Studieren mit Behinderung: So startet man perfekt vorbereitet ins Studium

Studieren mit Behinderung: So startet man perfekt vorbereitet ins Studium

Je nach Grad der Behinderung können sich einem Studierenden die ohnehin schon komplizierten Studienbedingungen wortwörtlich in den Weg stellen. Wir zeigen, wie man eine optimale Vorbereitung treffen kann, um diese möglichen Hindernisse zu umgehen.

Allen Menschen mit geeignetem Schulabschluss stehen die Türen zum Studium offen. Und für jeden Studienbewerber bedeutet dies eine Zeit des Umbruchs. Gerade für Studieninteressierte mit Behinderung wirft ein Studium eine Menge Fragen, Zweifel und Sorgen auf: Wie kann ich gleichberechtigt an den Prüfungsverfahren teilnehmen? Schreibt jemand die Informationen aus meinen Veranstaltungen mit, wenn ich es nicht selber kann? Und wie kann ich eine längere Studienzeit überhaupt finanzieren?

bildungsXperten beantwortet diese Fragen, gibt hilfreiche Vorbereitungs-Tipps und zeigt:

(K)Ein Grund zur (Vor)Sorge!

Menschen mit Behinderung müssen eine gründlichere Vorarbeit hinsichtlich ihrer studentischen Zukunft treffen. Innerhalb ihrer Planung sollten die folgenden 5 entscheidenden Punkte bedacht werden:

Die Studienplatzvergabe: Keine Scheu vor der Extrawurst

Einige Studienplätze bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge sowie mancher anderer Studiengänge vergibt das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.  Die Vergabe richtet sich dabei nach zwei maßgeblichen Kriterien: dem Numerus Clausus und der Wartezeit. In diesem Bewerbungsverfahren können Studienbewerber mit Behinderung bestimmte Sonderanträge stellen, so dass ihre Chancen im Bewerbungsverfahren denen von gesunden Studieninteressierten gleichgestellt sind.

Diese Sonderanträge können gestellt werden:

  • Sonderantrag A: Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes
  • Sonderantrag D: Härtefallantrag (sofortige Studienzulassung)
  • Sonderantrag E : Antrag auf Nachteilsausgleich (bzgl. NC)
  • Sonderantrag F: Antrag auf Nachteilsausgleich (bzgl. Wartezeit)

Ebenso wie der Antrag auf die Zuteilung eines Studienplatzes müssen auch die Sonderanträge in ausgefüllter Form bis spätestens zum Ende der Abgabefrist vorliegen. Wichtig ist zu beachten, dass diesen Anträgen immer auch die entsprechenden Belege beigefügt sind. Kopien müssen beglaubigt werden. Im Fall von Bescheinigungen durch eine Stelle, die amtlich dazu berechtigt ist, ein Dienstsiegel zu führen, müssen diese Bescheinigungen den Abdruck dieses Siegels enthalten.

Die (Grund-)Finanzierung: Unterstützung durch BAföG und Stipendien

Zunächst die schlechte Nachricht vorweg: Die schon hohen Kosten für ein Studium können sich im Fall einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zusätzlich enorm steigern. Trotzdem haben Studierende mit Behinderung nur denselben BAföG-Bedarf wie andere Studierende auch. Das heißt, die BAföG-Förderung kann in keinem Fall die gesamte Finanzierung übernehmen. Dennoch ist es immer ratsam, diese Ausbildungsförderung zu beantragen, so dass die anfallenden Kosten immerhin teilweise getragen werden.

Die gute Nachricht ist, dass es trotzdem einige kleinere Sonderregelungen gibt, die die ohnehin schon erschwerte (finanzielle) Situation erleichtern können:

  • Härtefreibetrag beim Anrechnen des Einkommens der Eltern, des Ehegatten oder Lebenspartners geltend machen  (außergewöhnliche Belastungen)
  • Verlängerung der Förderungshöchstdauer
  • Erhöhung des Gesamtbetrags um die behinderungsbedingten Aufwendungen
  • Möglichkeit des BAföG-Bezugs auch nach dem 30. bzw. 35. Lebensjahres

Zusätzlich gibt es auch einige Stiftungen, durch die Studienbewerber mit Behinderung gefördert werden können. Informationen über Stiftungen oder sonstige Stipendien, um die man sich bemühen kann, findet man im Internet, beispielsweise bei:

With a little help from my assistance

Alle, die auf weitere persönliche Unterstützungen an der Hochschule selbst angewiesen sind, brauchen sich auch darum nicht zu sorgen: Für eine Unterstützung vor Ort kann mithilfe einer persönlichen Assistenz ebenso gesorgt werden.

Und wer jetzt noch denkt, er hätte dann den wortkargen Oberlehrer mit der schwarzen Nickelbrille neben sich sitzen, kann ebenfalls beruhigt werden. Oftmals freuen sich Kommilitonen aus dem sozialpädagogischen Fachbereich über diese Möglichkeit der Betreuung, die ihnen nicht nur innerhalb ihres Studiums sowie ihrer Vita weiterhilft, sondern ebenso persönliche Freude bereitet.

Vermittler spielen hier das schwarze Brett sowie andere Uni-interne Aushänge und Internetportale. Und neben dem verhältnismäßig attraktiven Stundenlohn von rund 8 Euro, stellt auch der persönliche, altersähnliche Kontakt einen Reizfaktor für beide Seiten dar. Außerdem müssen solche Unterstützungen keine reinen Zweckgemeinschaften bleiben, sondern können sich auch zu Freundschaften entwickeln.

Auch weitere studiennotwendige Hilfsmittel – beispielsweise spezielle Lehrmittel, PCs oder ein Fahrtkostenservice – können in einem bestimmten Rahmen mithilfe des übergeordneten Sozialhilfeträgers finanziert werden.

Gleiche Chancen für Alle! – Der Nachteilsausgleich in Prüfungen

Auch die Prüfungsordnungen der Hochschulen sind auf die gerechte Behandlung all ihrer Studierenden ausgerichtet. So enthalten mittlerweile die Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen fast aller Studiengänge entsprechende Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung. Ist dies einmal nicht der Fall, kann man für einen Nachteilsausgleich auch rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Prüfer oder mit anderen zuständigen Stellen aufnehmen. Beratung und Unterstützung zur Durchsetzung dieses Vorhabens bieten die Beauftragten für die Belange Studierender mit Behinderung, die man ebenfalls fristgemäß ansprechen sollte.

Der Nachteilsausgleich kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Für Studierende mit Sprach- oder Hörbehinderung: schriftliche Ergänzung von mündlichen Prüfungen
  • Mündliche anstatt schriftliche Prüfung
  • Bei gesundheitsbedingten Unterbrechungen: Verlängerung der Prüfungszeit
  • Abänderungen der Praktikumsbestimmungen bis hin zum kompletten Verzicht

Übrigens: Die Nachteilsausgleichsregelungen gelten nicht nur für Abschlussprüfungen, sondern auch für  alle übrigen Leistungsnachweise, Teil – und Zwischenprüfungen. Der Qualitätsanspruch an die erbrachte Leistung bleibt aber trotz des Ausgleichs immer dieselbe!

Zusammen ist man weniger allein

In der Theorie mögen sich die gesammelten Aspekte für den ein oder anderen betroffenen Studienbewerber sicherlich alle erst einmal gut anhören. Doch was nutzen diese Worte und Regelungen, wenn eine gewisse Unruhe und Sorge vor dem praktischen Studienalltag mit Behinderung doch noch bleibt?

Hier kann man noch auf die vielseitige Unterstützung seiner Kommilitonen bauen: An einigen Hochschulen existieren – neben institutioneller Hilfeleistungen  – auch gemeinsame Interessengemeinschaften von Studierenden mit und ohne Behinderung, die neben einem Informations- und Beratungsangebot auch zum Wohlfühlen an der Hochschule enorm beitragen können. Die Interessenvertretung von Studierenden mit Behinderung steht dabei an vorderster Stelle aller Mitglieder. Abgesehen davon bietet sich damit die perfekte Möglichkeit,  neue Kontakte zu knüpfen und mit diesen auch außerhalb des Studienalltags Zeit zu verbringen.

Und wer darüber hinaus noch auf zusätzliche institutionelle Hilfe angewiesen ist, wird auch hier fündig: Das deutsche Studentenwerk und der Uni-eigene AStA sind nur zwei der Ansprechpartner, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.

Nichts geht ohne Paragrafen

Wir haben in diesem Artikel bewusst darauf verzichtet, alle betreffenden Paragrafen aufzuführen, um möglichst nah am realen Geschehen und außerhalb der Bürokratie zu bleiben. Doch wer diese Vorbereitungstipps gerne umsetzen möchte, kann die rechtliche Lage leider nicht außen vor lassen und findet auf den folgenden Seiten wichtige Informationen zum Thema BAföG:

Autor/in: Sinah Stamperius
Veröffentlicht am 9. September 2011

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