteiligen.

Die SV gilt aber nicht nur als Bindeglied zwischen Lehrern und Schülern. Durch sie können Schüler auch aktiv an der Gestaltung des Schulalltags mitwirken. Neben Vorschlägen zur Unterrichtsgestaltung können auch Projekte und Aktionen organisiert werden. Die Schulleitung, die Lehrer und Eltern sind sogar verpflichtet die Schülervertretung in ihren Aufgaben zu unterstützen. So lernen Kinder schon in der Schule die Möglichkeit der eigenen Selbstbestimmung und sozialen Mitbestimmung kennen und können die dabei gemachten Erfahrungen im weiteren Lebensverlauf ausbauen.

Interessenvertretung in der Ausbildung – Geht das?

Die Schule ist geschafft und der Ernst des Lebens in Form einer Ausbildung geht los. Auch während einer betrieblichen Ausbildung gibt es Wege die eigenen Belange zu vertreten. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden, damit eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden kann: Zum einen muss der Betrieb über einen Betriebsrat verfügen und zum anderen muss er eine bestimmte Mindestanzahl an Auszubildenden besitzen. Wenn also zusätzlich zum Bestehen eines Betriebsrates fünf oder mehr jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren oder Auszubildende (nicht älter als 25 Jahre) beschäftigt sind, ist es gesetzlich vorgeschrieben eine JAV zu wählen.

Die JAV ist im Grunde eine Art eigener Betriebsrat für die Belange der jungen Mitarbeiter der Belegschaft eines Betriebes. Wie der Betriebsrat wird auch die JAV gewählt. Zunächst wird vom Betriebsrat ein Wahlvorstand mit einem Vorsitzenden bestellt. Dieser erstellt die Wählerliste mit allen stimmberechtigten Wählern. Mit der Wahlausschreibung wird die Wahl eingeleitet. Nun können Wahlvorschläge gemacht werden. Während der Wahl selbst müssen mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Diese dürfen die Wahlurne nicht unbeaufsichtigt lassen und achten darauf, dass jeder seine Stimme unbeobachtet und ohne Einfluss anderer abgibt. Grundlegend lässt sich das Wahlverfahren „normal“ oder „vereinfacht“ durchführen. Hierzu existieren jeweils geeignete, online verfügbare Formulare. Von der Bestellung des Wahlvorstandes über Stimmzettel bis hin zur Bekanntmachung der Ergebnisse sollte alles in formeller Weise durchgeführt werden, allein schon um die Bedeutung der JAV zu unterstreichen.

Als Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden der Firma, kann zum Beispiel Einfluss auf die Ausbildungsbedingungen genommen werden. Obwohl die JAV alle Auszubildenden gegenüber des Ausbilders, Arbeitgebers und Betriebsrats vertritt, ist die JAV nicht unabhängig vom Betriebsrat. Nur der Betriebsrat ist die eigentliche Interessenvertretung der Belegschaft – zu der auch die Auszubildenden zählen – gegenüber des Arbeitgebers. Daher erfolgt die Erfüllung der Aufgaben des JAV ausschließlich gegenüber dem Betriebsrat.

Arbeitgeber versus Arbeitnehmer – Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Er wird aus den Reihen der Mitarbeiter gewählt und wacht darüber, dass die geltenden Gesetze zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Durch den Betriebsrat können die Interessen der Belegschaft besser in betriebliche Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Um die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sachlich und zweckmäßig führen zu können, sollten Kenntnisse in folgenden Bereichen vorhanden sein:

  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftliche Kenntnisse
  • Kommunikative Fähigkeiten

Die Rechte und Aufgaben eines Betriebsrates sind umfangreich. Neben der Überwachung der Einhaltung rechtlicher Grundlagen wie Tarifverträge, Unfallverhütung und Wahrung der Grundrechte, kann der Betriebsrat auch in anderen Bereichen tätig werden. So hat er zum Beispiel Mitbestimmungsrecht über Arbeitsbedingungen wie Gleitzeit, Überstunden und Pausenzeiten. Auch personelle Veränderungen, wie Personalplanung, Kündigung und Versetzung fallen in seinen Zuständigkeitsbereich.

Politisches Engagement auch während des Studiums

Die studentische Mitbestimmung an Hochschulen ist ein komplexeres Modell der Demokratie im Alltag. Die Strukturen ähneln ein wenig der allgemeinen politischen Ausformung staatlicher Strukturen. Das Studierendenparlament (StuPa) repräsentiert hierbei die Legislative und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) die Exekutive der Studierendenschaft. Die Strukturen variieren zwar von Universität zu Universität, auch gibt es einige Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, doch sind die Steuerungsmuster ähnlich aufgebaut.

Einmal im Jahr wird das Studierendenparlament von allen stimmberechtigten Studenten gewählt. Es entscheidet über Satzung und Etat der Studenten. Der Allgemeine Studierendenausschuss wird ebenfalls jährlich, jedoch von dem StuPa gewählt. Im Übertragenen Sinne ist der AStA die Regierung der Studenten. Er vertritt die Studenten nach außen und betreibt Hochschulpolitik. Aufgeteilt wird er in einzelne Referate ähnlich der Ministerien der Bundesregierung. Diese wiederum sind zuständig für verschiedene Themen wie Studiengebühren, Semestertickets, Rechts- und BAföG-Beratung.

Fachschaften hingegen setzen sich aus Studierenden eines Fachbereichs zusammen. Sie widmen sich Problemen im Lehrbetrieb der Hochschule und diskutieren die Entwicklung von Studium und Fach. Somit fungieren sie als studentische Interessensvertreter auf Fakultätsebene.

Die Wahrung von Rechten und Pflichten

Den Alltag mitbestimmen und mitgestalten ist also auch im Kleinen möglich. Die Einhaltung von Grundrechten und Gesetzen gehört somit in die Verantwortung eines jeden einzelnen. Ziel ist immer die Optimierung von verbesserungsfähigen Zuständen. Ob in der Schule, der Arbeit oder im Studium: jeder kann seinen Teil dazu beitragen.

Autor/in: Benjamin Fink
Veröffentlicht am 14. September 2016

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