Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Viele Studenten schrecken bei der Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben, zurück. Ihr Argument: „Lohnt sich nicht für mich. Ich habe kein regelmäßiges Einkommen.“ Dies ist allerdings ein Irrtum. Selbst für Studenten, die kein Einkommen beziehen, kann sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnen.

Unterscheidung Erst- und Zweitstudium

Zunächst einmal ist es notwendig zwischen Studenten zu unterscheiden, die ein Erst- bzw. ein Zweitstudium absolvieren. Denn in welcher Form Studenten ihre Ausgaben in der Steuererklärung angeben können, hängt davon ab, ob es sich um ein Erststudium handelt oder sie bereits ein Studium abgeschlossen haben.

Studenten, die ein Erststudium absolvieren, dürfen alle anfallenden Ausgaben als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen. Dabei dürfen sie maximal 6.000 Euro pro Jahr absetzen. Sonderausgaben können sie nur in dem Jahr nutzen, in dem sie gezahlt wurden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

Handelt es sich um ein Zweitstudium, eine Zweitausbildung oder Erstausbildung innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses, dürfen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Zweitstudium stehen, als vorweggenommene Werbungskosten unbegrenzt in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt erkennt auch ein Zweitstudium an, wenn vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Verluste können dann in spätere Jahre vorgetragen werden.

All diejenigen, die ein duales Studium absolvieren, können die entstandenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium angefallen sind, als Werbungskosten ansetzen, weil es sich hierbei um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.

Typische Ausgaben für Studenten im Studium

Studenten, die zwar keiner Nebentätigkeit nachgehen, können folgende Ausgaben in der Steuererklärung angeben: Fahrten zur Universität oder zur Fachhochschule: Die meisten Studenten fahren täglich zu Ihren Vorlesungen in die Universität bzw. zur Fachhochschule. Diese Fahrten können in der Steuererklärung angegeben werden. Berechnet wird die Entfernungspauschale anhand folgender Regel:

Studientage x Kilometeranzahl x 0,30 Euro.

Hier gilt es aber zu beachten, dass nur eine Fahrt pro Tag absetzbar ist, maximal aber 4.500 Euro pro Jahr. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn die Fahrt mit dem PKW gefahren wurde. Bei mehreren Fahrten aufgrund eines Vorlesungsausfalles darf auch nur eine Fahrt berücksichtigt werden.

Abziehbar sind auch Studien- und Zulassungsgebühren, Unterbringungskosten und Kosten für Arbeitsmittel, wie zum Beispiel einem Computer oder die Zinsen für einen Studienkredit.

Kindergeld während des Studiums

Grundsätzlich zahlt die Familienkasse das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes an die Eltern aus, sofern diese nachweisen können, dass das Kind noch studiert. Dennoch gibt es auch beim Kindergeldanspruch Ausnahmeregelungen, beispielsweise wenn jemand ein freiwilliges soziales Jahr oder den Grundwehrdienst absolviert.

Steuerbelastung senken dank Verlustvortrag

Für Studenten, die hauptsächlich studieren und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, empfiehlt es sich, die Steuererklärung abzugeben. Denn die anfallenden Ausgaben, die Studenten im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, können als Verlustvortrag mit ersten Einnahmen verrechnet werden. Bereits heute akzeptiert das Finanzamt den Verlustvortrag bei Studenten im Zweitstudium. Studenten, die sich im Erststudium befinden müssen sich leider noch gedulden und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Weitere Tipps und Tricks für Studenten sowie Praxisbeispiele und hilfreiche Informationen können Interessenten im smartsteuer eBook für Studenten und Auszubildende nachlesen. Studenten können jeden Euro gebrauchen und warum also Geld an den Staat verschenken? Außerdem gibt es spezielle Steuersoftware Programme, die sich besonders für Studenten eignen, zum Beispiel smartsteuer.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 12. Juni 2015

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