Arbeiten in der Schweiz – Besonderheiten und Tipps

Arbeiten in der Schweiz – Besonderheiten und Tipps

Die Schweiz ist ein beliebtes Urlaubsziel für Deutsche. Manche verlieben sich in Land und Leute und möchten deswegen ihren Lebensmittelpunkt in den Alpenstaat verlagern. Andere begeistern sich für den hohen Lebensstandard, den die Eidgenossen genießen. Egal aus welcher Motivation heraus, es zieht immer mehr Deutsche zum Arbeiten in die Schweiz. Doch ist das so einfach möglich?

Aufenthaltsbewilligung

EU-Bürger benötigen für einen Aufenthalt mit einer Dauer von weniger als 3 Monaten keine ausländerrechtliche Bewilligung. Ein gültiger Personalausweis reicht hierfür aus. Sollte bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen sein, muss diese Zeit genutzt werden, um die notwendigen Wege zu den verschiedenen Ämtern zu machen. Wer länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben möchte, muss bei der zuständigen Wohngemeinde einen Arbeits- und Mietvertrag, sowie einen gültigen Pass und ein Passfoto vorlegen können. Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung, die meist zunächst auf ein Jahr befristet wird. Außerdem wird vom Bundesamt für Migration (BFM) ein Ausländerausweis ausgestellt, der innerhalb der Schweiz als Identitätsnachweis dient.

Sollten Sie lediglich in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnhaft bleiben wollen, muss der Arbeitgeber bei dem zuständigen kantonalen Migrationsamt einen Antrag für eine Grenzgängerbewilligung einreichen.

Tipp: Erfragen Sie vorab bei den kantonalen Behörden, welche Unterlagen für einen solchen Antrag im Einzelfall benötigt werden, um den Vorgang beschleunigen zu können.

Jobsuche mit Hilfe von Online-Stellenmärkten und Bewerbungstipps

Mit der Suche nach einem Arbeitsplatz sollte möglichst vor der Reise in die Schweiz begonnen werden. Jobangebote finden sich beispielsweise auf der Seite stellenmarkt.de, auf der einige Tausend Stellenausschreibungen aus der gesamten Schweiz gelistet sind. Sollte der passende Job gefunden sein, wird auch in der Schweiz eine professionelle Bewerbungsmappe mit Anschreiben, Lebenslauf und diversen Zeugnissen gefordert. Ein besonderes Augenmerk legen die Arbeitgeber auf gute Referenzen.

Tipp: Bitten Sie frühere Vorgesetzte und/oder Professoren um Referenzen oder erfragen Sie die Möglichkeit, der Bewerbung deren Telefonnummer zwecks Qualifikationsabfrage durch den Arbeitgeber beilegen zu dürfen (Referenzliste).

Die meisten Diplome und Abschlüsse werden dank bilateralen Abkommen auch in der Schweiz anerkannt. Eine wichtige Qualifikation, die Deutsche zusätzlich mitbringen sollten, sind gute Kenntnisse in den geltenden Amtssprachen Italienisch und Französisch. Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse werden praktisch vorausgesetzt.

Findet die Bewerbung Gefallen, folgt ein Vorstellungsgespräch. In der Schweiz werden die Löhne in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Mindest- oder Durchschnittslohn, an dem sich Bewerber orientieren können.

Tipp: Auf der Seite des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) können Arbeitnehmer von einem Lohnrechner ermitteln lassen, welches Gehalt bei ihrer Qualifikation angebracht wäre.

Steuern, Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

Die Abgaben für Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung betragen 9,05 %. Außerdem fallen altersabhängige Beiträge für die berufliche Vorsorge zwischen 7 % und 18 % und eine Einkommenssteuer von maximal 19 % an. Eine Krankenversicherung muss jeder Arbeitnehmer selbst abschließen. Dafür müssen monatlich etwa 350 € veranschlagt werden. Für den Fall, dass eine Arbeitslosigkeit eintritt, muss bei dem kantonalen Migrationsamt eine Bewilligung beantragt werden, die eine Jobsuche innerhalb der nächsten 6 Monate erlaubt. Findet man in diesem Zeitraum keinen neuen Arbeitgeber, muss man die Schweiz verlassen.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 14. Januar 2015

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