Berufsunfähigkeitsversicherung – Kein Trend, sondern wichtige Absicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Kein Trend, sondern wichtige Absicherung

Nur wenige Azubis und Berufsanfänger wissen, welche Versicherungen sie bereits während der Ausbildung brauchen und welche nicht. Doch auch Arbeitnehmer, die bereits mitten im Berufsleben stehen, sind sich oft nicht darüber im Klaren, welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist. Neben der Haftpflichtversicherung ist vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer interessant.

Versicherungsschutz: Einige Versicherungen sind Pflicht, andere Kür

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät insbesondere Auszubildenden dazu, diese Versicherungen abzuschließen:

Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen Pflicht und für Azubis und Studenten durch eine Mitversicherung bei den Eltern möglich.

Mit dem Schritt in die Ausbildung müssen Auszubildende auch eine eigene Krankenversicherung abschließen. Bis dahin sind sie meist bei den Eltern versichert.

Wer einen eigenen Hausstand hat, kann eine Hausratversicherung in Betracht ziehen, die bei Diebstahl, Feuer, Sturm und Wasser etwaige Schäden reguliert.

Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte zudem bereits in jungen Jahren an die Altersvorsorge denken und regelmäßig eine private Versicherung besparen, die im Alter das Auskommen sichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Zentrale Absicherungen der eigenen Arbeitskraft

Obgleich sie wie ein Modetrend wirkt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung alles andere als das. Denn sie ist heute gerade deswegen nötig und wichtig, weil die soziale Absicherung nicht immer in großem Umfang gegeben ist.

Tatsache ist: Wer heute berufsunfähig wird, würde ohne eigene Berufsunfähigkeitsversicherung nur Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, die bei Invalidität mit einer Erwerbsminderungsrente nur einen vergleichsweise geringen finanziellen Ausgleich bietet. Zudem greift diese staatliche Absicherung nur dann, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeine Arbeit ausüben kann. Damit kann auch eine Tätigkeit gemeint sein, die gar nichts mit dem erlernten Beruf zu tun hat. Eine weitere Ausschlussklausel ist die Dauer der Beitragszahlung. Die angesprochene Erwerbsminderungsrente wird erst nach fünf Jahren der Beitragszahlung überhaupt gewährt.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bereits in der Ausbildung sollten Azubis dafür sorgen, abgesichert zu sein, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausführen können. Neben der mangelhaften finanziellen staatlichen Absicherung zeigt sich nämlich auch: Die Versicherungsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind gerade in jungen Jahren noch vergleichsweise günstig. Versicherungsgesellschaften wie die Aachen Münchener bieten sogar  spezielle Pakete mit geringen Kosten für junge Menschen an.

Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für Azubis und Berufsanfänger, sondern auch für Arbeitnehmer, die als Allein- oder Hauptverdiener für den Lebensunterhalt einer Familie sorgen. Sollte die Arbeitskraft des Hauptverdieners wegfallen, leistet die dann eintretende Erwerbsminderungsrente bzw. die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nur einen kleinen Teil dessen, was eine Familie zum Leben braucht. Auch Selbstständige sollten ihre Arbeitskraft zusätzlich absichern, da sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf gesetzliche Leistungen haben.

Beiträge hängen vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab

Die Monatsbeiträge beginnen bei unter 20 Euro und steigen mit dem Alter und dem Gesundheitsrisiko eines Versicherungsnehmers an. Wichtig zu wissen: Versicherer müssen Interessierte nicht aufnehmen. Meist müssen Fragen zum Gesundheitszustand im Vorfeld beantwortet werden. Stellt der Interessierte ein zu großes Risiko dar, wird er abgelehnt.

Wichtige Entscheidungskriterien bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung sind diese:

  • Die Versicherungsgebühren müssen mit Blick auf das Budget bezahlbar sein.
  • Der Versicherungsvertrag sollte zwingend die sogenannte Nachversicherungsgarantie umfassen. Dies bedeutet nämlich, dass mit steigendem Einkommen auch die vereinbarte Rentenzahlung angepasst werden kann – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Autor/in: Jessika Köhler
Veröffentlicht am 6. Januar 2016

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