Büroarbeitsplätze einladend und gesund gestalten

Büroarbeitsplätze einladend und gesund gestalten

Für den Arbeitserfolg und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes ein wesentlicher Faktor. Helle, ansprechende Büroräume wirken sich günstig auf die Stimmung der Mitarbeiter aus, Arbeiten gehen leichter von der Hand. Unter guten Rahmenbedingungen im Job steigt also auch die Effizienz.

Zu den wichtigen Arbeitsbedingungen gehört auch die Einhaltung von Sicherheitsstandards, wie sie z. B. von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben werden. Ebenso wichtig sind für viele Arbeitnehmer klare Arbeitszeit- und Pausenregelungen. Dort, wo man über organisatorische Regelungen Freiräume bei der Gestaltung von Arbeitszeiten schafft, werden diese von Mitarbeitern gern aufgenommen. Vielfach motivierend wirkt auch die Einführung des betrieblichen Vorschlagswesens: So können Mitarbeiter eigene Ideen zur Gestaltung ihres Arbeitsplatzes einbringen und Arbeitsabläufe verbessern.

Bei der Gestaltung des Büroarbeitsplatzes und des Büros selbst standen noch vor wenigen Jahren die Kosten, die Raumersparnis und der Gebrauchszweck im Vordergrund. Intensive Studien haben gezeigt, dass dabei die menschlichen Bedürfnisse und insbesondere der menschliche Körperbau nicht immer genügend berücksichtigt wurden, das Arbeitsergebnis damit oft negativ beeinflusst wurde. Heute führt die Entwicklung zum menschengerechten Arbeitsplatz, der allen ergonomischen, organisatorischen und technischen Anforderungen entspricht. Die menschlichen Körpermaße bestimmen nach den Erkenntnissen der Ergonomie die Einrichtung des Arbeitsplatzes. Durch bestmögliche Gestaltung werden die Leistungsbereitschaft und das Leistungsvermögen gefördert, der Einsatz der Arbeitskraft und das Arbeitsergebnis werden optimiert. Im Einzelnen sind es folgende Faktoren, die den Menschen bei der Büroarbeit beeinflussen:

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Verfügbare Arbeitsmittel
  • Umweltfaktoren wie Klima, Lärm, Licht
  • Organisatorische Vorgaben zur Arbeitszeit

Die EU-Ergonomie-Richtlinie 90/270/EWG enthält Vorschriften und Empfehlungen für die optimale Gestaltung der Büroarbeitsplätze. Unter anderem fordert sie:

  • Raumtemperatur von 21 °C (Empfehlung)
  • Helligkeit von mind. 500 Lux
  • Einen maximalen Lärmpegel von 55 Dezibel
  • Ergonomisch geeignete Möblierung
  • Einwandfrei platzierte Bildschirme
  • Benutzerfreundliche Software-Ergonomie

Die Büroeinrichtung

Zur Einrichtung eines modernen Büros gehören zum einen die technischen Geräte, wie Computer, Fax, Telefon usw., und zum anderen die Büromöbel. Bei der Planung des Büroarbeitsplatzes ist auf das optimale Zusammenwirken dieser beiden Komponenten zu achten. Aufgrund der jeweils individuellen Gegebenheiten eines Büros bieten zahlreiche Hersteller ihre Büromöbel im Baukastensystem an. Für den Arbeitsplatz im engeren Sinne sind hier der Bürodrehstuhl und der Schreib-/Büromaschinentisch besonders hervorzuheben. Insbesondere der Bürostuhl hat eine enorme Auswirkung auf Wohlbefinden und Gesundheit. Falsches Sitzen gefährdet die Gesundheit. Jeder dritte Krankheitstag ist auf Rückenleiden zurückzuführen. Falsches Sitzen am Arbeitsplatz und Bewegungsmangel sind die Hauptursachen für Muskel- und Skeletterkrankungen. Nach einer Erhebung der Betriebskrankenkassen entfallen darauf rund 32 % aller Arbeitsunfähigkeitstage. Für die Bundesrepublik bedeutet das ca. 50 Millionen Krankheitstage pro Jahr.

Der Bürodrehstuhl

Falsche oder zu alte Stühle verbrauchen häufig mehr Leistung als die Arbeit selbst. Falsche Stühle sind die Ursachen für Unfälle und Körperschäden. Viele Menschen empfinden das Arbeiten im Sitzen als eine Qual, weil sie falsch sitzen oder einen ungeeigneten Stuhl benutzen. Wie das Sortiment von KAISER+KRAFT zeigt, gibt es verschiedene Arten von Bürostühlen. So finden Sie den optimalen Bürostuhl: Das Sitzmöbel muss sich den Körperbewegungen anpassen und vermeidbare Unfälle sowie Körperschäden ausschließen. Das richtige Einstellen der Rückenlehne und des Sitzes wirkt Verletzungen der Wirbelsäule und anderen Körperschäden entgegen. Die Funktionalität eines modernen Bürodrehstuhls wird ergänzt durch die gelegentliche Entlastung der Wirbelsäule. Dies kann geschehen durch:

  • Häufigeres Aufstehen
  • Dynamisches Sitzen, wie Nach-vorn-Neigen oder Zurücklehnen

Die wichtigsten Verhaltensregeln für gesundes Sitzen auf einem Bürodrehstuhl:

  1. Die Füße sollten vollflächig auf dem Boden stehen und nicht auf dem Fußkreuz.
  2. Beim Sitzen stets den vollen Rückenlehnen-Kontakt halten. Die Wirbelsäule muss aufgerichtet sein.
  3. Sobald man im Sitz nach vorne rutscht, ist die Sitzhaltung zu korrigieren.
  4. Eine starke seitliche Neigung ist beim Sitzen zu vermeiden.
  5. Im Sitzen nicht seitlich nach bodennahen Gegenständen greifen. Die Drehbewegung erfolgt mit dem Stuhl zum Gegenstand hin, sodass das anschließende Nachvorne-Beugen des Rumpfes innerhalb des sogenannten Beinsektors erfolgt.
  6. In der vorderen Sitzhaltung die Beine nicht übereinanderschlagen, da hierdurch das Becken nach hinten abrollt und die Lendenwirbelsäule in Fehlstellung gerät. Die Beine können dagegen in der hinteren Sitzhaltung ohne Weiteres übereinandergeschlagen werden, da hier der offene Sitzwinkel groß genug ist und sich das Becken bereits in der Rückneigung befindet.
  7. So oft wie möglich das dynamische Sitzen praktizieren.
  8. Bei einem Bürodrehstuhl mit negativer Sitzneigung sollte öfter die vordere freie Sitzhaltung eingenommen werden. Sobald in dieser Sitzhaltung Ermüdung eintritt und das Becken nach hinten abzurollen droht, ist wieder der volle Kontakt zur Rückenlehne empfehlenswert.
  9. Beim Aufstehen wird der Oberkörper bei gerader Wirbelsäule zunächst über die Knie gebracht und erst dann die Knie gestreckt. Beim Hinsetzen wird erst das Gesäß über die Sitzfläche gebracht, während der Schwerpunkt des Oberkörpers sich noch über den Knien befindet. Erst dann wird der Oberkörper bei gerader Wirbelsäule aufgerichtet.
  10. Regelmäßige Bewegungsübungen am Arbeitsstuhl durchführen.
Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 22. Januar 2015

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