Berufsbegleitendes Studium – Finanzierungsmöglichkeiten

Berufsbegleitendes Studium – Finanzierungsmöglichkeiten

Ein berufsbegleitendes Studium ist anstrengend und zeitaufwendig. Das gilt besonders, wenn neben Arbeit und Familie auch noch Prüfungen und Klausuren anstehen. Noch schwieriger ist oft die Finanzierung eines berufsbegleitenden Studiums. Viele Arbeitnehmer haben einfach nicht genug Geld für eine zusätzliche Ausbildung. Dabei gibt es mittlerweile viele interessante Finanzierungsmöglichkeiten.

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen

Um ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Studienkredit
  • Sponsoring durch die Firma
  • Stipendium

Für welche Variante letzten Endes die Entscheidung fällt, ist von vielen Faktoren abhängig. Ein umfassender Vergleich ist allerdings immer unverzichtbar. Das gilt vor allem beim Kredit. Dabei sollten am besten verschiedene Szenarien durchgespielt werden. Geeignet dafür sind diverse Kreditrechner, die es im Internet als Download gibt. Zum Teil bieten diese Kreditrechner auch einen Überblick über mögliche Sondertilgungsmöglichkeiten. Zusätzlich gibt es Tipps, mit denen sich die Kreditkosten senken lassen: zum Beispiel über kurze Laufzeiten und zusätzliche Kreditnehmer.

Wichtig ist auch die rechtzeitige Absprache mit dem Finanzamt. So bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Kosten Sie später bei der Steuererklärung erstattet bekommen. Sicherlich gibt es hier viele Variablen wie etwa den Anfahrtsweg, in vielen Fällen sparen Studenten, die berufsbegleitend studieren, aber um die 3.000 € bis 4.000 €. Das Studium bei der Steuererklärung anzugeben, kann sich also lohnen.

Sponsoring durch die Firma

Eine weitere Möglichkeit das berufsbegleitende Studium zu finanzieren, ist eine Finanzspritze durch den Arbeitgeber. In vielen Firmen zahlt der Arbeitgeber das Studium im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme. Davon haben beide Seiten Vorteile. Der Arbeitnehmer eignet sich zusätzliche Qualifikationen an, die auch dem Betrieb nutzen.

Allerdings gelten beim Sponsoring durch die Firma Besonderheiten bezüglich der Steuern. Kosten für ein Studium werden nur dann ohne zusätzliche finanzielle Abgaben übernommen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme überwiegend aus eigenbetrieblichem Interesse angeboten wurde. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung neue komplexere Aufgaben übernehmen kann. Die Weiterbildung ist dann steuermindernd als Betriebsausgabe absetzbar.

Manche Unternehmen wie die Dussman-Group bieten ihren Mitarbeitern sogar von sich aus finanzierte Weiterbilungsmaßnahmen an. Und selbst wenn die eigene Firma von sich aus keine Weiterbildung anbietet, lohnt es sich doch, den Chef einfach darauf anzusprechen.

Kann ich ein Stipendium in Anspruch nehmen?

Stipendien gibt es nicht nur für Vollzeit Studenten an einer Präsenzhochschule. Auch für das berufsbegleitende Studium gibt es Möglichkeiten, ein Stipendium zu erhalten. Wer zum Beispiel ein eigenes Unternehmen gründen und dafür ein berufsbegleitendes Studium absolvieren möchte, kann sich für ein „Exist-Gründerstipendium“ bewerben. Außerdem bieten viele Hochschulen Stipendien für Menschen an, die neben dem Beruf studieren.

Eine Alternative zum Stipendium ist zudem die Bildungsprämie. Voraussetzung ist hier unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem müssen Antragsteller mindestens 15 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Förderung durch BAFöG ist hingegen meist nur selten möglich. Hier darf der maximale Monatsverdienst nur bei 407 Euro liegen, außerdem muss es sich um die erste Ausbildung handeln.

Der Studienkredit

Zu guter Letzt können Sie auch einen Studienkredit aufnehmen. Infrage kommt entweder eine Studienfinanzierung, wie die der KfW, oder ein normaler Bankkredit. Mit einem Kreditrechner lassen sich die Angebote der einzelnen Banken einfach vergleichen.

Wenn Sie diese Tipps beachten, finden Sie bestimmt schnell die passende Finanzierung. Dann steht einer erfolgreichen Weiterqualifizierung nichts mehr im Wege.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 12. August 2015

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