Weiterbildung auf Unternehmenskosten – Überzeugen Sie Ihren Chef

Weiterbildung auf Unternehmenskosten – Überzeugen Sie Ihren Chef

Wenn Sie eine Weiterbildung machen, profitiert davon auch das Unternehmen, in dem Sie arbeiten. So überzeugen Sie Ihren Chef davon, dass er die Kosten für die Weiterbildung übernimmt.

Eine Weiterbildung ist zu teuer, ersticken viele Chefs die zaghaften Nachfragen Ihrer Mitarbeiter nach einer Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu erweitern, im Keim. Mit den richtigen Argumenten nehmen Sie solchen Standardabsagen direkt den Wind aus den Segeln. Dabei ist vor allem selbstbewusstes Auftreten wichtig.

Vorteile des Unternehmens

Stellen Sie den Nutzen heraus, den das Unternehmen von Ihrer Weiterbildung hat! Machen Sie Ihrem Chef deutlich, wie wichtig Weiterbildung heutzutage ist, um am Arbeitsmarkt zu bestehen und heben Sie dabei alle Vorteile, die das Unternehmen dadurch hat, hervor. Ein Mitarbeiter mit einer hohen Qualifikation ist immer ein Aushängeschild einer Firma, der auch andere Mitarbeiter motivieren kann. Die Weiterbildung bringt Ihnen aktuelles Wissen, welches Sie sowohl an die anderen Mitarbeiter als auch an Ihren Arbeitgeber weitergeben können. Die Weiterbildung kann die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens erhöhen. Und natürlich wirkt es auch auf Kunden positiv, wenn das Unternehmen die Eigeninitiative der Angestellten unterstützt.

Genaue Information ist das A und O

Informieren Sie sich ausführlich, welche Inhalte die Weiterbildung behandelt und welche Vorteile Ihnen genau diese Kenntnisse für Ihre Arbeit bringen. Erklären Sie Ihrem Chef, wie Sie die neu erlernten Kenntnissen einsetzen möchten und wie die Firma davon profitiert. Die Unterlagen der bevorzugten Ausbildungsinstitute können Sie auch zu dem Gespräch mitnehmen. [insert related]

Wichtig: Sie bleiben dem Unternehmen erhalten

Begründen Sie Ihre Wünsche ausreichend und stellen Sie heraus, dass die Weiterbildung dazu dient, dass Sie dem Unternehmen erhalten bleiben. Machen Sie deutlich: Wer sich weiterqualifiziert ist motivierter und kann bessere Leistungen bringen! Der schlimmste Fehler: Den Chef auf eine Weiterbildung ansprechen, wenn man mit dem Gedanken spielt, das Unternehmen zu verlassen. Wenn Sie kurz nach einer Weiterbildung das Unternehmen verlassen, könnte ein dezenter Hinweis im Arbeitszeugnis die Quittung sein. Wer clever ist, nutzt hingegen die Weiterbildung um sich bei seinem Unternehmen unentbehrlich zu machen.

Verdeutlichen Sie Ihren Eigenanteil

Verdeutlichen Sie auch, welchen Anteil Sie selber an der Weiterbildung leisten und dass Sie auch am Wochenende und nach Feierabend lernen. Machen Sie Ihrem Chef deutlich, dass Sie die Weiterbildung als Motivation auffassen. Planen Sie genau, wie viel Zeit die Weiterbildung in Anspruch nimmt und wie Sie diesen zusätzlichen Aufwand in Ihrem Arbeitsleben unterbringen werden.

Welche Leistungen erwarten Sie?

Überlegen Sie sich vor dem Gespräch, welche Leistungen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber wünschen. Soll er die Kosten für die Weiterbildung übernehmen, sich finanziell beteiligen, oder Sie in Arbeitszeit für die Weiterbildung oder das Lernen freistellen?

Welche Weiterbildungen muss der Arbeitgeber übernehmen?

Wenn der Arbeitgeber von sich aus eine Weiterbildung anordnet, ist die Lage eindeutig: Dann muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Denn die Weiterbildung ist in diesem Fall hinsichtlich der Arbeitszeit und Bezahlung mit der täglichen Arbeit gleichzusetzen. Wenn ein Seminar außerhalb des Arbeitsortes stattfindet, muss der Arbeitgeber auch die Kosten für An- und Abreise sowie eine mögliche Übernachtung bezahlen. Wenn die Weiterbildung zeitlich weit über die sonstigen Wochenarbeitsstunden hinausgeht, können auch Überstunden anfallen. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Weiterbildung am Wochenende stattfindet.

Ist eine Fortbildung hingegen freiwillig, muss der Beschäftigte die Kosten grundsätzlich selber tragen. Zudem gilt die aufgebrachte Zeit dann nicht als Arbeitszeit. Wenn es Ihnen trotz der genannten Tipps nicht gelingt, Ihren Arbeitgeber von der Finanzierung einer Weiterbildung zu überzeugen, bleibt in vielen Bundesländern noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen.

Bezahlter Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern unterstützt der Staat seine Bürger durch gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit, den sogenannten Bildungsurlaub. Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Bildungsurlaub bedeutet, dass die Mitarbeiter an fünf Tagen im Jahr eine Weiterbildung machen können und dabei weiter Gehalt bekommen. In manchen Bundesländern kann der Bildungsurlaub von zwei Jahren auch zu einem Gesamtaufenthalt von zehn Tagen zusammengefasst werden.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung Bildungsurlaub beanspruchen. Doch nur selten wird dies tatsächlich gemacht – nur etwa ein bis zwei Prozent der Beschäftigten nehmen ihr Recht wahr. Viele Arbeitgeber haben Angst, nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch anderen Beschäftigten negativ aufzufallen. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen günstigen Zeitpunkt abzustimmen. Das beste Argument für das Unternehmen: Der Betrieb muss nur die Kosten für die ausgefallene Arbeitszeit tragen, nicht jedoch für die Weiterbildung.

Autor/in: Sarah Dreyer
Veröffentlicht am 18. Februar 2011

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