BAföG zurückzahlen – wie kann ich die Summe meines Darlehens verkleinern?

BAföG zurückzahlen – wie kann ich die Summe meines Darlehens verkleinern?

Das Studenten-BAföG bietet vielen die Möglichkeit, sorgloser zu studieren. Jahre nach dem Studium kommt jedoch die Aufforderung des Bundesverwaltungsamts, das zinslose Darlehen zurückzuzahlen. bildungsXperten verrät, wie man die Summe verringern oder sogar umgehen kann, wenn man sich nur früh genug darum bemüht.

BAföG ersetzt meistens zwar nicht den zusätzlichen Studentenjob, aber so sind auch Studenten aus nicht ganz so „reichem Hause“ in der Lage, den Studienort frei zu wählen, ohne auf das Wohnen zu Hause angewiesen zu sein. Der Förderungshöchstsatz liegt bei Studenten mit eigener Wohnung zurzeit bei 670 Euro und ohne eigene Wohnung bei 495 Euro. Nicht jeder kann jedoch von dieser Finanzspritze profitieren und auch die Genehmigung des BAföG Antrages ist noch keine Garantie für eine durchgehende Finanzierung des Studiums.

Rechte und Pflichten – wer bekommt BAföG?

  • Einkommen: Das Einkommen der Eltern sowie das eigene Einkommen sind ausschlaggebend für die Höhe und Bewilligung der Förderung. Auch ob sich noch Geschwister in der Ausbildung befinden, bzw. noch ohne eigenes Einkommen sind, spielt eine Rolle. Ist ein Student verheiratet, so kann sich die Förderung ebenfalls ändern. (Zum BAföG-Rechner)
  • Staatsangehörigkeit: Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie auch ausländische Studenten haben das Recht BAföG zu beantragen. Genauere Regelungen erläutert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
  • Leistungen gut und schnell erbringen: Ab dem 5. Semester (je nach Ausbildung auch schon früher) muss ein Student dem jeweiligen Semester entsprechende Leistungen (z.B. bestimmte Scheine oder Klausuren) und dementsprechende Nachweise erbringen. Hält er sich nicht an diese Richtlinien, so wird die Zahlung gekürzt oder eingestellt. Auch die Dauer der Ausbildung ist wichtig, denn zu Beginn der Förderung wird eine Förderungshöchstdauer festgelegt. Nach Ablauf endet die finanzielle Unterstützung durch BAföG. (Weitere Informationen liefert das BMBF)
  • Alter: Hier spielt das Datum des Beginns der Studiums eine Rolle. So muss ein Studium vor Beendigung des 35. Lebensjahrs begonnen werden. (Weitere Informationen liefert das BMBF)

Vielleicht wird meine Aufforderung zur Rückzahlung ja vergessen

Die Aufforderung, nach Jahren das Darlehen zurück zu zahlen, ist stets eine böse Überraschung, obwohl dieser Fakt wohl bei fast allen Absolventen im Hinterkopf schlummert.

Fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungspflicht. Dann heißt es, mindestens 105 Euro monatlich an Raten zahlen. Die ehemaligen BAföG Empfänger informieren sich oft erst über die Möglichkeiten, einen Teilerlass zu erhalten, wenn der Brief des Bundesverwaltungsamts bereits ins Haus geflattert ist. Dieser Teilerlass ist auch dann noch in einigen Fällen möglich. Besser ist jedoch, wenn sich ein Student bereits zu Anfang des Studiums mit diesem Thema auseinandersetzt.

Teilerlass aufgrund besonders guter Leistungen

Ein Faktor, wie man einen Teilerlass erhalten kann, sind überdurchschnittlich gute Leistungen. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Absolvent in seinem oder ihrem Abschluss-Kalenderjahr zu den besten 30 % aller Prüfungsabsolventinnen und -absolventen gehören muss. Dies zählt als Grundvoraussetzung. Der zweite wichtige Faktor ist zusätzlich der Zeitpunkt, wann das Studium abgeschlossen wurde. Ein Teilerlass kann beantragt werden, wenn das Studium spätestens 12 Monate nach der Förderungshöchstdauer beendet wurde. Die Höhe dieses Teilerlasses variiert zwischen 15% und 25% auf das Gesamtdarlehen – je nach Dauer des Studiums. (Genauere Angaben liefert das Bundesverwaltungsamt)

Teilerlass aufgrund eines besonders schnellen Studiums

Auch ein besonders zügiges Studium führt in manchen Fällen zu einem erheblichen Teilerlass auf das Darlehen, unabhängig von der Abschlussnote. Hier ist ausschlaggebend, dass ein Student bis zu zwei Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer mit dem Studium fertig ist. Als Datum zählt hier der Tag der letzten abgelegten Prüfung. Der Teilerlass variiert zwischen 1.025 und 2.560 Euro. (Genauere Angaben liefert das Bundesverwaltungsamt)

Sparen im Studium – Teilerlass durch Einmalzahlung

Wer die Möglichkeit hat, sollte bereits während des Studiums anfangen einen kleinen Teil des BAföGs zu sparen und gewinnbringend, z.B. auf einem Tagegeldkonto, anzulegen. Auch nach dem Studium sollte man versuchen, dieses Konto mit einem monatlichen Beitrag weiter zu füllen. Wenn die Zahlungsaufforderung dann akut wird, kann man einen Teilerlass auf die Rückzahlung erhalten, indem die Summe in einer Einmalzahlung beglichen wird. Bei einer größeren Summe kann dies schon einen beträchtlichen Betrag ausmachen.

Sollte das Geld nicht ausreichen, um das Darlehen in einer Zahlung zu begleichen, so lassen sich auch kleinere Beträge frühzeitig zurückzahlen, um so ein Nachlass zu erwirken. Das Minimum dieser einmaligen Zahlung liegt bei 500 Euro. Ist der Rückzahlungsbetrag geringer, so wird kein Nachlass gegeben. Die genauen Zahlen lassen sich dem individuellen Bescheid entnehmen, welcher vom Bundesverwaltungsamt nach knapp 5 Jahren zugestellt wird. Eine Rückzahlung direkt nach Ende der Ausbildung hat in diesem Fall keine Auswirkung.

In allen Fällen ist es jedoch wichtig, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen. So wird der Teilerlass zwar erst formlos nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides beantragt, aber ändern lässt sich zu diesem Zeitpunkt am Ergebnis nichts mehr. Daher ist es für BAföG Empfänger umso wichtiger, das Studium zügig und erfolgreich durchzuziehen. Auch das Sparen sollte wenn möglich trotz sowieso schon „knapper Kasse“ nicht aus den Augen verloren werden. Der Erlass von einigen Tausend Euro ist in diesem Fall ja doch ein ziemlich großer Ansporn zusätzlich zu den persönlichen Zielen.

Autor/in: Julia Höger
Veröffentlicht am 19. April 2011

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