Praktikum im Studium – Wann greift hier der Mindestlohn?

Praktikum im Studium – Wann greift hier der Mindestlohn?

Vor allem junge Menschen im Studium benötigen hin und wieder ein Praktikum, um die Berufswelt nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch kennen lernen zu können. Dies ist für jeden Studiengang anzuraten und oft auch als Pflichtpraktikum in den Lehrplan integriert. Dabei müssen sich Studenten nicht unbedingt auf einen Beruf festlegen in dem Sie das Praktikum absolvieren möchten. Die entsprechende Fachrichtung reicht oft schon aus, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Auch in anfangs vielleicht noch nicht so interessanten Branchen und Berufen gibt es wertvolle Fähigkeiten, die Sie erlernen können. Dazu gehören Dinge wie Empathie, der Umgang mit Kunden und Kollegen, termingerechtes Arbeiten oder auch die Arbeit unter Anleitung. Der Mindestlohn ist hierbei ein großes Thema. Denn: Viele Praktika sind immer noch un- oder zumindest unterbezahlt.

Muss ein Praktikum nach dem Mindestlohn bezahlt werden?

Das kommt immer darauf an, um was für ein Praktikum es sich handelt. Generell gilt: Es ist ein Praktikum und kein Job. Das Praktikum bietet eine Gelegenheit, um wichtige Erkenntnisse aus der beruflichen Welt zu sammeln. Grundsätzlich hängt der Anspruch auf eine Vergütung von der Art des Praktikums ab. Man unterscheidet daher zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum:

Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung darf man innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht direkt mit einer Vergütung rechnen. Allerdings gibt es auch sehr viele Unternehmen, die selbst diese Art des Praktikums ordentlich bezahlen. Die berufliche Perspektive sollte hier allerdings im Vordergrund stehen. Jeder Student kann davon profitieren, wenn er nach dem Studium in seinen Bewerbungen auf hochwertige und thematisch passende Praktika verweisen kann. Diese persönlichen Erfahrungen können wichtiger sein, als eine hohe Praktikumsvergütung.

Bei einem freiwilligen Praktikum gilt, dass bei mehr als 3 Monaten Praktikumsdauer der Mindestlohn greift. Dies sollte jedoch thematisch zu Ihrem Studiengang passen. Es ist sinnvoll, bei Studienordnungen, die keine Praktika vorsehen, ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren, entweder studienbegleitend oder nach dem Abschluss.

Als Werkstudent die Berufsperspektive verbessern

Vor allem in größeren Unternehmen ist es oft möglich, als Werkstudent eingesetzt zu werden. Dafür ist oft ein vorheriges Praktikum gefordert, um die notwendigen Kenntnisse für den entsprechenden Bereich zu erlangen. Wer sich hier beweisen kann und seine Fähigkeiten zeigt, hat oft die Chance auf einen Studentenjob. Dieser muss dann allerdings nach dem Mindestlohn bezahlt werden und stellt eine gute Möglichkeit dar, um zusätzliches Taschengeld für das Studium zu verdienen.

Sind Sie auf das Geld aus einem Nebenjob angewiesen, wollen auf ein Praktikum jedoch nicht verzichten? Dann lohnt es sich, nach bezahlten Praktika Ausschau zu halten. Diese sind meistens auf eine längere Zeit ausgelegt und gehen über die obligatorischen 3 Monate hinaus. Hier fällt auf jeden Fall der Mindestlohn an, manchmal sogar mehr.

Praktikum unbezahlt – dann Freiräume schaffen

Möchten Sie auf Ihren bereits ausgeübten Nebenjob nicht verzichten, können Sie in den meisten Fällen dennoch ein Praktikum absolvieren. Oft lassen sich Praktika und Nebenjobs kombinieren. Eine Möglichkeit ist, das Praktikum nur halbtags zu absolvieren und den Rest der Zeit zu jobben. Je nach Unternehmen ist auch die Arbeit am Wochenende möglich. Hier kommt es vor allem auf die Flexibilität des Praktikumsbetriebes an.

Berufserfahrungen als Student sammeln

Nach Möglichkeit sollten Sie innerhalb der Studienjahre mehrere Praktika absolviert und sich diese bestätigen lassen. Jeder Studierende hat das Recht, sich vom Praktikumsbetrieb ein Zeugnis ausstellen zu lassen, welches später ein wichtiger Baustein für die Berufsperspektive nach dem Studium sein kann. Je mehr Erfahrungen Sie gesammelt haben, desto interessanter sind Sie für potenzielle Arbeitgeber. Denn: Praktika zeigen Ihr Interesse am Beruf und bescheinigen Ihnen, dass Sie ein wertvoller Teil eines Unternehmens sein können.

Autor/in: Bettina Weiss
Veröffentlicht am 8. Juli 2016

Tags: , , ,